23.04.2014 10:46 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
SEB Immoinvest-Anleger bekommt Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen - Kapitalmarktrecht
SEB Immoinvest-Anleger bekommt Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen - KapitalmarktrechtKurzfassung: Vor dem Landgericht Mönchengladbach erstritt die Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer ein weiteres positives Urteil für einen Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.04.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Klage auf Schadensersatz eines Anlegers, welcher in Anteile des Immobilienfonds SEB Immoinvest investierte, hatte nun vor dem Landgericht (LG) Mönchengladbach Erfolg (Az.: 10 O 285/12). Während der Beratungsgespräche durch eine Mitarbeiterin wurde der Kläger als sicherheitsorientierter Anleger ohne Erfahrung im Bereich der Finanzinstrumente eingestuft. Im Anschluss an die Beratung erwarb er Anteile an dem streitgegenständlichen Fonds. Nachdem der SEB Immoinvest im Mai 2010 kurz nach der Zeichnung durch den Kläger zum zweiten Mal schloss und eine Rücknahme der Anteile von der Beklagten abgelehnt wurde, verlangte der Anleger im Rahmen einer Klage die Zahlung von Schadensersatz.
Das Gericht folgte dem Vortrag des Klägers und sah in dem Verhalten der Mitarbeiterin der Beklagten eine fehlerhafte Anlageberatung. Zum Zeitpunkt der Beratungsgespräche hatte der Fonds bereits einmal vorübergehend die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Auf diese Tatsache und das damit verbundene Risiko für die Zukunft habe die Beklagte den Kläger aufklären müssen. Eine solche Aufklärung müsse zumindest dann vorgenommen werden, wenn es in der Vergangenheit schon zu einer Aussetzung gekommen ist und das Schließungsrisiko daher ein konkretes Risiko geworden ist. In den Beratungsgesprächen sei die Beklagte dieser Aufklärungspflicht jedoch nicht nachgekommen, weshalb die vorgenommene Beratung nicht anlagegerecht gewesen sei.
Entscheidend sei auch nicht, ob eine Aussetzung in der Vergangenheit unmittelbare Auswirkungen auf den Fonds hatte oder ob der Berater eine Gefahr für die Zukunft sehe. Es komme allein auf die Sicht des Anlegers an. Der Kunde müsse das Risiko für den Fonds einschätzen und gegebenenfalls weitere Informationen hierzu einholen können. Dies sei ihm aber nur möglich, wenn er auch über eine zurückliegende Anteilsrücknahmeaussetzung informiert wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das aktuelle Urteil des LG Mönchengladbach kann betroffenen Anlegern Hoffnung machen. Denn im Falle einer fehlerhaften Beratung können ihnen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank zustehen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt kann bei der Prüfung etwaiger Ansprüche behilflich sein und auch die Durchsetzung bestehender Ansprüche vornehmen.
http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
Das Gericht folgte dem Vortrag des Klägers und sah in dem Verhalten der Mitarbeiterin der Beklagten eine fehlerhafte Anlageberatung. Zum Zeitpunkt der Beratungsgespräche hatte der Fonds bereits einmal vorübergehend die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Auf diese Tatsache und das damit verbundene Risiko für die Zukunft habe die Beklagte den Kläger aufklären müssen. Eine solche Aufklärung müsse zumindest dann vorgenommen werden, wenn es in der Vergangenheit schon zu einer Aussetzung gekommen ist und das Schließungsrisiko daher ein konkretes Risiko geworden ist. In den Beratungsgesprächen sei die Beklagte dieser Aufklärungspflicht jedoch nicht nachgekommen, weshalb die vorgenommene Beratung nicht anlagegerecht gewesen sei.
Entscheidend sei auch nicht, ob eine Aussetzung in der Vergangenheit unmittelbare Auswirkungen auf den Fonds hatte oder ob der Berater eine Gefahr für die Zukunft sehe. Es komme allein auf die Sicht des Anlegers an. Der Kunde müsse das Risiko für den Fonds einschätzen und gegebenenfalls weitere Informationen hierzu einholen können. Dies sei ihm aber nur möglich, wenn er auch über eine zurückliegende Anteilsrücknahmeaussetzung informiert wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das aktuelle Urteil des LG Mönchengladbach kann betroffenen Anlegern Hoffnung machen. Denn im Falle einer fehlerhaften Beratung können ihnen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank zustehen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt kann bei der Prüfung etwaiger Ansprüche behilflich sein und auch die Durchsetzung bestehender Ansprüche vornehmen.
http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/103314GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "SEB Immoinvest-Anleger bekommt Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen - Kapitalmarktrecht" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "SEB Immoinvest-Anleger bekommt Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen - Kapitalmarktrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.