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Haftung von GbR-Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds für Altschulden durch BGH bestätigt
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Der Bundesgerichthof bejahte in jüngster Vergangenheit die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR für eine Darlehensschuld der Gesellschaft. ... weiter lesen Quelle
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