23.04.2014 11:17 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Internationaler Tag des Versuchstiers am 24. April
Kurzfassung: Internationaler Tag des Versuchstiers am 24. AprilAnlässlich des morgigen Internationalen Tags des Versuchstiers erinnert der Deutsche Tierschutzbund an die unzähligen Tiere, die im Namen der Forsch ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 23.04.2014] Internationaler Tag des Versuchstiers am 24. April
Anlässlich des morgigen Internationalen Tags des Versuchstiers erinnert der Deutsche Tierschutzbund an die unzähligen Tiere, die im Namen der Forschung ihr Leben lassen müssen. Allein im Jahr 2012 wurden in Deutschland über drei Millionen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet - ein neuer Negativrekord. Trotz anders lautender Absichtsbekundungen aus der Politik, Tierversuche eindämmen zu wollen, bleiben seit Jahren konkrete Strategien dafür aus. Im Gegenteil: erst kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschneidung der behördlichen Entscheidungsbefugnisse bestätigt. Die Affenversuche an der Universität Bremen dürfen entsprechend fortgeführt werden.
"Unser Kampf gegen Tierversuche ist wichtiger denn je, denn es darf nicht sein, dass Genehmigungsbehörden nicht nach ethischer Verantwortbarkeit von Tierversuchen fragen dürfen. Hier muss dringend an der Gesetzgebung nachgebessert werden", mahnt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Mittlerweile gibt es viele verlässliche tierversuchsfreie Forschungsmethoden. Dort, wo noch Methoden fehlen, liegt das an der absolut mangelhaften finanziellen Förderung. Diese muss dringend erhöht werden, das ist der Weg aus der unethischen Tierversuchsforschung", so Schröder weiter.
Bremer Affenversuche sind zulässig
Nach aktuellem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) dürfen die Affenversuche an der Bremer Universität fortgeführt werden. In der Begründung heißt es, dass Genehmigungsbehörden kein eigenes Ermessen hätten, Tierversuche, die sie für ethisch nicht vertretbar halten, abzulehnen - ein Skandal für den Verband. Diese Herangehensweise ist überhaupt nur möglich, weil die EU-Tierversuchsrichtlinie von der Bundesregierung fehlerhaft umgesetzt wurde. Dagegen hat der Deutsche Tierschutzbund bei der EU-Kommission Beschwerde gegen Deutschland eingelegt.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: (0228) 60 49 60
Telefax: (0228) 60 49 640
Mail: presse@tierschutzbund.de
URL: http://www.tierschutzbund.de/
Anlässlich des morgigen Internationalen Tags des Versuchstiers erinnert der Deutsche Tierschutzbund an die unzähligen Tiere, die im Namen der Forschung ihr Leben lassen müssen. Allein im Jahr 2012 wurden in Deutschland über drei Millionen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet - ein neuer Negativrekord. Trotz anders lautender Absichtsbekundungen aus der Politik, Tierversuche eindämmen zu wollen, bleiben seit Jahren konkrete Strategien dafür aus. Im Gegenteil: erst kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschneidung der behördlichen Entscheidungsbefugnisse bestätigt. Die Affenversuche an der Universität Bremen dürfen entsprechend fortgeführt werden.
"Unser Kampf gegen Tierversuche ist wichtiger denn je, denn es darf nicht sein, dass Genehmigungsbehörden nicht nach ethischer Verantwortbarkeit von Tierversuchen fragen dürfen. Hier muss dringend an der Gesetzgebung nachgebessert werden", mahnt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Mittlerweile gibt es viele verlässliche tierversuchsfreie Forschungsmethoden. Dort, wo noch Methoden fehlen, liegt das an der absolut mangelhaften finanziellen Förderung. Diese muss dringend erhöht werden, das ist der Weg aus der unethischen Tierversuchsforschung", so Schröder weiter.
Bremer Affenversuche sind zulässig
Nach aktuellem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) dürfen die Affenversuche an der Bremer Universität fortgeführt werden. In der Begründung heißt es, dass Genehmigungsbehörden kein eigenes Ermessen hätten, Tierversuche, die sie für ethisch nicht vertretbar halten, abzulehnen - ein Skandal für den Verband. Diese Herangehensweise ist überhaupt nur möglich, weil die EU-Tierversuchsrichtlinie von der Bundesregierung fehlerhaft umgesetzt wurde. Dagegen hat der Deutsche Tierschutzbund bei der EU-Kommission Beschwerde gegen Deutschland eingelegt.
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