24.04.2014 08:17 Uhr in Kultur & Kunst von Friedrich-Schiller-Universität Jena
Richtig vorsorgen und vererben
Kurzfassung: Richtig vorsorgen und vererbenEs ist eine schwierige Situation: Der Ehepartner ringt im Krankenhaus mit dem Tod. Jede Frage der Ärzte zu weiteren Behandlungsschritten ist belastend. Hilfreich ist es, ...
[Friedrich-Schiller-Universität Jena - 24.04.2014] Richtig vorsorgen und vererben
Es ist eine schwierige Situation: Der Ehepartner ringt im Krankenhaus mit dem Tod. Jede Frage der Ärzte zu weiteren Behandlungsschritten ist belastend. Hilfreich ist es, wenn sich die Ehepartner bereits an gesunden Tagen mit einem solchen Szenario beschäftigt und im Ergebnis eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt haben. Durch die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation für sie zu handeln. Noch schwerwiegender ist es, wenn die Person in Not auch noch Unternehmer ist und damit eine Verantwortung für Angestellte und eine Firma hat.
Wie wichtig eine Vorsorgevollmacht bei Unternehmern ist, um die Kontinuität des Unternehmens gegen Krankheit des Unternehmers abzusichern, wird Prof. Dr. Frauke Wedemann von der Uni Münster in ihrem Vortrag beim aktuellen Symposium des Instituts für Notarrecht an der Universität Jena darlegen. Die Veranstaltung findet am 25. April ab 9.15 Uhr in den Rosensälen der Universität (Fürstengraben 27) statt und beschäftigt sich mit "Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts an den Schnittstellen zum Familien- und Erbrecht".
"Hinter dem abstrakt anmutenden Titel stehen Rechtsfragen, die wirklich jeden Einzelnen betreffen können", betont Christoph Ritter, Mitarbeiter am Institut. So wird u. a. der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Alfred Bergmann, aus der aktuellen Rechtsprechung des II. Zivilsenats berichten. Behandelt wird z. B. der Ausgleich unbenannter Zuwendungen eines Ehegatten vor und während der Ehe - also die Frage, ob Leistungen, die die Partner oder späteren Ehegatten gegenseitig erbringen, im Falle des Scheiterns der Gemeinschaft ausgeglichen werden müssen. Sofern die Ehegatten über die eheliche Lebensgemeinschaft hinaus sogar eine Gesellschaft gegründet haben, stellt sich die Frage, wie die Nachfolge in dieser Gesellschaft nach dem Tode eines Ehegatten zu regeln ist. Weitere Referate behandeln gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte des Themas. Ebenfalls sehr praxisrelevant ist die Frage, wie mit missliebigen gesetzlichen Erben umgegangen werden kann, wenn etwa der Pflichtteilsanspruch möglichst gering gehalten werden soll. Während des Symposiums werden die Möglichkeiten ausgelotet, einen gerechten Ausgleich zwischen Erblasser und Erben herzustellen.
Kontakt:
Christoph Ritter
Institut für Notarrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Str. 3
07743 Jena
Tel.: 03641 / 942510
E-Mail: notarinstitut[at]uni-jena.de
Es ist eine schwierige Situation: Der Ehepartner ringt im Krankenhaus mit dem Tod. Jede Frage der Ärzte zu weiteren Behandlungsschritten ist belastend. Hilfreich ist es, wenn sich die Ehepartner bereits an gesunden Tagen mit einem solchen Szenario beschäftigt und im Ergebnis eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt haben. Durch die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation für sie zu handeln. Noch schwerwiegender ist es, wenn die Person in Not auch noch Unternehmer ist und damit eine Verantwortung für Angestellte und eine Firma hat.
Wie wichtig eine Vorsorgevollmacht bei Unternehmern ist, um die Kontinuität des Unternehmens gegen Krankheit des Unternehmers abzusichern, wird Prof. Dr. Frauke Wedemann von der Uni Münster in ihrem Vortrag beim aktuellen Symposium des Instituts für Notarrecht an der Universität Jena darlegen. Die Veranstaltung findet am 25. April ab 9.15 Uhr in den Rosensälen der Universität (Fürstengraben 27) statt und beschäftigt sich mit "Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts an den Schnittstellen zum Familien- und Erbrecht".
"Hinter dem abstrakt anmutenden Titel stehen Rechtsfragen, die wirklich jeden Einzelnen betreffen können", betont Christoph Ritter, Mitarbeiter am Institut. So wird u. a. der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Alfred Bergmann, aus der aktuellen Rechtsprechung des II. Zivilsenats berichten. Behandelt wird z. B. der Ausgleich unbenannter Zuwendungen eines Ehegatten vor und während der Ehe - also die Frage, ob Leistungen, die die Partner oder späteren Ehegatten gegenseitig erbringen, im Falle des Scheiterns der Gemeinschaft ausgeglichen werden müssen. Sofern die Ehegatten über die eheliche Lebensgemeinschaft hinaus sogar eine Gesellschaft gegründet haben, stellt sich die Frage, wie die Nachfolge in dieser Gesellschaft nach dem Tode eines Ehegatten zu regeln ist. Weitere Referate behandeln gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte des Themas. Ebenfalls sehr praxisrelevant ist die Frage, wie mit missliebigen gesetzlichen Erben umgegangen werden kann, wenn etwa der Pflichtteilsanspruch möglichst gering gehalten werden soll. Während des Symposiums werden die Möglichkeiten ausgelotet, einen gerechten Ausgleich zwischen Erblasser und Erben herzustellen.
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