28.04.2014 11:09 Uhr in Gesellschaft & Familie von Hans-Böckler-Stiftung
Deutliche konjunkturbedingte Mehreinnahmen bis 2018 – Steuersenkungen nicht gerechtfertigt
Kurzfassung: Deutliche konjunkturbedingte Mehreinnahmen bis 2018 - Steuersenkungen nicht gerechtfertigtForscher kritisieren finanzpolitische Analyse des SachverständigenratsSteuerschätzung des IMK: Deutliche kon ...
[Hans-Böckler-Stiftung - 28.04.2014] Deutliche konjunkturbedingte Mehreinnahmen bis 2018 - Steuersenkungen nicht gerechtfertigt
Forscher kritisieren finanzpolitische Analyse des Sachverständigenrats
Steuerschätzung des IMK: Deutliche konjunkturbedingte Mehreinnahmen bis 2018 - Steuersenkungen nicht gerechtfertigt
Wegen der guten Konjunktur werden die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden von gut 642 Milliarden Euro in diesem Jahr auf gut 746 Milliarden Euro im Jahr 2018 steigen. Dies entspricht im Durchschnitt einem jährlichen Zuwachs von 3,8 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Steuerschätzung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung.* Im Vergleich zur Steuerschätzung des IMK vom April 2013 haben sich die Aussichten damit insgesamt deutlich verbessert. "Sollte die Konjunktur sich wie angenommen entwickeln, dann könnten die Gebietskörperschaften schon vom nächsten Jahr an mit spürbaren Mehreinnahmen gegenüber der letzten offiziellen Steuerschätzung rechnen", schreiben die Steuerexperten Dr. Katja Rietzler, Prof. Dr. Achim Truger und Dipl.-Volkswirt Dieter Teichmann. Trotz dieser positiven Entwicklung sehen die Autoren jedoch keinen Spielraum für Steuersenkungen.
Die IMK-Steuerschätzung beruht auf der aktuellen Frühjahrsprognose des IMK von Anfang April, die für die IMK-Steuerprognose um einen mittelfristigen Ausblick ergänzt wurde. Neben der Prognose der Steuerentwicklung bis 2018 liefert die Studie auch eine Kritik an den steuer- und finanzpolitischen Schlussfolgerungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in dessen jüngstem Jahresgutachten. Darin komme der Sachverständigenrat über einseitige und irreführende Darstellungen zu populären, aber schlecht belegten Positionen, so die Wissenschaftler. Die IMK-Steuerschätzung erscheint heute als IMK Report Nr. 93 und wird auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.
- Optimistischer als in der Herbstschätzung - Im Vergleich zur letzten Prognose des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" beim Bundesfinanzministerium vom November 2013 halten sich die von Rietzler, Truger und Teichmann prognostizierten Mehreinnahmen im ersten Jahr mit 2 Milliarden Euro noch in Grenzen. In den folgenden Prognosejahren werden die stärkeren Unterschiede in den Annahmen der beiden Institutionen indes auch im Steueraufkommen deutlich sichtbar: Für das Jahr 2015 erwartet das IMK Steuereinnahmen, die um 9,1 Milliarden Euro höher liegen als vom Arbeitskreis im vergangenen Herbst angenommen worden war. Die Mehreinnahmen steigen in den restlichen Prognosejahren kontinuierlich an und erreichen im Endjahr 2018 14,6 Milliarden Euro.
Die absehbaren Mehreinnahmen werden die Forderungen nach Steuersenkungen wohl erneut aufflammen lassen, so die Forscher. Wie schon in der Phase seit 2010, in der es zu einer unerwartet kräftigen Erholung der Konjunktur und damit auch der öffentlichen Finanzen kam, hält das IMK auch jetzt Steuersenkungen, die nicht gegenfinanziert sind, für falsch.
Die Forderungen nach solchen Steuersenkungen beruhen nach Ansicht der Steuerexperten
1. auf einer Verkennung der systemimmanenten Dynamik der Steuereinnahmen und einem falschen Verständnis der Bedeutung konjunktureller Mehreinnahmen unter der Schuldenbremse,
2. auf einer Überschätzung der bestehenden Steuer- und Abgabenbelastung,
3. auf einer Missachtung der in Deutschland bereits seit längerer Zeit sehr restriktiven Ausgabenpolitik, die im Gegensatz zur Steuerpolitik wesentlich für die Haushaltskonsolidierung verantwortlich sei,
4. auf einer Überschätzung der Belastungen durch die sogenannte kalte Progression in der Vergangenheit,
5. auf einer Unterschätzung der bestehenden Ausgabenbedarfe bei den Gebietskörperschaften - insbesondere im Bereich der öffentlichen Investitionen.
- "Kalte Progression": Nüchterne Analyse geboten - Die sogenannte "kalte Progression", also das inflationsbedingte Hineinwachsen der Steuerpflichtigen in eine höhere Progressionszone, wird immer wieder als Grund für Steuersenkungen genannt, erläutern Rietzler, Truger und Teichmann. Grundsätzlich sei dieses Problem ernst zu nehmen. Daher sollte der Einkommensteuertarif von Zeit zu Zeit an die Inflation angepasst werden. Der Sachverständigenrat kommt in seinem jüngsten Jahresgutachten zu dem Ergebnis, Tarifanpassungen seien überfällig. Dies liege jedoch daran, dass "er als Basisjahr für seine Berechnungen das Jahr 2006 wählt, welches nahe beim Minimum der tariflichen Belastungen liegt", so das IMK. Denn in den Jahren zuvor hatte die große Entlastungswelle aus den rot-grünen Steuerreformen gewirkt.
Der Sachverständigenrat mache die "kalte Progression" zudem für das überdurchschnittliche Niveau der Steuerquote verantwortlich. Doch gerade bei der Lohnsteuer, also jener Steuer, bei der der Effekt der "kalten Progression" am meisten greift, lag die Quote im Jahr 2013 mit 7,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts um 0,3 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt von 7,4 Prozent. "Offensichtlich waren die fiskalisch teuren Steuerentlastungen bei der Lohnsteuer so stark, dass sie den Effekt der kalten Progression überkompensiert haben", so das IMK.
- Steuer- und finanzpolitische Schlussfolgerungen - Aufgrund ihrer sehr restriktiven Ausgabenpolitik gelang es den öffentlichen Haushalten in den vergangenen zehn Jahren, die Staatsausgabenquote um gut drei Prozentpunkte zu reduzieren, fassen die Wissenschaftler zusammen. Das habe den zuletzt gesamtstaatlich ausgeglichenen Haushalt möglich gemacht. Weder die Steuer- noch die Abgaben- noch die Staatseinnahmenquote erreichten gegenwärtig im historischen Vergleich außergewöhnlich hohe Werte. "Gleichzeitig wurden im Zuge der drastischen ausgabenseitigen Konsolidierungspolitik die öffentlichen Investitionen der Gebietskörperschaften massiv in Mitleidenschaft gezogen, so dass schon allein unter dem Gesichtspunkt des Substanzerhalts ein großer Nachholbedarf aufgelaufen ist."
Vor diesem Hintergrund seien generelle Steuerentlastungen gegenwärtig kaum zu rechtfertigen. "Deutlich wichtiger erscheint hingegen eine Ausweitung der öffentlichen Investitionen in traditionelle und ökologische Infrastruktur sowie in Kinderbetreuung, Bildung und Forschung." Angesichts der Tatsache, dass die prognostizierten Steuermehreinnahmen konjunkturbedingt seien und damit bei einer Verschlechterung der Konjunktur entsprechende Rückschläge drohten, sollte man bei ihrer Verwendung für dauerhafte Mehrausgaben jedoch Vorsicht walten lassen, empfiehlt das IMK. Neben Investitionsausgaben des Bundes sei die Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben allerdings eine wichtige Voraussetzung gerade für höhere Investitionsausgaben in den kommunalen Haushalten.
Der Koalitionsvertrag sehe hier einige Schritte in die richtige Richtung vor - die aber insbesondere, was die Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe angeht, zu zögerlich umgesetzt werden. Zwar weise der Bund den Gemeinden ab 2015 jährlich eine Milliarde Euro vorab zu, aber die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes und die angekündigte Entlastung um fünf Milliarden Euro jährlich seien vermutlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu erwarten. "Würde der Bund hier schneller handeln, so wäre dies im Verbund mit den bereits geplanten Mitteln für Länder und Kommunen zur Finanzierung von Kitas, Schulen und Hochschulen eine wichtige indirekte Maßnahme zur Stärkung der öffentlichen Investitionen und damit auch des mittelfristigen Wachstumspotenzials der deutschen Wirtschaft", so Rietzler, Truger und Teichmann. Deutlich darüber hinaus gehende zusätzliche öffentliche Investitionen müssten angesichts der Restriktionen der Schuldenbremse durch strukturelle Einnahmenverbesserungen finanziert werden.
Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung
Dr. Katja Rietzler
IMK, Expertin für Steuer- und Finanzpolitik
Tel.: 0151-18856465
E-Mail: Katja-Rietzler@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
Forscher kritisieren finanzpolitische Analyse des Sachverständigenrats
Steuerschätzung des IMK: Deutliche konjunkturbedingte Mehreinnahmen bis 2018 - Steuersenkungen nicht gerechtfertigt
Wegen der guten Konjunktur werden die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden von gut 642 Milliarden Euro in diesem Jahr auf gut 746 Milliarden Euro im Jahr 2018 steigen. Dies entspricht im Durchschnitt einem jährlichen Zuwachs von 3,8 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Steuerschätzung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung.* Im Vergleich zur Steuerschätzung des IMK vom April 2013 haben sich die Aussichten damit insgesamt deutlich verbessert. "Sollte die Konjunktur sich wie angenommen entwickeln, dann könnten die Gebietskörperschaften schon vom nächsten Jahr an mit spürbaren Mehreinnahmen gegenüber der letzten offiziellen Steuerschätzung rechnen", schreiben die Steuerexperten Dr. Katja Rietzler, Prof. Dr. Achim Truger und Dipl.-Volkswirt Dieter Teichmann. Trotz dieser positiven Entwicklung sehen die Autoren jedoch keinen Spielraum für Steuersenkungen.
Die IMK-Steuerschätzung beruht auf der aktuellen Frühjahrsprognose des IMK von Anfang April, die für die IMK-Steuerprognose um einen mittelfristigen Ausblick ergänzt wurde. Neben der Prognose der Steuerentwicklung bis 2018 liefert die Studie auch eine Kritik an den steuer- und finanzpolitischen Schlussfolgerungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in dessen jüngstem Jahresgutachten. Darin komme der Sachverständigenrat über einseitige und irreführende Darstellungen zu populären, aber schlecht belegten Positionen, so die Wissenschaftler. Die IMK-Steuerschätzung erscheint heute als IMK Report Nr. 93 und wird auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.
- Optimistischer als in der Herbstschätzung - Im Vergleich zur letzten Prognose des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" beim Bundesfinanzministerium vom November 2013 halten sich die von Rietzler, Truger und Teichmann prognostizierten Mehreinnahmen im ersten Jahr mit 2 Milliarden Euro noch in Grenzen. In den folgenden Prognosejahren werden die stärkeren Unterschiede in den Annahmen der beiden Institutionen indes auch im Steueraufkommen deutlich sichtbar: Für das Jahr 2015 erwartet das IMK Steuereinnahmen, die um 9,1 Milliarden Euro höher liegen als vom Arbeitskreis im vergangenen Herbst angenommen worden war. Die Mehreinnahmen steigen in den restlichen Prognosejahren kontinuierlich an und erreichen im Endjahr 2018 14,6 Milliarden Euro.
Die absehbaren Mehreinnahmen werden die Forderungen nach Steuersenkungen wohl erneut aufflammen lassen, so die Forscher. Wie schon in der Phase seit 2010, in der es zu einer unerwartet kräftigen Erholung der Konjunktur und damit auch der öffentlichen Finanzen kam, hält das IMK auch jetzt Steuersenkungen, die nicht gegenfinanziert sind, für falsch.
Die Forderungen nach solchen Steuersenkungen beruhen nach Ansicht der Steuerexperten
1. auf einer Verkennung der systemimmanenten Dynamik der Steuereinnahmen und einem falschen Verständnis der Bedeutung konjunktureller Mehreinnahmen unter der Schuldenbremse,
2. auf einer Überschätzung der bestehenden Steuer- und Abgabenbelastung,
3. auf einer Missachtung der in Deutschland bereits seit längerer Zeit sehr restriktiven Ausgabenpolitik, die im Gegensatz zur Steuerpolitik wesentlich für die Haushaltskonsolidierung verantwortlich sei,
4. auf einer Überschätzung der Belastungen durch die sogenannte kalte Progression in der Vergangenheit,
5. auf einer Unterschätzung der bestehenden Ausgabenbedarfe bei den Gebietskörperschaften - insbesondere im Bereich der öffentlichen Investitionen.
- "Kalte Progression": Nüchterne Analyse geboten - Die sogenannte "kalte Progression", also das inflationsbedingte Hineinwachsen der Steuerpflichtigen in eine höhere Progressionszone, wird immer wieder als Grund für Steuersenkungen genannt, erläutern Rietzler, Truger und Teichmann. Grundsätzlich sei dieses Problem ernst zu nehmen. Daher sollte der Einkommensteuertarif von Zeit zu Zeit an die Inflation angepasst werden. Der Sachverständigenrat kommt in seinem jüngsten Jahresgutachten zu dem Ergebnis, Tarifanpassungen seien überfällig. Dies liege jedoch daran, dass "er als Basisjahr für seine Berechnungen das Jahr 2006 wählt, welches nahe beim Minimum der tariflichen Belastungen liegt", so das IMK. Denn in den Jahren zuvor hatte die große Entlastungswelle aus den rot-grünen Steuerreformen gewirkt.
Der Sachverständigenrat mache die "kalte Progression" zudem für das überdurchschnittliche Niveau der Steuerquote verantwortlich. Doch gerade bei der Lohnsteuer, also jener Steuer, bei der der Effekt der "kalten Progression" am meisten greift, lag die Quote im Jahr 2013 mit 7,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts um 0,3 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt von 7,4 Prozent. "Offensichtlich waren die fiskalisch teuren Steuerentlastungen bei der Lohnsteuer so stark, dass sie den Effekt der kalten Progression überkompensiert haben", so das IMK.
- Steuer- und finanzpolitische Schlussfolgerungen - Aufgrund ihrer sehr restriktiven Ausgabenpolitik gelang es den öffentlichen Haushalten in den vergangenen zehn Jahren, die Staatsausgabenquote um gut drei Prozentpunkte zu reduzieren, fassen die Wissenschaftler zusammen. Das habe den zuletzt gesamtstaatlich ausgeglichenen Haushalt möglich gemacht. Weder die Steuer- noch die Abgaben- noch die Staatseinnahmenquote erreichten gegenwärtig im historischen Vergleich außergewöhnlich hohe Werte. "Gleichzeitig wurden im Zuge der drastischen ausgabenseitigen Konsolidierungspolitik die öffentlichen Investitionen der Gebietskörperschaften massiv in Mitleidenschaft gezogen, so dass schon allein unter dem Gesichtspunkt des Substanzerhalts ein großer Nachholbedarf aufgelaufen ist."
Vor diesem Hintergrund seien generelle Steuerentlastungen gegenwärtig kaum zu rechtfertigen. "Deutlich wichtiger erscheint hingegen eine Ausweitung der öffentlichen Investitionen in traditionelle und ökologische Infrastruktur sowie in Kinderbetreuung, Bildung und Forschung." Angesichts der Tatsache, dass die prognostizierten Steuermehreinnahmen konjunkturbedingt seien und damit bei einer Verschlechterung der Konjunktur entsprechende Rückschläge drohten, sollte man bei ihrer Verwendung für dauerhafte Mehrausgaben jedoch Vorsicht walten lassen, empfiehlt das IMK. Neben Investitionsausgaben des Bundes sei die Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben allerdings eine wichtige Voraussetzung gerade für höhere Investitionsausgaben in den kommunalen Haushalten.
Der Koalitionsvertrag sehe hier einige Schritte in die richtige Richtung vor - die aber insbesondere, was die Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe angeht, zu zögerlich umgesetzt werden. Zwar weise der Bund den Gemeinden ab 2015 jährlich eine Milliarde Euro vorab zu, aber die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes und die angekündigte Entlastung um fünf Milliarden Euro jährlich seien vermutlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu erwarten. "Würde der Bund hier schneller handeln, so wäre dies im Verbund mit den bereits geplanten Mitteln für Länder und Kommunen zur Finanzierung von Kitas, Schulen und Hochschulen eine wichtige indirekte Maßnahme zur Stärkung der öffentlichen Investitionen und damit auch des mittelfristigen Wachstumspotenzials der deutschen Wirtschaft", so Rietzler, Truger und Teichmann. Deutlich darüber hinaus gehende zusätzliche öffentliche Investitionen müssten angesichts der Restriktionen der Schuldenbremse durch strukturelle Einnahmenverbesserungen finanziert werden.
Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung
Dr. Katja Rietzler
IMK, Expertin für Steuer- und Finanzpolitik
Tel.: 0151-18856465
E-Mail: Katja-Rietzler@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
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