Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig stellt neues Gesetz zur vertraulichen Geburt vor

Kurzfassung: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig stellt neues Gesetz zur vertraulichen Geburt vorHeute hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, das neue Gesetz zu ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 29.04.2014] Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig stellt neues Gesetz zur vertraulichen Geburt vor

Heute hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, das neue Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung zur vertraulichen Geburt vorgestellt. Schwangere in Not erhalten damit die Möglichkeit, ihr Kind sicher - und auf Wunsch vertraulich - in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Das Gesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, dass betroffene Frauen während und nach der Schwangerschaft von den rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet werden. Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und möglicherweise sogar aussetzen oder töten.
"Keine Frau in Deutschland muss ihr Kind heimlich und alleine zur Welt bringen. Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Schwangere den Weg in das zur Verfügung stehende Hilfesystem finden", sagte Manuela Schwesig.
Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher"
Ab dem 1. Mai 2014 können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer
0800 40 40 020 wenden. Dort erhalten sie eine kostenlose und qualifizierte Erstberatung. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt sie das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.
"Ich finde es gut, dass durch das Hilfetelefon 'Schwangere in Not' jetzt eine Lücke im Hilfesystem geschlossen wurde. Mir ist es wichtig, dass Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, wissen, dass sie jederzeit vertrauensvoll Hilfe bekommen können", betont die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.
Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.
Vertrauliche Geburt
Zu den neuen gesetzlichen Regelungen gehört auch das Modell der vertraulichen Geburt. Durch sie werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Anonymität bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten.
Aber auch wenn eine Frau sich gegen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt
entscheidet: Das Angebot zur anonymen Beratung und die Hilfen stehen ihr jederzeit zur Verfügung.
"Die frühzeitige, kontinuierliche Beratung im Zusammenspiel mit der Zusicherung der Vertraulichkeit ist unverzichtbar, um Schwangere in Not für die Annahme von Hilfe zu gewinnen", sagte Manuela Schwesig.
Über die neuen Regelungen und Hilfen informiert ausführlich die vom BMFSFJ herausgegebene Broschüre "Die vertrauliche Geburt - Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt".
Die Website www.geburt-vertraulich.de
informiert zudem betroffene Frauen umfassend über die neuen und die bestehenden Hilfsangebote für Schwangere. Ab 1. Oktober 2014 erhalten Schwangere hier zudem das Angebot einer anonymen Online-Beratung.
Zusätzlich stehen gezielte und praxisorientierte Informationsmaterialien unter www.bmfsfj.de zur Verfügung.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 03018/ 555 - 0
Telefax: 03018/ 555 - 1145
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Weitere Informationen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Das Bundesministerium......gestaltet Familienförderung wirksamer, erfasst systematisch ausgewählte familienbezogene Maßnahmen und Leistungen und führt Wirkungsanalysen durch,...verbessert systematisch Kenntnisse über Familienleben in Deutschland als Basis einer nachhaltigen Familienpolitik,...schafft bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, insbesondere auch für Alleinerziehende,...entwickelt in der Fläche zivilgesellschaftliche Kooperation für Familienfreundlichkeit: Lokale Bündnisse für Familie sowie Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie,...setzt sich für eine Reduzierung der Kinderarmut ein,...entwickelt quantitative und qualitative Perspektiven für familienunterstützende Dienstleistungen,...fördert die Träger der Familienarbeit (Familienbildung, Familienberatung, Familienselbsthilfe, Familienverbände) und unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung.Ältere Menschen:Das Bundesministerium......verankert realistische Altersbilder und ein neues Leitbild des aktiven Alters...stärkt die Rolle und die Potenziale älterer Menschen als Arbeitskräfte und Verbraucherinnen und Verbraucher...unterstützt ältere Menschen, die ihr Erfahrungswissen in die Gesellschaft einbringen,...initiiert Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen seniorenpolitischen Handelns angesichts des demografischen Wandels,...fördert Seniorenorganisationen, die ältere Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und bei ihrem Engagement für Generationensolidarität unterstützen,...verhandelt in den Gremien der Vereinten Nationen (beispielsweise zur Umsetzung des Weltaltenplans), des Europarats und der Europäischen Union Fragen des demografischen Wandels und der Nichtdiskriminierung älterer Menschen,...unterstützt die internationale, europäische und bilaterale Zusammenarbeit auf Regierungsebene sowie bei Verbänden und Institutionen, die sich für ältere Menschen engagieren,...verbessert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Beispiel durch das Altenpflegegesetz, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, das Conterganstiftungsgesetz und die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen,...startet Modellprojekte zur Förderung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens von älteren Menschen in der Gesellschaft und zur qualitätsvollen Hilfe und Pflege im Alter,...trägt Sorge für die Stärkung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für Ressourcen und Würde von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Alter, insbesondere bei Demenz und Behinderung.Gleichstellung:Das Bundesministerium......erarbeitet federführend Bundesgesetze zur Durchsetzung der Gleichstellung und nimmt Einfluss auf die Gesetzesvorhaben anderer Bundesministerien, soweit sie Frauen- beziehungsweise Gleichstellungsfragen berühren,...entwickelt Programme und Initiativen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Arbeitswelt, Familie, Gesellschaft und Politik sowie zum Abbau von Gewalt gegen Frauen - auch mit Blick auf Frauen und Männer mit Migrationshintergrund,...führt Forschungs- und Modellvorhaben zu gleichstellungspolitischen Fragen und Instrumenten durch, veröffentlicht die Ergebnisse und unterstützt deren Umsetzung in der Fläche,...fördert und unterstützt die Frauenorganisationen sowie bundesweite Vernetzungen im Gleichstellungsbereich,...leitet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie die bundesweite Arbeitsgruppe "Frauenhandel",...verhandelt in den Gremien der Europäischen Union, des Europarates und der Vereinten Nationen Gleichstellungsthemen und -initiativen und setzt sich international für die Förderung der Gleichstellung ein,...stellt Hilfen für Schwangere in Not- und Konfliktlagen zur Verfügung und setzt in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den gesetzlichen Auftrag zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten um.Kinder und Jugend:Das Bundesministerium......fokussiert den Ausbau der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege und unterstützt Länder und Kommunen mit vier Milliarden Euro aus Bundesmitteln bis 2013,...führt den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem 1. Lebensjahr ab 2013 ein und beteiligt sich an den Betriebskosten ab 2014 mit jährlich 700 Millionen Euro,...steht für einen aktiven und wirksamen Kinderschutz und Frühe Hilfen und setzt hierbei auf Prävention und Intervention,...steht für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und bekämpft sexuelle Gewalt und Kinderpornografie insbesondere auch in den Neuen Medien,...ist verantwortlich für das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Jugendschutzgesetz,...nimmt als Querschnittsaufgabe in engem Kontakt zu anderen Bundesressorts, den Ländern und Gemeinden sowie der öffentlichen Jugendhilfe die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen, vor allem im Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsmarktbereich wahr,...unterstützt und fördert überregionale und bundeszentrale freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Vielfalt von Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen,...fördert benachteiligte junge Menschen und junge Migrantinnen und Migranten durch Verbesserung der Rahmenbedingungen,...entwickelt die europäischen Jugendprogramme und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit weiter,...beauftragt unabhängige Sachverständige zur Erstellung regelmäßiger Kinder- und Jugendberichte.Bundesfreiwilligendienst:Das Bundesministerium......betreut federführend die Rechtssetzung zum Bundesfreiwilligendienst,...schafft in enger Abstimmung mit den Bundesländern sowie den zivilgesellschaftlichen Trägern und Einsatzstellen attraktive Bedingungen für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst,...übt die Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aus. Im Rahmen der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes obliegt diesem die Betreuung der Freiwilligen und die Sicherstellung ihrer pädagogischen Begleitung ebenso wie die Anerkennung der Einsatzstellen und die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen. Darüber hinaus nimmt es weitere Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums wahr, unter anderem die verbleibende Zivildienstverwaltung,...evaluiert regelmäßig die Praxis des Bundesfreiwilligendienstes.Engagementpolitik und Wohlfahrtspflege:Das Bundesministerium......will die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern; durch neu konzipierte oder gebündelte Projekte und Maßnahmen und eine besser abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen,...ist für die Förderung und Weiterentwicklung der individuellen, institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das Freiwillige soziale Jahr und das Freiwillige ökologische Jahr einschließlich des Jugendfreiwilligendienstegesetzes verantwortlich,...überprüft und bewertet in jeder Legislaturperiode mittels eines wissenschaftlichen Berichts den Stand der Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und der Engagementpolitik,...initiiert und koordiniert Projekte und Modellvorhaben für die Förderung des freiwilligen Engagements auch unter Berücksichtigung internationaler Aspekte,...fördert die Arbeit der Wohlfahrtsorganisationen sowie eine Reihe weiterer sozialer Verbände und Einrichtungen auf Bundesebene. ...fördert das Miteinander und den Austausch der Generationen - mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wurden 450 Häuser gefördert, an denen das Miteinander aktiv gelebt wird..
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Tel.: 03018/ 555 - 0; http://www.bmfsfj.de/
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