Weiterer Schritt zu mehr Lebens- und Futtermittelsicherheit

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 11.04.2011
Pressemitteilung vom: 11.04.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Verantwortlichkeit beim Futtermittelunternehmer belassen Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz befasste sich am Montag im Rahmen einer Anhörung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und ...

[CDU/CSU-Fraktion - 11.04.2011] Weiterer Schritt zu mehr Lebens- und Futtermittelsicherheit


Verantwortlichkeit beim Futtermittelunternehmer belassen

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz befasste sich am Montag im Rahmen einer Anhörung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Die Änderung ist Teil des Aktionsplans "Verbraucherschutz in der Lebensmittelkette", mit dem das Bundesverbraucherministerium auf den Dioxinfall zu Anfang des Jahres reagiert hat. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Franz-Josef Holzenkamp:

"Für die Unionsfraktion im Bundestag steht im Vordergrund der Debatte: Die Verbraucher müssen vor Dioxin geschützt werden. Deshalb unterstützen wir den von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner initiierten Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Lebensmittelkette". Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung dieses Aktionsplans. Wir leiten sinnvolle Maßnahmen ein, die Fälle von Dioxin in Lebens- oder Futtermitteln in Zukunft verhindern und mehr Transparenz für die Verbraucher schaffen.

Für die Unionsfraktion geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir setzen den Aktionsplan Schritt für Schritt um. Wir nehmen aber auch Einwände Maßnahmen ernst. Deshalb haben wir mit dem Koalitionspartner die heutige Anhörung veranstaltet.

Wir wollen und müssen das Dioxin-Monitoring verbessern, um mögliche Quellen und Einträge schneller zu identifizieren. Wir müssen aber auch Augenmaß bewahren. Dazu gehört, die Verantwortlichkeit beim Futtermittelunternehmer zu belassen und nicht auf die Labore zu verlagern.

Zu einem darf die Gesetzesänderung nicht dazu führen, dass Untersuchungen wegen einer in Deutschland geltenden Meldepflicht ins Ausland verlagert oder dass die Eigenkontrollen reduziert werden. Wir werden genauestens überprüfen, ob der vorliegende Gesetzentwurf diesen Ansprüchen genügt."


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