29.04.2014 15:53 Uhr in Energie & Umwelt von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
BDEW zum Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung: Wichtiger Baustein für mehr Energieeffizienz
Kurzfassung: BDEW zum Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung: Wichtiger Baustein für mehr Energieeffizienz- Energieausweis bekommt mehr Gewicht - Nach wie vor fehlen steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung" ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 29.04.2014] BDEW zum Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung: Wichtiger Baustein für mehr Energieeffizienz
- Energieausweis bekommt mehr Gewicht
- Nach wie vor fehlen steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung
"Das Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung ist ein wichtiger Schritt, um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 zu erreichen. Insbesondere die Regelungen zum Energieausweis werden durch die Energieeinsparverordnung verschärft und können so das Energiebewusstsein steigern", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich des Inkrafttretens der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Mai 2014.
Die EnEV sieht umfangreiche Neuerungen beim Energieausweis vor. In Zukunft werden Verkäufer von Immobilien wie auch Vermieter verpflichtet, Kunden mithilfe des Energieausweises über den Stand der Energieeffizienz eines Objektes zu informieren: So wird beispielsweise klar geregelt, wie Energieausweise in Immobilienanzeigen bekannt zu machen sind. Auch bei Wohnungsbesichtigungen muss der Energieausweis künftig den potentiellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden. Dadurch erhält der Energieausweis mehr Gewicht. "Die sehr präzisen neuen Vorschriften zur Vorlage des Energieausweises sind nicht nur verbraucherfreundlich, sie schaffen insgesamt Transparenz auf dem Immobilienmarkt und führen dazu, dass das Bewusstsein für die Energieeffizienz von Gebäuden steigt", so Müller.
Für bestehende Gebäude sind die Vorgaben der EnEV eher zurückhaltend. "Insgesamt bleiben die Modernisierungsmaßnahmen im Wärmemarkt weit hinter den Erwartungen zurück. Von den circa 19,1 Millionen Wohngebäuden in Deutschland sind rund zwei Drittel energetisch sanierungsbedürftig, die jährliche Sanierungsrate liegt aber nur bei einem Prozent", so Müller. Laut BDEW kann der Energieverbrauch in Wohnungen und Häusern effizient gesenkt werden - zum Beispiel mit modernster Erdgasbrennwert-Technik in Verbindung mit intelligenten Lösungen. "Der Staat muss mehr Anreize für die energetische Gebäudesanierung setzen. Doch Bund und Länder hatten sich bisher nicht einigen können, wer die erwogene steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung von 1,5 Milliarden Euro zahlen soll. Diese Verweigerungshaltung ist unverständlich, weil jeder Euro staatlicher Förderung zugleich acht Euro an privaten Investitionen auslöst. Ohne weitere wirksame Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden und damit zur CO2-Reduktion sind die energiepolitischen Ziele insgesamt und besonders im Gebäudebereich nicht zu realisieren", betonte Müller.
Auch für neu gebaute Häuser werden die Standards verschärft. Diese gelten aber erst ab 2016. Die EnEV sieht vor, dass die energetischen Anforderungen an Neubauten dann um 25 Prozent des zulässigen Primärenergiebedarfs angehoben werden. Dies kann beispielsweise durch die Kombination von effizienterer Technik und Maßnahmen an der Gebäudehülle geschehen, sowie durch die Einbindung von Umweltwärme. "Es sollte darauf geachtet werden, dass die Baukosten durch die neuen Standards künftig nicht zu stark steigen. Die Wirtschaftlichkeit muss bei allen Maßnahmen gewährleistet bleiben und die Regelungen dürfen nicht zu bürokratisch werden. Dies wäre kontraproduktiv", so Müller abschließend.
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 32
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 / 300 199-0
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Mail: presse@bdew.de
URL: http://www.strom.de
- Energieausweis bekommt mehr Gewicht
- Nach wie vor fehlen steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung
"Das Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung ist ein wichtiger Schritt, um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 zu erreichen. Insbesondere die Regelungen zum Energieausweis werden durch die Energieeinsparverordnung verschärft und können so das Energiebewusstsein steigern", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich des Inkrafttretens der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Mai 2014.
Die EnEV sieht umfangreiche Neuerungen beim Energieausweis vor. In Zukunft werden Verkäufer von Immobilien wie auch Vermieter verpflichtet, Kunden mithilfe des Energieausweises über den Stand der Energieeffizienz eines Objektes zu informieren: So wird beispielsweise klar geregelt, wie Energieausweise in Immobilienanzeigen bekannt zu machen sind. Auch bei Wohnungsbesichtigungen muss der Energieausweis künftig den potentiellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden. Dadurch erhält der Energieausweis mehr Gewicht. "Die sehr präzisen neuen Vorschriften zur Vorlage des Energieausweises sind nicht nur verbraucherfreundlich, sie schaffen insgesamt Transparenz auf dem Immobilienmarkt und führen dazu, dass das Bewusstsein für die Energieeffizienz von Gebäuden steigt", so Müller.
Für bestehende Gebäude sind die Vorgaben der EnEV eher zurückhaltend. "Insgesamt bleiben die Modernisierungsmaßnahmen im Wärmemarkt weit hinter den Erwartungen zurück. Von den circa 19,1 Millionen Wohngebäuden in Deutschland sind rund zwei Drittel energetisch sanierungsbedürftig, die jährliche Sanierungsrate liegt aber nur bei einem Prozent", so Müller. Laut BDEW kann der Energieverbrauch in Wohnungen und Häusern effizient gesenkt werden - zum Beispiel mit modernster Erdgasbrennwert-Technik in Verbindung mit intelligenten Lösungen. "Der Staat muss mehr Anreize für die energetische Gebäudesanierung setzen. Doch Bund und Länder hatten sich bisher nicht einigen können, wer die erwogene steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung von 1,5 Milliarden Euro zahlen soll. Diese Verweigerungshaltung ist unverständlich, weil jeder Euro staatlicher Förderung zugleich acht Euro an privaten Investitionen auslöst. Ohne weitere wirksame Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden und damit zur CO2-Reduktion sind die energiepolitischen Ziele insgesamt und besonders im Gebäudebereich nicht zu realisieren", betonte Müller.
Auch für neu gebaute Häuser werden die Standards verschärft. Diese gelten aber erst ab 2016. Die EnEV sieht vor, dass die energetischen Anforderungen an Neubauten dann um 25 Prozent des zulässigen Primärenergiebedarfs angehoben werden. Dies kann beispielsweise durch die Kombination von effizienterer Technik und Maßnahmen an der Gebäudehülle geschehen, sowie durch die Einbindung von Umweltwärme. "Es sollte darauf geachtet werden, dass die Baukosten durch die neuen Standards künftig nicht zu stark steigen. Die Wirtschaftlichkeit muss bei allen Maßnahmen gewährleistet bleiben und die Regelungen dürfen nicht zu bürokratisch werden. Dies wäre kontraproduktiv", so Müller abschließend.
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