30.04.2014 14:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Windreich GmbH: Anleihe-Gläubiger können Schadensersatzansprüche geltend machen
Windreich GmbH: Anleihe-Gläubiger können Schadensersatzansprüche geltend machenKurzfassung: Der Windparkentwickler Windreich GmbH befindet sich seit Ende 2013 in der Insolvenz. Zeichner der Mittelstandsanleihen können noch Schadensersatzansprüche stellen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 30.04.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Dezember 2013 wurde das Insolvenzverfahren über den Windparkentwickler Windreich GmbH am Amtsgericht Esslingen eröffnet. Für die Zeichner der beiden Mittelstands-Anleihen (ISIN DE 000A1 CRMQ7 und ISIN DE 000A1 H3V38) stellt sich die entscheidende Frage, wie viel Masse vorhanden ist, um ihre Forderungen zu befriedigen. Windreich hatte über die beiden Mittelstandsanleihen rund 120 Millionen Euro bei Anlegern zu einem Zinskupon von 6,5 Prozent eingesammelt. Die Anleihen hatten Laufzeiten bis März 2015 bzw. Juli 2016.
Das Problem der Anleihe-Zeichner ist, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig bedient werden, d.h. sie erhalten erst dann ihren Teil aus der Insolvenzmasse, wenn die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient sind. Dementsprechend ruhen die Hoffnungen nun wohl auch auf einen Verkauf des Offshore-Projekts MEG1, der Geld in die Kassen spülen soll. Ob der Deal gelingt und ob dann für die Anleihe-Zeichner etwas übrig bleibt, ist zum derzeitigen Zeitpunkt allerdings noch völlig ungewiss.
Für die Anleihe-Gläubiger kann es erfolgversprechender sein, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sind. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Bei Investitionen in Windparks gehören zu diesen Risiken u.a. die Unwägbarkeiten politischer Vorgaben und Gesetze oder auch das Totalverlustrisiko.
Ebenso kann überprüft werden, ob die Angaben in den Emissionsprospekten zu den Mittelstandsanleihen vollständig und wahrheitsgemäß waren. Immerhin nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart im März 2013 Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug, Bilanzmanipulation und Insolvenzverschleppung auf. Dies könnte als ein Indiz dafür gewertet werden, dass die Prospekte fehlerhafte oder irreführende Aussagen enthielten und somit Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung besteht.
http://www.grprainer.com/Windreich-GmbH.html
Das Problem der Anleihe-Zeichner ist, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig bedient werden, d.h. sie erhalten erst dann ihren Teil aus der Insolvenzmasse, wenn die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient sind. Dementsprechend ruhen die Hoffnungen nun wohl auch auf einen Verkauf des Offshore-Projekts MEG1, der Geld in die Kassen spülen soll. Ob der Deal gelingt und ob dann für die Anleihe-Zeichner etwas übrig bleibt, ist zum derzeitigen Zeitpunkt allerdings noch völlig ungewiss.
Für die Anleihe-Gläubiger kann es erfolgversprechender sein, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sind. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Bei Investitionen in Windparks gehören zu diesen Risiken u.a. die Unwägbarkeiten politischer Vorgaben und Gesetze oder auch das Totalverlustrisiko.
Ebenso kann überprüft werden, ob die Angaben in den Emissionsprospekten zu den Mittelstandsanleihen vollständig und wahrheitsgemäß waren. Immerhin nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart im März 2013 Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug, Bilanzmanipulation und Insolvenzverschleppung auf. Dies könnte als ein Indiz dafür gewertet werden, dass die Prospekte fehlerhafte oder irreführende Aussagen enthielten und somit Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung besteht.
http://www.grprainer.com/Windreich-GmbH.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/103946GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Windreich GmbH: Anleihe-Gläubiger können Schadensersatzansprüche geltend machen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Windreich GmbH: Anleihe-Gläubiger können Schadensersatzansprüche geltend machen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.