Atom-Aufsichtsbehörden beraten in Berlin über Folgen von Fukushima

Kurzfassung: Atom-Aufsichtsbehörden beraten in Berlin über Folgen von FukushimaDie Leiter der Atom-Aufsichtsbehörden von Frankreich, Großbritannien, Japan, Kanada, Spanien, Schweden und der USA haben sich unte ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - 30.04.2014] Atom-Aufsichtsbehörden beraten in Berlin über Folgen von Fukushima

Die Leiter der Atom-Aufsichtsbehörden von Frankreich, Großbritannien, Japan, Kanada, Spanien, Schweden und der USA haben sich unter deutschem Vorsitz mit Maßnahmen zu sicherheitstechnischen Verbesserungen nach Fukushima befasst. Schwerpunkt der Diskussionen, die vom 28. bis 30. April in Berlin stattfanden, waren zudem sicherheitstechnische Fragen der Stilllegung von Kernkraftwerken, der verantwortungsvollen Lagerung radioaktiver Abfälle sowie der Sicherstellung der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung. Die International Nuclear Regulators Association (INRA) bietet hierzu ein bewährtes Forum für einen offenen, vertrauensvollen Meinungsaustausch.
Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks: "Anspruchsvolle nukleare Sicherheitsstandards liegen im Interesse aller Staaten, die Kernenergie nutzen, ob sie nun ihre Kernenergieprogramme ausbauen oder, wie Deutschland, aus der Atomkraft aussteigen. Deutschland setzt sich auf internationaler Ebene nachdrücklich für höchste Sicherheitsstandards ein, um unsere Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei den grenznahen ausländischen Kernkraftwerken, aber auch europa- und weltweit setzen wir uns für ein größtmögliches Maß an Sicherheit ein."
Die INRA wurde 1997 als informeller Zusammenschluss der Chefs der regulatorischen Sicher-heitsbehörden gegründet, um einen Austausch von Informationen und Ansichten zu zentralen Sicherheitsfragen im Atomenergiebereich zu ermöglichen. Ziele der INRA sind es, eine globale Sicherheitskultur im Nuklearbereich zu schaffen sowie ein international abgestimmtes Vorgehen bei wichtigen Sicherheitsfragen zu erreichen.

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Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
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