30.04.2014 16:35 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Neues Tiergesundheitsgesetz tritt zum 1. Mai in Kraft
Kurzfassung: Neues Tiergesundheitsgesetz tritt zum 1. Mai in KraftDBV: Tiergesundheit nicht nur Sache der Landwirte(DBV) Das neue Tiergesundheitsgesetz tritt am 1. Mai 2014 in Kraft. Neben der Bekämpfung und Kont ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 30.04.2014] Neues Tiergesundheitsgesetz tritt zum 1. Mai in Kraft
DBV: Tiergesundheit nicht nur Sache der Landwirte
(DBV) Das neue Tiergesundheitsgesetz tritt am 1. Mai 2014 in Kraft. Neben der Bekämpfung und Kontrolle rückt es die Prävention von Tierkrankheiten und Tierseuchen in den Fokus. Mit dem neuen Gesetz steigt die Verantwortung der Landwirte, ihre Tiere vor Tierkrankheiten zu schützen. Sie müssen geeignete Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen, damit Krankheiten nicht in ihren Bestand hineingetragen werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist darauf hin, dass eine Reihe von Ursachen für Tierkrankheiten durch die Landwirte nicht beeinflussbar ist. Häufig sind die Tierhalter machtlos, wie beispielsweise bei der Krankheitsübertragung durch Stechmücken. Dies wurde beim Schmallenbergvirus und der Blauzungenkrankheit deutlich, als Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter große Verluste verzeichnen mussten. Das beste Hygienemanagement auf den Betrieben hilft nicht, wenn durch Unachtsamkeit von Reisenden oder Lücken bei den Grenzkontrollen Tierseuchenerreger nach Deutschland eingeschleppt werden. Insofern bedarf es auch der Sensibilität von Politik und Gesellschaft, die Bemühungen der Landwirte zur Vorbeugung von Tierkrankheiten zu unterstützen.
Mit dem neuen Tiergesundheitsgesetz werden die bisherigen Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung um Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Tierbeständen erweitert. Im Zuge der Entscheidungsfindung konnte erreicht werden, dass Tierimpfstoffe mit nationaler oder europäischer Zulassung bei einem Therapienotstand auch weiterhin durch den Tierarzt umgewidmet werden dürfen. Damit dürfen Impfstoffe, die ursprünglich nur für eine Tierart zugelassen sind, im Bedarfsfall auch für andere Tierarten eingesetzt werden.
Autor: Deutscher Bauernverband
Rückfragen an: DBV-Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Fax: 030 31904-431
Copyright: DBV
DBV: Tiergesundheit nicht nur Sache der Landwirte
(DBV) Das neue Tiergesundheitsgesetz tritt am 1. Mai 2014 in Kraft. Neben der Bekämpfung und Kontrolle rückt es die Prävention von Tierkrankheiten und Tierseuchen in den Fokus. Mit dem neuen Gesetz steigt die Verantwortung der Landwirte, ihre Tiere vor Tierkrankheiten zu schützen. Sie müssen geeignete Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen, damit Krankheiten nicht in ihren Bestand hineingetragen werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist darauf hin, dass eine Reihe von Ursachen für Tierkrankheiten durch die Landwirte nicht beeinflussbar ist. Häufig sind die Tierhalter machtlos, wie beispielsweise bei der Krankheitsübertragung durch Stechmücken. Dies wurde beim Schmallenbergvirus und der Blauzungenkrankheit deutlich, als Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter große Verluste verzeichnen mussten. Das beste Hygienemanagement auf den Betrieben hilft nicht, wenn durch Unachtsamkeit von Reisenden oder Lücken bei den Grenzkontrollen Tierseuchenerreger nach Deutschland eingeschleppt werden. Insofern bedarf es auch der Sensibilität von Politik und Gesellschaft, die Bemühungen der Landwirte zur Vorbeugung von Tierkrankheiten zu unterstützen.
Mit dem neuen Tiergesundheitsgesetz werden die bisherigen Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung um Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Tierbeständen erweitert. Im Zuge der Entscheidungsfindung konnte erreicht werden, dass Tierimpfstoffe mit nationaler oder europäischer Zulassung bei einem Therapienotstand auch weiterhin durch den Tierarzt umgewidmet werden dürfen. Damit dürfen Impfstoffe, die ursprünglich nur für eine Tierart zugelassen sind, im Bedarfsfall auch für andere Tierarten eingesetzt werden.
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