02.05.2014 15:24 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Selfmade Capital: Anlegergelder in Millionenhöhe offenbar verschwunden
Selfmade Capital: Anlegergelder in Millionenhöhe offenbar verschwundenKurzfassung: Bei den Emirates-Fonds von Selfmade Capital sollen Millionen Anlegergelder verschwunden sein. Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 02.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus Selfmade Capital legte unter anderem die Emirates-Fonds 1 bis 7 auf, die in Gold, Biodiesel oder Flughafenerweiterungen investieren. Anleger wurden mit hohen Renditen gelockt. Nun bleiben aber offenbar die Ausschüttungen aus. Anlegergelder in Millionenhöhe sollen in einem undurchsichtigen Firmengeflecht verschwunden sein. Es ist ein neuer Skandal zu befürchten. Auch die Staatsanwaltschaft München hat nach Medienberichten schon Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts aufgenommen.
Das Emissionshaus Selfmade Capital gehört zu dem Firmenimperium eines Mannes, der bis vor kurzem auch noch Chef der Vertriebsplattform dima24.de Anlagevermittlung GmbH war, ehe er diese Mitte April überraschend verkaufte. Pikanterweise wurden die Anteile an den Emirates-Fonds u.a. von dima24.de vertrieben. Dieser Verkauf lässt auch das Moratorium an die Anleger bis zum Jahresende stillzuhalten, in einem anderen Licht erscheinen. Der Verdacht liegt nahe, dass hier Zeit gewonnen werden soll.
Verunsicherte Anleger müssen aber keinesfalls die Füße stillhalten und sollten solche Vereinbarungen auch nicht unterschreiben. Stattdessen können sie von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
In Betracht kommt beispielsweise Schadensersatz aus Prospekthaftung. Die Emissionsprospekte sollen den Anlegern in die Lage versetzen, ein genaues Bild ihrer Kapitalanlage zu erhalten. Dazu müssen die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgetreu sein. Dazu gehören auch Informationen über die Risiken, die mit der Investition verbunden sind. Ebenso können auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gestellt werden. Auch im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu der Aufklärung gehört auch ein Hinweis auf die personellen Verflechtungen zwischen Selfmade Capital und dima24.de, da sich aus dieser Konstellation durchaus Interessenkonflikte der Vermittler ergeben können.
Bereits im Oktober 2012 ist es vor dem Landgericht München zu einem rechtskräftigen Vergleich zwischen Selfmade Capital, dima24.de und einem Anleger der Emirates-Fonds gekommen (Az. 22 O 333/12).
http://www.grprainer.com/Selfmade-Capital.html
Das Emissionshaus Selfmade Capital gehört zu dem Firmenimperium eines Mannes, der bis vor kurzem auch noch Chef der Vertriebsplattform dima24.de Anlagevermittlung GmbH war, ehe er diese Mitte April überraschend verkaufte. Pikanterweise wurden die Anteile an den Emirates-Fonds u.a. von dima24.de vertrieben. Dieser Verkauf lässt auch das Moratorium an die Anleger bis zum Jahresende stillzuhalten, in einem anderen Licht erscheinen. Der Verdacht liegt nahe, dass hier Zeit gewonnen werden soll.
Verunsicherte Anleger müssen aber keinesfalls die Füße stillhalten und sollten solche Vereinbarungen auch nicht unterschreiben. Stattdessen können sie von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
In Betracht kommt beispielsweise Schadensersatz aus Prospekthaftung. Die Emissionsprospekte sollen den Anlegern in die Lage versetzen, ein genaues Bild ihrer Kapitalanlage zu erhalten. Dazu müssen die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgetreu sein. Dazu gehören auch Informationen über die Risiken, die mit der Investition verbunden sind. Ebenso können auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gestellt werden. Auch im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu der Aufklärung gehört auch ein Hinweis auf die personellen Verflechtungen zwischen Selfmade Capital und dima24.de, da sich aus dieser Konstellation durchaus Interessenkonflikte der Vermittler ergeben können.
Bereits im Oktober 2012 ist es vor dem Landgericht München zu einem rechtskräftigen Vergleich zwischen Selfmade Capital, dima24.de und einem Anleger der Emirates-Fonds gekommen (Az. 22 O 333/12).
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "Selfmade Capital: Anlegergelder in Millionenhöhe offenbar verschwunden" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.