05.05.2014 10:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
SEB Immoinvest: Santander Consumer Bank zur Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt
SEB Immoinvest: Santander Consumer Bank zur Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteiltKurzfassung: Die Santander Consumer Bank AG muss einem Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest Schadensersatz in Höhe von ca. 29.000 Euro zzgl. Zinsen wegen fehlerhafter Anlageberatung zahlen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach verurteilte die Santander Consumer Bank AG als Nachfolgerin der SEB Bank AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. 29.000 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz an unseren Mandanten. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Anlageberatung durch die Bank fehlerhaft war. Weiter erkannte das Gericht, dass unser Mandant die Fondsanteile am SEB Immoinvest nicht gezeichnet hätte, wenn die Anlageberatung ordnungsgemäß gewesen wäre.
Unser Mandant hatte im Beratungsgespräch mit der Bank im April 2010 angegeben, dass er in eine risikolose, sichere Kapitalanlage investieren möchte. Darüber hinaus sei es für ihn wichtig, dass das Geld jederzeit verfügbar sei. Daraufhin wurde ihm die Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest empfohlen. Allerdings hatte die Bankberaterin, so die Überzeugung der Kammer, nicht erwähnt, dass der Fonds von Oktober 2008 bis Mai 2009 die Rücknahme der Anteilsscheine bereits einmal ausgesetzt hatte. Kurz nachdem unser Mandant die Anteile gezeichnet hatte, schloss der Fonds im Mai 2010 erneut und ging später nahtlos in die Liquidation über.
Das LG Mönchengladbach entschied, dass die Bank in diesem Fall zwingend über die vorherige Schließung des Fonds hätte aufklären müssen und damit auch über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme und einer erneuten Schließung des Fonds. Weiter kam es zu der Überzeugung, dass es bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung über das Schließungsrisiko nicht zur Zeichnung der Anteile gekommen wäre. Insofern sei die fehlerhafte Anlageberatung kausal für die Kaufentscheidung gewesen. Daher verurteilte die Kammer die Santander Bank zur Zahlung von Schadensersatz. Gegen Abtretung der Fondsanteile erhält unser Mandant damit sein angelegtes Kapital abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen zurück.
Anleger des SEB Immoinvest, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen wollen, sollten sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
Unser Mandant hatte im Beratungsgespräch mit der Bank im April 2010 angegeben, dass er in eine risikolose, sichere Kapitalanlage investieren möchte. Darüber hinaus sei es für ihn wichtig, dass das Geld jederzeit verfügbar sei. Daraufhin wurde ihm die Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest empfohlen. Allerdings hatte die Bankberaterin, so die Überzeugung der Kammer, nicht erwähnt, dass der Fonds von Oktober 2008 bis Mai 2009 die Rücknahme der Anteilsscheine bereits einmal ausgesetzt hatte. Kurz nachdem unser Mandant die Anteile gezeichnet hatte, schloss der Fonds im Mai 2010 erneut und ging später nahtlos in die Liquidation über.
Das LG Mönchengladbach entschied, dass die Bank in diesem Fall zwingend über die vorherige Schließung des Fonds hätte aufklären müssen und damit auch über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme und einer erneuten Schließung des Fonds. Weiter kam es zu der Überzeugung, dass es bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung über das Schließungsrisiko nicht zur Zeichnung der Anteile gekommen wäre. Insofern sei die fehlerhafte Anlageberatung kausal für die Kaufentscheidung gewesen. Daher verurteilte die Kammer die Santander Bank zur Zahlung von Schadensersatz. Gegen Abtretung der Fondsanteile erhält unser Mandant damit sein angelegtes Kapital abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen zurück.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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