06.05.2014 12:00 Uhr in Gesellschaft & Familie von Rose Partner LLP
Scheidung - der Entschluss zur Trennung
Hinter jeder Scheidung verbirgt sich immer die sehr persönliche Geschichte des Scheiterns einer einstmals großen Liebe.Kurzfassung: Da offiziellen Statistiken zufolge bereits jede dritte Ehe nach durchschnittlich vierzehn Jahren mit der Scheidung endet, sind die Scheidungsgründe ebenfalls zum Forschungsgebiet von Psychologen und Soziologen geworden.
[Rose Partner LLP - 06.05.2014] 1. Während Verliebte gerade zu Beginn ihrer Beziehung sprichwörtlich an den Lippen des Anderen hängen, nimmt die Kommunikationsbereitschaft besonders in bereits länger bestehenden Ehen deutlich ab. Fehlende Kommunikation wird von Frauen und Männern in Krisenzeiten häufig mit einem generellen Desinteresse des Ehepartners gleichgesetzt und selbst stillschweigend mit dem Einreichen der Scheidung quittiert. Ein Grund für den Mangel an Gesprächen kann jedoch auch schlichtweg im Alltag begründet liegen. Die "ewig" gleichen Tagesabläufe bieten nach einigen Jahren schließlich nur noch wenig Ansatzpunkte für wirklich abwechslungsreiche Gesprächsthemen.
2. Als weiterer Klassiker zu den Scheidungsgründen zählt ein schwerwiegender Vertrauensbruch nach einem Seitensprung oder der Enthüllung einer Lebenslüge. Bleiben noch einzelne Ereignisse in der Regel ohne eine nachhaltige Beeinträchtigung für die Beziehung, wird mit einem wiederholten Vertrauensmissbrauch hingegen schnell das Ende einer Ehe eingeläutet. Natürlich spielt bei einer Entscheidung zur Scheidung nicht selten eine mögliche öffentliche Demütigung eine Rolle, wenn Familie, Freunde oder Bekannte zufällig von dem Betrug erfahren haben.
3. Zu einem heilsamen Schlussstrich wird eine Scheidung spätestens, wenn häusliche Gewalt die Ursache für die Trennung war. Neben der körperlichen Gewalt wird auch das Überschreiten von Grenzen durch verbale Beschimpfungen früher oder später zu einem entscheidenden Kriterium für das Ende einer ehelichen Beziehung. Bei Gewalt in der Ehe ist zudem der Schutz gemeinsamer Kinder ein primärer Impuls für Ehefrauen und Männer, um sich von ihren "unkontrollierten Ehepartnern" endgültig zu trennen.
4. Ein weiterer zu einer Vielzahl von Scheidungen führender Grund klingt zuerst eher paradox, handelt es sich doch um die Heirat selbst. Denn erfolgt dieser Schritt vor den Altar nicht hauptsächlich aus Liebe und tief empfundener Überzeugung, genügen am Ende oft Kleinigkeiten um das Schicksal der eigenen Ehe gerichtlich zu besiegeln. So reichen Steuerersparnisse, eine Schwangerschaft oder der Gefühlsüberschwang der ersten Verliebtheit schlussendlich nur selten, um eine gemeinsame Basis über Jahrzehnte zu begründen.
Weitere Informationen zu den Themen Eheverträge, Scheidung und Scheidungsvereinbarungen erhält man auch auf der Website www.rosepartner.de der Kanzlei Rose & Partner LLP. aus Hamburg. - Anwalt zum Familienrecht in Hamburg
2. Als weiterer Klassiker zu den Scheidungsgründen zählt ein schwerwiegender Vertrauensbruch nach einem Seitensprung oder der Enthüllung einer Lebenslüge. Bleiben noch einzelne Ereignisse in der Regel ohne eine nachhaltige Beeinträchtigung für die Beziehung, wird mit einem wiederholten Vertrauensmissbrauch hingegen schnell das Ende einer Ehe eingeläutet. Natürlich spielt bei einer Entscheidung zur Scheidung nicht selten eine mögliche öffentliche Demütigung eine Rolle, wenn Familie, Freunde oder Bekannte zufällig von dem Betrug erfahren haben.
3. Zu einem heilsamen Schlussstrich wird eine Scheidung spätestens, wenn häusliche Gewalt die Ursache für die Trennung war. Neben der körperlichen Gewalt wird auch das Überschreiten von Grenzen durch verbale Beschimpfungen früher oder später zu einem entscheidenden Kriterium für das Ende einer ehelichen Beziehung. Bei Gewalt in der Ehe ist zudem der Schutz gemeinsamer Kinder ein primärer Impuls für Ehefrauen und Männer, um sich von ihren "unkontrollierten Ehepartnern" endgültig zu trennen.
4. Ein weiterer zu einer Vielzahl von Scheidungen führender Grund klingt zuerst eher paradox, handelt es sich doch um die Heirat selbst. Denn erfolgt dieser Schritt vor den Altar nicht hauptsächlich aus Liebe und tief empfundener Überzeugung, genügen am Ende oft Kleinigkeiten um das Schicksal der eigenen Ehe gerichtlich zu besiegeln. So reichen Steuerersparnisse, eine Schwangerschaft oder der Gefühlsüberschwang der ersten Verliebtheit schlussendlich nur selten, um eine gemeinsame Basis über Jahrzehnte zu begründen.
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Weitere Informationen
Rose Partner LLP, Herr Bernfried Rose
Jungfernstieg 40, 20355 Hamburg, Deutschland
Tel.: 040/41437590; http://www.rosepartner.de
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