06.05.2014 14:37 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der BGH hat entschieden, dass Banken Schadensersatz zahlen müssen, wenn sie bei der Vermittlung offener Immobilienfonds verschweigen, dass diese geschlossen werden können (Az. XI ZR 477/12 u.a.).
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Autor der Pressemeldung "Axa Immosolutions: Nach BGH-Urteil können Anleger Anspruch auf Schadensersatz geltend machen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.