07.05.2014 10:45 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor
Kurzfassung: Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevorAm 22. Mai 2014 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtsh ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 07.05.2014] Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor
Am 22. Mai 2014 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtshof sind neun Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof jeweils vier Stellen zu besetzen. Für das Bundesarbeitsgericht sind drei Richter/innen und für das Bundessozialgericht zwei Richter/innen zu wählen.
Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der für das entsprechende Bundesgericht jeweils zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister gemacht werden. Für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof ist Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas zuständig, für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles.
Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: 030/ 18 580 0
Telefax: 030/ 18 580 - 95 25
Mail: presse@bmj.bund.de
URL: http://www.bmj.bund.de
Am 22. Mai 2014 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtshof sind neun Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof jeweils vier Stellen zu besetzen. Für das Bundesarbeitsgericht sind drei Richter/innen und für das Bundessozialgericht zwei Richter/innen zu wählen.
Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der für das entsprechende Bundesgericht jeweils zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister gemacht werden. Für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof ist Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas zuständig, für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles.
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, 10117 Berlin, Deutschland
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