Häufige Fragen zum Privatkredit über Kredit-finder.ch
Sie haben Fragen zum Privatredit mit Kredit-finder.ch? Hier erhalten Sie Antworten.Kurzfassung: Viele Leute stellen sich die folgenden Fragen: Habe ich das Recht, einen Privatkredit aufzunehmen, um meine Steuern zu bezahlen? Bin ich dazu verpflichtet, meine Kredite beim Steueramt zu melden? Gelten bei Leasing die gleichen Bedingungen wie bei einem Kredit? Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Kredit über Kredit-finder.ch.
[Kredit Finder - 07.05.2014] Darf ich einen Privatkredit aufnehmen, um meine Steuern zu bezahlen?
Es gibt in der Schweiz kein offizielles Gesetz, das es verbietet, einen Kredit aufzunehmen, um damit die ausstehende Steuerschuld zu bezahlen. Einige Banken haben allerdings interne Regeln, die die Herausgabe eines Privatkredites für diesen Zweck unterbinden. Daher ist es für Sie nicht ratsam, in einem Kreditantrag anzugeben, dass sie mit dem Kredit Ihre Steuern zahlen. Bei den meisten Banken müssen Sie aber ohnehin keinen Verwendungszweck angeben.
Muss ich meine Kredite beim Steueramt melden?
Tipp: Setzen Sie Ihren Kredit von den Steuern ab.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihr Darlehen bei der Steuerbehörde zu melden. Jedoch empfehlen wir dies zu tun, wenn sie planen, etwas mit hohem Wert zu erwerben (Luxus-Auto, Boot usw.). Im Falle eines Weiterverkaufes müssen Sie das zusätzliche Einkommen durch den Verkauf anmelden.
Kann ich mit meinem Kredit Steuern sparen?
Banken sind dazu verpflichtet, Ihnen am Ende eines Jahres eine Bescheinigung über die Zinsen, die Sie im vergangenen Jahr gezahlt haben, auszuhändigen (Steuerbescheinigung). Dieses Dokument bekommen Sie ebenso wie den Jahresabschluss Ihres Kontos per Post zugestellt. Der Betrag der fälligen Zinsen kann direkt von Ihrem versteuerten Einkommen abgezogen werden.
Die ausstehende Schuld hingegen können Sie von der Vermögenssteuer abziehen: Da Schuldzinsen abzugsfähig von Ihrem Einkommen sind, können Sie mit Ihrem Kredit Steuern sparen.
Kreditaufnahme bei einer Privatperson
Für den Fall, dass sie bei einer Privatperson einen Kredit aufgenommen haben, sind sie auch hier dazu berechtigt, datierte Belege, die von beiden Parteien unterzeichnet werden, anzufordern. Auch hier können Schuldzinsen vom Einkommen von der Einkommens- und Vermögenssteuer (Sowohl Bundessteuer als auch Kantonale Steuer) abgezogen werden.
Leasing = Zinsen nicht abzugsfähig
Sollten sie sich für ein Leasing-Auto-Darlehen entscheiden, sollten sie daran denken, dass die Zinsen nicht vorsteuerlich abgezogen werden können.
Es gibt in der Schweiz kein offizielles Gesetz, das es verbietet, einen Kredit aufzunehmen, um damit die ausstehende Steuerschuld zu bezahlen. Einige Banken haben allerdings interne Regeln, die die Herausgabe eines Privatkredites für diesen Zweck unterbinden. Daher ist es für Sie nicht ratsam, in einem Kreditantrag anzugeben, dass sie mit dem Kredit Ihre Steuern zahlen. Bei den meisten Banken müssen Sie aber ohnehin keinen Verwendungszweck angeben.
Muss ich meine Kredite beim Steueramt melden?
Tipp: Setzen Sie Ihren Kredit von den Steuern ab.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihr Darlehen bei der Steuerbehörde zu melden. Jedoch empfehlen wir dies zu tun, wenn sie planen, etwas mit hohem Wert zu erwerben (Luxus-Auto, Boot usw.). Im Falle eines Weiterverkaufes müssen Sie das zusätzliche Einkommen durch den Verkauf anmelden.
Kann ich mit meinem Kredit Steuern sparen?
Banken sind dazu verpflichtet, Ihnen am Ende eines Jahres eine Bescheinigung über die Zinsen, die Sie im vergangenen Jahr gezahlt haben, auszuhändigen (Steuerbescheinigung). Dieses Dokument bekommen Sie ebenso wie den Jahresabschluss Ihres Kontos per Post zugestellt. Der Betrag der fälligen Zinsen kann direkt von Ihrem versteuerten Einkommen abgezogen werden.
Die ausstehende Schuld hingegen können Sie von der Vermögenssteuer abziehen: Da Schuldzinsen abzugsfähig von Ihrem Einkommen sind, können Sie mit Ihrem Kredit Steuern sparen.
Kreditaufnahme bei einer Privatperson
Für den Fall, dass sie bei einer Privatperson einen Kredit aufgenommen haben, sind sie auch hier dazu berechtigt, datierte Belege, die von beiden Parteien unterzeichnet werden, anzufordern. Auch hier können Schuldzinsen vom Einkommen von der Einkommens- und Vermögenssteuer (Sowohl Bundessteuer als auch Kantonale Steuer) abgezogen werden.
Leasing = Zinsen nicht abzugsfähig
Sollten sie sich für ein Leasing-Auto-Darlehen entscheiden, sollten sie daran denken, dass die Zinsen nicht vorsteuerlich abgezogen werden können.
Weitere Informationen
Kredit Finder, Herr Thomas Steiner
Äussere Baselstr 286, 4125 Riehen, Schweiz
Tel.: 061 601 51 83; http://kredit-finder.ch/
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Autor der Pressemeldung "Häufige Fragen zum Privatkredit über Kredit-finder.ch" ist Kredit Finder, vertreten durch Thomas Steiner.