09.05.2014 10:56 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Bundesgerichtshof erklärt mit Urteil vom 7. Mai 2014 in Deutschland geltenden Passus zu Widerrufsregeln bei Lebensversicherungen für ungültig (IV ZR 76/11).
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Autor der Pressemeldung "BGH: Passus zur Widerrufsregel bei Lebensversicherungen unzulässig" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.