"Bedarfs- und standortgerechte Düngung nicht in Frage stellen

Kurzfassung: "Bedarfs- und standortgerechte Düngung nicht in Frage stellen"Präsidenten Schwarz und Decker beim EU-UmweltkommissarDer Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Werner Schwarz, und der DB ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 09.05.2014] "Bedarfs- und standortgerechte Düngung nicht in Frage stellen"

Präsidenten Schwarz und Decker beim EU-Umweltkommissar
Der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Werner Schwarz, und der DBV-Umweltbeauftragte, Friedhelm Decker, haben in einem Gespräch mit EU-Umweltkommissar Janez Potocnik in Brüssel gefordert, dass sich das Düngerecht auch in Zukunft an den Erfordernissen der Praxis und an dem Bedarf der Pflanzen orientieren müsse. Das bewährte Konzept der bedarfs- und standortgerechten Düngung dürfe nicht durch von der EU-Kommission vorgeschlagene starre Obergrenzen für die Stickstoff-Düngung gefährdet werden, forderte Schwarz. Starre Obergrenzen, so Decker, gefährdeten das hohe Ertragsniveau und beispielsweise den heimischen Anbau von Brotweizen sowie die Qualität verschiedener Gemüsesorten. Dadurch drohe die Verlagerung dieser Produktion in Länder außerhalb der EU. Eine solche Politik lehnt der DBV strikt ab. In dem Gespräch, an dem auch Karl-Heinz Florenz (CDU) als Mitglied des Umweltausschusses des EU-Parlaments teilnahm, räumte Umweltkommissar Potocnik ein, dass die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten nicht die Methodik einer standort- und bedarfsgerechten Düngung vorschreiben werde, wenn sichergestellt sei, dass die Nährstoffüberschüsse zurückgingen.
Schwarz und Decker zeigten dem EU-Kommissar auf, dass die Düngung in den zurückliegenden Jahren stetig optimiert wurde. Die Stickstoffüberschüsse pro Hektar seien in Deutschland seit 1990 um rund 30 Prozent verringert worden. Die deutschen Bauern nähmen den Gewässerschutz sehr ernst, versicherten die Bauernpräsidenten. Die EU-Kommission dürfe die Landwirte bei der Anwendung von Düngemitteln aber nicht vor unlösbare Probleme stellen oder gar eine produktive Landbewirtschaftung gefährden. Weiterhin forderten Schwarz und Decker mit Nachdruck, dass die sogenannte Derogationsregelung, bei der Betriebe unter besonderen Auflagen bis zu 230 kg des Stickstoffbedarfs über Wirtschaftsdünger decken dürfen, dringend verlängert werden müsse. Die Regelung habe sich auch aus Umweltsicht bewährt.
Vor dem Hintergrund des Mahnschreibens der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Umsetzung der Nitratrichtlinie kritisierten die DBV-Vertreter, dass die von Deutschland nach Brüssel gemeldeten Daten über die Gewässerqualität nicht repräsentativ seien. Die Nitratwerte des hiesigen Messstellennetzes stammten ausschließlich von Problemstandorten und würden keine generelle Aussage über die Gewässerqualität im Grundwasser zulassen. Dagegen weise ein anderes für Deutschland repräsentatives Messnetz für die europäische Umweltagentur mit über 800 Messstellen aus, dass an über 85 Prozent der Messstellen Trinkwasserqualität erreicht und der Grenzwert von 50 mg Nitrat je Liter Wasser eingehalten wird. Bund und Länder seien also dringend aufgefordert, repräsentative Daten über die Gewässerqualität zu melden, auf deren Grundlage die EU-Kommission einen fairen Vergleich mit anderen europäischen Ländern anstellen müsse, forderten Schwarz und Decker. Potocnik merkte an, der Generaldirektion Umwelt sei bewusst, dass die Daten des Belastungsmessnetzes aus Deutschland nicht repräsentativ seien und dies bei den weiteren Verhandlungen berücksichtigt werde.
Schwarz und Decker erörterten mit dem EU-Umweltkommissar auch die Richtlinie über nationale Höchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe. Der Kommissionsvorschlag von Dezember 2013, wonach Deutschland bis zum Jahr 2030 die Emissionen von Ammoniak um weitere 39 Prozent und von Methan um 43 Prozent verringern müsse, sei nur durch eine teilweise Aufgabe der Tierhaltung in Deutschland erreichbar. Solche Minimierungsziele seien völlig realitätsfern und gingen weit über die internationalen Verpflichtungen hinaus. Deutschland könne nicht akzeptieren, dass in der EU die Zielsetzungen zum Beispiel für die Minderung der Ammoniak-Emissionen sehr weit auseinander liegen. So sei für Irland und eine Reihe anderer Länder nur eine Reduzierung der Emissionen von Ammoniak um 1 Prozent, während für Deutschland das weitgehendste Reduktionsziel in Höhe von 39 Prozent der Ammoniak-Emissionen bis 2030 vorgesehen sei. Damit übersehe die EU-Kommission, dass die deutschen Bauern mit großen Anstrengungen die Ammoniak-Emissionen bereits seit 1990 um 23 Prozent verringert haben. Potocnik bot an, hierzu einen intensiven Austausch zu führen.

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