12.05.2014 11:34 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Axa Immosolutions: Nach BGH-Urteil können Anleger Anspruch auf Schadensersatz geltend machen
Axa Immosolutions: Nach BGH-Urteil können Anleger Anspruch auf Schadensersatz geltend machenKurzfassung: Der BGH hat entschieden, dass Banken Schadensersatz zahlen müssen, wenn sie bei der Vermittlung offener Immobilienfonds verschweigen, dass diese geschlossen werden können (Az. XI ZR 477/12 u.a.).
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 12.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 können sich viele Anleger des offenen Immobilienfonds Axa Immosolutions wieder Hoffnung auf Schadensersatz machen. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken, die Anleger vor der Investition ungefragt darüber informieren müssen, dass die Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds auch ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden kann. Hat die Bank es versäumt, auf das Schließungsrisiko hinzuweisen, hat der Anleger Anspruch auf Schadensersatz.
Wie viele andere offene Immobilienfonds geriet auch der Axa Immosolutions in Liquiditätsschwierigkeiten und setzte darauf hin im Mai 2010 die Anteilsrücknahme aus. Im Mai 2012 wurde dann beschlossen, dass der Fonds nicht wieder geöffnet, sondern aufgelöst wird. Noch bis zum 11. Mai 2015 wird der Fonds nun abgewickelt. Die Fondsgesellschaft versucht in dieser Zeit, die Immobilien zu verkaufen. Aus den Erlösen werden halbjährlich Ausschüttungen an die Anleger gezahlt. Dies ist in der Regel allerdings mit großen finanziellen Verlusten verbunden.
In den Beratungsgesprächen wurden offene Immobilienfonds häufig als sehr sichere Kapitalanlage beworben ohne auf die Risiken wie eben die Möglichkeit der Schließung des Fonds hinzuweisen. Der BGH stellt nun klar, dass Banken, die über dieses Risiko nicht informiert haben, ihre Aufklärungspflicht verletzt haben und schadensersatzpflichtig sind. Dies ist auch unabhängig davon, ob die Schließung des Axa Immosolutions absehbar war oder nicht.
Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Auch Anleger, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, können nun ihre zweite Chance suchen, da die Aussichten durch die Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen sind.
Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/Axa-Immosolutions.html
Wie viele andere offene Immobilienfonds geriet auch der Axa Immosolutions in Liquiditätsschwierigkeiten und setzte darauf hin im Mai 2010 die Anteilsrücknahme aus. Im Mai 2012 wurde dann beschlossen, dass der Fonds nicht wieder geöffnet, sondern aufgelöst wird. Noch bis zum 11. Mai 2015 wird der Fonds nun abgewickelt. Die Fondsgesellschaft versucht in dieser Zeit, die Immobilien zu verkaufen. Aus den Erlösen werden halbjährlich Ausschüttungen an die Anleger gezahlt. Dies ist in der Regel allerdings mit großen finanziellen Verlusten verbunden.
In den Beratungsgesprächen wurden offene Immobilienfonds häufig als sehr sichere Kapitalanlage beworben ohne auf die Risiken wie eben die Möglichkeit der Schließung des Fonds hinzuweisen. Der BGH stellt nun klar, dass Banken, die über dieses Risiko nicht informiert haben, ihre Aufklärungspflicht verletzt haben und schadensersatzpflichtig sind. Dies ist auch unabhängig davon, ob die Schließung des Axa Immosolutions absehbar war oder nicht.
Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Auch Anleger, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, können nun ihre zweite Chance suchen, da die Aussichten durch die Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen sind.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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