12.05.2014 13:45 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
RP Global Real Estate: Hoffnung auf Schadensersatz für Anleger
RP Global Real Estate: Hoffnung auf Schadensersatz für AnlegerKurzfassung: Der BGH entschied, dass vermittelnde Banken auf das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds hinweisen müssen. Das Urteil hat auch Konsequenzen für den Dachfonds RP Global Real Estate.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 12.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Als Dachfonds investierte der RP Global Real Estate auch in offene Immobilienfonds. Daher war er auch davon betroffen, als viele offene Immobilienfonds in Schwierigkeiten gerieten, schließen mussten oder inzwischen abgewickelt werden. Im November 2011 setzte schließlich auch der RP Global Real Estate die Anteilsrücknahme aus. Den Anlegern drohten dadurch hohe Verluste.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) macht den geschädigten Anlegern wieder Hoffnung. Der BGH entschied, dass Banken, die offene Immobilienfonds vermitteln, auch auf deren Schließungsrisiko ungefragt hinweisen müssen. Unabhängig davon, ob die Schließung des Fonds vorhersehbar war oder nicht. Die Aussetzung der Anteilsrücknahme sei ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger während der gesamten Investitionsphase. Bleibt die Aufklärung über das Schließungsrisiko aus, sind die Banken nach Ansicht des BGH schadensersatzpflichtig. Die Beratungspflicht der Banken gilt auch für Verträge, die vor 2008 geschlossen wurden.
Der RP Global Real Estate ähnelt in seiner Funktionsweise den offenen Immobilienfonds und investierte auch vorwiegend in diese. Insofern liegt es nah, den RP Global Real Estate auch nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu offenen Immobilienfonds zu behandeln. Demnach hätten auch die Anleger des Dachfonds über die Aussetzung der Anteilsrücknahme ungefragt durch die vermittelnden Banken aufgeklärt werden müssen.
Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.
Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance.
http://www.grprainer.com/RP-Global-Real-Estate-Fonds.html
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) macht den geschädigten Anlegern wieder Hoffnung. Der BGH entschied, dass Banken, die offene Immobilienfonds vermitteln, auch auf deren Schließungsrisiko ungefragt hinweisen müssen. Unabhängig davon, ob die Schließung des Fonds vorhersehbar war oder nicht. Die Aussetzung der Anteilsrücknahme sei ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger während der gesamten Investitionsphase. Bleibt die Aufklärung über das Schließungsrisiko aus, sind die Banken nach Ansicht des BGH schadensersatzpflichtig. Die Beratungspflicht der Banken gilt auch für Verträge, die vor 2008 geschlossen wurden.
Der RP Global Real Estate ähnelt in seiner Funktionsweise den offenen Immobilienfonds und investierte auch vorwiegend in diese. Insofern liegt es nah, den RP Global Real Estate auch nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu offenen Immobilienfonds zu behandeln. Demnach hätten auch die Anleger des Dachfonds über die Aussetzung der Anteilsrücknahme ungefragt durch die vermittelnden Banken aufgeklärt werden müssen.
Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.
Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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