Kultusministerin Henzler stellt Konzept zur Selbstständigen Schule vor
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Kultusministerium, 09.12.2010
Pressemitteilung vom: 09.12.2010 von der Firma Hessisches Kultusministerium aus Wiesbaden
Kurzfassung: Die hessische Kultusministerin Dorothea Henzler möchte den Schulen in Hessen mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung geben. Das Konzept, das die Ministerin dazu heute in Wiesbaden vorgestellt hat, umfasst die Bereiche Unterricht, Personal ...
[Hessisches Kultusministerium - 09.12.2010] Kultusministerin Henzler stellt Konzept zur Selbstständigen Schule vor
Mehr Eigenverantwortung in den Bereichen Unterricht, Personal und Budget
Die hessische Kultusministerin Dorothea Henzler möchte den Schulen in Hessen mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung geben. Das Konzept, das die Ministerin dazu heute in Wiesbaden vorgestellt hat, umfasst die Bereiche Unterricht, Personal und Budget und soll schrittweise vom 1. Januar 2011 an umgesetzt werden. Die Ministerin kündigte an, dass ein Teil der geplanten Maßnahmen für alle Schulen in Hessen gelten solle, während ein weiterer Teil den Schulen vorbehalten bleibe, die sich für die Umwandlung in eine "Selbstständige Schule Hessen" (SES) entschieden. Diese Schulen erhielten nicht nur erweiterte Gestaltungsfreiräume, sondern auch zusätzliche Ressourcen. Für das Schuljahr 2011/2012 sei geplant, die Selbstständigen Schulen (SES) ebenso wie die Selbstständigen Beruflichen Schulen (SBS) mit einer 101-prozentigen Lehrerzuweisung auszustatten, im Vorgriff auf die geplante 105-prozentige Lehrerzuweisung zum Ende der Legislaturperiode.
Henzler sagte, indem der Staat den Schulen mehr Verantwortung übertrage und ihnen so die Möglichkeit gebe, ihren Alltag kreativ, aktiv und selbstbewusst zu gestalten, erfülle er eine Grundvoraussetzung für eine Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit. "Oberstes Ziel dieser Landesregierung war es, den Schulen in einem ersten Schritt möglichst gute Rahmenbedingungen zu geben, damit Ruhe und Verlässlichkeit einkehren. Das haben wir erreicht. Nun geht es in einem zweiten Schritt darum, die Qualität unserer Schulen nachhaltig zu verbessern. Dafür ist die Selbstständige Schule der Grundstein. Denn spätestens in der Bildungsdebatte seit PISA hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Ziel der Verbesserung von Lernergebnissen eine andere Perspektive des Staates auf das Schulsystem erforderlich macht. Wenn der Staat den Schulen mehr Verantwortung überträgt, können Entscheidungen dort gefällt werden, wo ihre Auswirkungen direkt zu spüren sind. Die Steuerung von Prozessen in der Schule muss daher durch die Schule selbst erfolgen, das Land beschränkt sich auf die Vorgabe von Zielen und die Kontrolle ihrer Einhaltung."
Die Ministerin machte deutlich, dass es nicht darum gehe, den Schulen "von oben" ein Konzept zu verordnen. Das Kultusministerium strebe vielmehr eine Lösung im Dialog mit allen an Schule Beteiligten an, die dann am Ende von einer möglichst breiten Basis getragen werde. "Deshalb präsentieren wir unser Konzept auch schon so früh, obwohl das neue Schulgesetz erst zum 1. August 2011 in Kraft tritt. Wir wollen den Schulen ausreichend Zeit geben, sich vorzubereiten und mit den neuen Möglichkeiten vertraut zu machen."
Als Maßnahmen, die für alle Schulen in Hessen gelten sollen, kündigte Henzler an:
- Bereits vom 1. Januar 2011 an haben alle Schulen in Hessen die Möglichkeit, ein sogenanntes Kleines Budget zu
bewirtschaften, in dem die bisher getrennten Budgets für Lernmittel, für Vertretungsmittel im Rahmen des
Programms "Verlässliche Schule", für IT-Vertretungsmittel sowie für Fortbildungen zusammengeführt werden.
Insgesamt stehen den Schulen dafür 61,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Aufstellung eines Jahreshaushaltsplanes,
bereits jetzt gesetzliche Vorgabe für alle Schulen, soll garantieren, dass Lernmittelfreiheit und "Verlässliche Schule"
gewahrt werden.
- Nach Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes am 1. August 2011 sollen alle Schulen ihre Klassengrößen
eigenverantwortlich festlegen können. Die Stellenzuweisung erfolgt nach den bisherigen Kriterien, eine Schule soll aber
selbst entscheiden können, wann eine Klasse bei zusätzlichen, neuen Schülern geteilt werden soll. Auch bei Nicht-
Teilung einer Klasse erfolgt die Lehrerstellenzuweisung so, als hätte die Schule zwei Klassen gebildet.
- Künftig sollen alle allgemein bildenden Schulen (Grundschulen und Sek. I), wie bereits jetzt die Schulen mit
verkürztem gymnasialem Bildungsgang (G8), mit Kontingentstundentafeln anstatt mit Jahresstundentafeln
arbeiten können.
- Die Führungsrolle der Schulleiterinnen und Schulleiter soll gestärkt werden, sie sollen sich zudem moderner Mittel
der Personalführung bedienen. Das Führen von Personalentwicklungsgesprächen gehört zur Aufgabe des
gesamten Schulleitungsteams.
- Schulen sollen eigene Fortbildungskonzepte entwickeln, die stärker als bisher Bestandteil des Schulprogramms
werden und bei der Schulinspektion überprüft werden.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen für alle Schulen soll vom 1. August 2011 an für allgemein bildende Schulen in Hessen die Umwandlung in eine "Selbstständige Schule Hessen" (SES) möglich sein. Schulen, die zur SES werden wollen, müssen ein Konzept zur Erfüllung ihrer pädagogischen Aufgaben erstellen, in dem sie sich Ziele geben. Grundlage muss die Verbesserung der Unterrichtsqualität und in Folge eine Verbesserung der Abschlüsse von Schülerinnen und Schülern sein. Einzelne Ziele können etwa sein: Verringerung der Anzahl von Schulabgängern ohne Abschluss, Verringerung der Anzahl von Nichtversetzungen, bessere Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund. Nach Genehmigung des Konzepts und Umwandlung in eine SES eröffnen sich den Schulen weitere Gestaltungsfreiräume:
- Das Kleine Budget soll von 2012 an zu einem Großen Budget erweitert werden können. Die Selbstständigen
Schulen sollen dann zusätzlich auch über ihre freien Personalmittel eigenverantwortlich verfügen können.
Freie Personalmittel sind z.B. Stellengewinne aus nicht geteilten Klassen, der Zuschlag zur 100-Prozent-Zuweisung
oder nicht besetzte Lehrerstellen.
- Es wird angestrebt, die jeweiligen Budgets des Landes und der Schulträger innerhalb eines Haushaltsjahres
gegenseitig deckungsfähig zu machen, so wie sich das in dem Modellversuch "Schule gemeinsam verbessern"
bewährt hat. Selbstständige Schulen sollen ihr Lehrpersonal flexibler einsetzen können. Bisher müssen Lehrer
entweder im Unterricht oder gemäß der zugewiesenen Deputatstunden eingesetzt werden, das engt den
Handlungsspielraum der Schulleitung ein. Auch die bisher starr festgelegten Einzeldeputate der Leitungszeit pro
Schule (Schulleiterdeputat, Schulleitungsdeputat und Schuldeputat) sollen für den Schulleiter und die
Schulleitung flexibler zu handhaben sein.
- Selbstständige Schulen sollen Verträge für zusätzliches Personal für pädagogische Tätigkeiten oder Aufgaben im
Assistenzbereich abschließen können.
- Den Schulleitern Selbstständiger Schulen soll die Bewährungsfeststellung, die Mitwirkung bei der
Funktionsstellenbesetzung und die Auswahl und Ernennung im Rahmen von Beförderungen bei Ämtern bis zur
Besoldungsgruppe A 14, soweit diese nicht eine Funktionsstelle ausfüllen, übertragen werden.
Die Ministerin sagte, sie sei sicher, dass Schulen, die sich für den Weg zu mehr Selbstständigkeit entschieden, davon in vielerlei Hinsicht profitieren würden. "Selbstständige Schule wird den Menschen, die in ihr arbeiten und lernen, gerecht, denn es macht Spaß, Verantwortung zu übernehmen, gemeinsam mit dem Kollegium selbstständig etwas zu gestalten und Erfolge zu erleben. Selbstständige Schule erhöht darum die Arbeitszufriedenheit aller, die an Schule beteiligt sind."
Da mit der Entwicklung von Selbstständigen Schulen auch die Anforderungen an Schulleiterinnen und Schulleiter stiegen, sei es sehr wichtig, so Henzler, dass nicht nur SES und SBS, sondern alle Schulen eine umfassende, bedarfsgerechte Beratung erhielten. Zu diesem Zweck seien bereits einige wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. So sei die Rolle des Schulleiters dahingehend neu definiert worden, dass Schulleitung sich zukünftig stärker im Führen und Gestalten als im reinen Verwalten ausdrücken solle. Zur Gewinnung von Führungskräften und zu ihrer Unterstützung sei die Führungsakademie ins Leben gerufen worden. Sie biete ein umfassendes Angebot an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Bereiche der Selbstständigen Schule. Auch sei eine Reihe von Schulentwicklungsberatern sowie Unterrichtsberatern qualifiziert worden, die den Schulen für alle Fragen zum Thema Selbstständigkeit als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stünden. Über all dieses hinaus sei schließlich auch noch eine Neustrukturierung der Schulaufsicht erforderlich, die den Anforderungen selbstständiger arbeitenden Schulen gerecht werde. "Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter lauten zukünftig: Unterstützung auf Anforderung, Service in Personal- und Budgetfragen und die originäre, verfassungsrechtlich vorgegebene staatliche Aufsicht." Letztere gewinne bei selbstständig arbeitenden Schulen an Bedeutung, da Selbstständigkeit in Verantwortung den Schülern gegenüber nicht heißen könne, dass es keine gesetzlichen Rahmenvorgaben mehr gebe.
Henzler sagte, sie sei davon überzeugt, "dass wir ein abgestimmtes Konzept vorgelegt haben, das den Schulen viel bietet, ohne sie zu überfordern. Die Selbstständige Schule löst nicht automatisch alle Probleme, die es an einer Schule gibt, aber mit mehr Gestaltungsfreiräumen hat jede Schule die Möglichkeit, ihren Unterricht besser auf die Schülerinnen und Schüler abzustimmen und sie gezielter individuell zu fördern. Ich freue mich über jede Schule, die diesen Weg als Pionier gehen will, aber ich habe auch Verständnis für jede Schule, die sich erst einmal abwartend verhält. Ich bin jedoch überzeugt, dass bei erfolgreichen Vorbildern viele andere folgen werden."
Pressestelle: Hessisches Kultusministerium
Pressesprecher: Dr. Nicolas Wolz, Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 368-2006, Fax: (0611) 368 2096
E-Mail: pressestelle@hkm.hessen.de
Mehr Eigenverantwortung in den Bereichen Unterricht, Personal und Budget
Die hessische Kultusministerin Dorothea Henzler möchte den Schulen in Hessen mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung geben. Das Konzept, das die Ministerin dazu heute in Wiesbaden vorgestellt hat, umfasst die Bereiche Unterricht, Personal und Budget und soll schrittweise vom 1. Januar 2011 an umgesetzt werden. Die Ministerin kündigte an, dass ein Teil der geplanten Maßnahmen für alle Schulen in Hessen gelten solle, während ein weiterer Teil den Schulen vorbehalten bleibe, die sich für die Umwandlung in eine "Selbstständige Schule Hessen" (SES) entschieden. Diese Schulen erhielten nicht nur erweiterte Gestaltungsfreiräume, sondern auch zusätzliche Ressourcen. Für das Schuljahr 2011/2012 sei geplant, die Selbstständigen Schulen (SES) ebenso wie die Selbstständigen Beruflichen Schulen (SBS) mit einer 101-prozentigen Lehrerzuweisung auszustatten, im Vorgriff auf die geplante 105-prozentige Lehrerzuweisung zum Ende der Legislaturperiode.
Henzler sagte, indem der Staat den Schulen mehr Verantwortung übertrage und ihnen so die Möglichkeit gebe, ihren Alltag kreativ, aktiv und selbstbewusst zu gestalten, erfülle er eine Grundvoraussetzung für eine Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit. "Oberstes Ziel dieser Landesregierung war es, den Schulen in einem ersten Schritt möglichst gute Rahmenbedingungen zu geben, damit Ruhe und Verlässlichkeit einkehren. Das haben wir erreicht. Nun geht es in einem zweiten Schritt darum, die Qualität unserer Schulen nachhaltig zu verbessern. Dafür ist die Selbstständige Schule der Grundstein. Denn spätestens in der Bildungsdebatte seit PISA hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Ziel der Verbesserung von Lernergebnissen eine andere Perspektive des Staates auf das Schulsystem erforderlich macht. Wenn der Staat den Schulen mehr Verantwortung überträgt, können Entscheidungen dort gefällt werden, wo ihre Auswirkungen direkt zu spüren sind. Die Steuerung von Prozessen in der Schule muss daher durch die Schule selbst erfolgen, das Land beschränkt sich auf die Vorgabe von Zielen und die Kontrolle ihrer Einhaltung."
Die Ministerin machte deutlich, dass es nicht darum gehe, den Schulen "von oben" ein Konzept zu verordnen. Das Kultusministerium strebe vielmehr eine Lösung im Dialog mit allen an Schule Beteiligten an, die dann am Ende von einer möglichst breiten Basis getragen werde. "Deshalb präsentieren wir unser Konzept auch schon so früh, obwohl das neue Schulgesetz erst zum 1. August 2011 in Kraft tritt. Wir wollen den Schulen ausreichend Zeit geben, sich vorzubereiten und mit den neuen Möglichkeiten vertraut zu machen."
Als Maßnahmen, die für alle Schulen in Hessen gelten sollen, kündigte Henzler an:
- Bereits vom 1. Januar 2011 an haben alle Schulen in Hessen die Möglichkeit, ein sogenanntes Kleines Budget zu
bewirtschaften, in dem die bisher getrennten Budgets für Lernmittel, für Vertretungsmittel im Rahmen des
Programms "Verlässliche Schule", für IT-Vertretungsmittel sowie für Fortbildungen zusammengeführt werden.
Insgesamt stehen den Schulen dafür 61,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Aufstellung eines Jahreshaushaltsplanes,
bereits jetzt gesetzliche Vorgabe für alle Schulen, soll garantieren, dass Lernmittelfreiheit und "Verlässliche Schule"
gewahrt werden.
- Nach Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes am 1. August 2011 sollen alle Schulen ihre Klassengrößen
eigenverantwortlich festlegen können. Die Stellenzuweisung erfolgt nach den bisherigen Kriterien, eine Schule soll aber
selbst entscheiden können, wann eine Klasse bei zusätzlichen, neuen Schülern geteilt werden soll. Auch bei Nicht-
Teilung einer Klasse erfolgt die Lehrerstellenzuweisung so, als hätte die Schule zwei Klassen gebildet.
- Künftig sollen alle allgemein bildenden Schulen (Grundschulen und Sek. I), wie bereits jetzt die Schulen mit
verkürztem gymnasialem Bildungsgang (G8), mit Kontingentstundentafeln anstatt mit Jahresstundentafeln
arbeiten können.
- Die Führungsrolle der Schulleiterinnen und Schulleiter soll gestärkt werden, sie sollen sich zudem moderner Mittel
der Personalführung bedienen. Das Führen von Personalentwicklungsgesprächen gehört zur Aufgabe des
gesamten Schulleitungsteams.
- Schulen sollen eigene Fortbildungskonzepte entwickeln, die stärker als bisher Bestandteil des Schulprogramms
werden und bei der Schulinspektion überprüft werden.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen für alle Schulen soll vom 1. August 2011 an für allgemein bildende Schulen in Hessen die Umwandlung in eine "Selbstständige Schule Hessen" (SES) möglich sein. Schulen, die zur SES werden wollen, müssen ein Konzept zur Erfüllung ihrer pädagogischen Aufgaben erstellen, in dem sie sich Ziele geben. Grundlage muss die Verbesserung der Unterrichtsqualität und in Folge eine Verbesserung der Abschlüsse von Schülerinnen und Schülern sein. Einzelne Ziele können etwa sein: Verringerung der Anzahl von Schulabgängern ohne Abschluss, Verringerung der Anzahl von Nichtversetzungen, bessere Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund. Nach Genehmigung des Konzepts und Umwandlung in eine SES eröffnen sich den Schulen weitere Gestaltungsfreiräume:
- Das Kleine Budget soll von 2012 an zu einem Großen Budget erweitert werden können. Die Selbstständigen
Schulen sollen dann zusätzlich auch über ihre freien Personalmittel eigenverantwortlich verfügen können.
Freie Personalmittel sind z.B. Stellengewinne aus nicht geteilten Klassen, der Zuschlag zur 100-Prozent-Zuweisung
oder nicht besetzte Lehrerstellen.
- Es wird angestrebt, die jeweiligen Budgets des Landes und der Schulträger innerhalb eines Haushaltsjahres
gegenseitig deckungsfähig zu machen, so wie sich das in dem Modellversuch "Schule gemeinsam verbessern"
bewährt hat. Selbstständige Schulen sollen ihr Lehrpersonal flexibler einsetzen können. Bisher müssen Lehrer
entweder im Unterricht oder gemäß der zugewiesenen Deputatstunden eingesetzt werden, das engt den
Handlungsspielraum der Schulleitung ein. Auch die bisher starr festgelegten Einzeldeputate der Leitungszeit pro
Schule (Schulleiterdeputat, Schulleitungsdeputat und Schuldeputat) sollen für den Schulleiter und die
Schulleitung flexibler zu handhaben sein.
- Selbstständige Schulen sollen Verträge für zusätzliches Personal für pädagogische Tätigkeiten oder Aufgaben im
Assistenzbereich abschließen können.
- Den Schulleitern Selbstständiger Schulen soll die Bewährungsfeststellung, die Mitwirkung bei der
Funktionsstellenbesetzung und die Auswahl und Ernennung im Rahmen von Beförderungen bei Ämtern bis zur
Besoldungsgruppe A 14, soweit diese nicht eine Funktionsstelle ausfüllen, übertragen werden.
Die Ministerin sagte, sie sei sicher, dass Schulen, die sich für den Weg zu mehr Selbstständigkeit entschieden, davon in vielerlei Hinsicht profitieren würden. "Selbstständige Schule wird den Menschen, die in ihr arbeiten und lernen, gerecht, denn es macht Spaß, Verantwortung zu übernehmen, gemeinsam mit dem Kollegium selbstständig etwas zu gestalten und Erfolge zu erleben. Selbstständige Schule erhöht darum die Arbeitszufriedenheit aller, die an Schule beteiligt sind."
Da mit der Entwicklung von Selbstständigen Schulen auch die Anforderungen an Schulleiterinnen und Schulleiter stiegen, sei es sehr wichtig, so Henzler, dass nicht nur SES und SBS, sondern alle Schulen eine umfassende, bedarfsgerechte Beratung erhielten. Zu diesem Zweck seien bereits einige wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. So sei die Rolle des Schulleiters dahingehend neu definiert worden, dass Schulleitung sich zukünftig stärker im Führen und Gestalten als im reinen Verwalten ausdrücken solle. Zur Gewinnung von Führungskräften und zu ihrer Unterstützung sei die Führungsakademie ins Leben gerufen worden. Sie biete ein umfassendes Angebot an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Bereiche der Selbstständigen Schule. Auch sei eine Reihe von Schulentwicklungsberatern sowie Unterrichtsberatern qualifiziert worden, die den Schulen für alle Fragen zum Thema Selbstständigkeit als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stünden. Über all dieses hinaus sei schließlich auch noch eine Neustrukturierung der Schulaufsicht erforderlich, die den Anforderungen selbstständiger arbeitenden Schulen gerecht werde. "Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter lauten zukünftig: Unterstützung auf Anforderung, Service in Personal- und Budgetfragen und die originäre, verfassungsrechtlich vorgegebene staatliche Aufsicht." Letztere gewinne bei selbstständig arbeitenden Schulen an Bedeutung, da Selbstständigkeit in Verantwortung den Schülern gegenüber nicht heißen könne, dass es keine gesetzlichen Rahmenvorgaben mehr gebe.
Henzler sagte, sie sei davon überzeugt, "dass wir ein abgestimmtes Konzept vorgelegt haben, das den Schulen viel bietet, ohne sie zu überfordern. Die Selbstständige Schule löst nicht automatisch alle Probleme, die es an einer Schule gibt, aber mit mehr Gestaltungsfreiräumen hat jede Schule die Möglichkeit, ihren Unterricht besser auf die Schülerinnen und Schüler abzustimmen und sie gezielter individuell zu fördern. Ich freue mich über jede Schule, die diesen Weg als Pionier gehen will, aber ich habe auch Verständnis für jede Schule, die sich erst einmal abwartend verhält. Ich bin jedoch überzeugt, dass bei erfolgreichen Vorbildern viele andere folgen werden."
Pressestelle: Hessisches Kultusministerium
Pressesprecher: Dr. Nicolas Wolz, Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 368-2006, Fax: (0611) 368 2096
E-Mail: pressestelle@hkm.hessen.de
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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