Zum Schutz der Urheber: 'Fotografen haben Namen'
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 12.04.2011
Pressemitteilung vom: 12.04.2011 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin
Kurzfassung: Berlin, 12.04.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband ruft dazu auf, bei der DJV-Aktion "Fotografen haben Namen" mitzumachen. Die Aktion findet am Donnerstag, 14. April, statt. Journalistinnen und Journalisten, aber auch Leserinnen und Leser werden ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 12.04.2011] Zum Schutz der Urheber: "Fotografen haben Namen"
Berlin, 12.04.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband ruft dazu auf, bei der DJV-Aktion "Fotografen haben Namen" mitzumachen. Die Aktion findet am Donnerstag, 14. April, statt. Journalistinnen und Journalisten, aber auch Leserinnen und Leser werden vom DJV gebeten, an dem Tag ihre Tageszeitungen vor Ort darauf zu prüfen, ob Bilder mit korrekter Urhebernennung veröffentlicht werden.
Die Pflicht zur Urhebernennung ergibt sich aus dem Paragraphen 13 des Urheberrechtsgesetzes. Demzufolge hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden muss und welche Bezeichnung zu verwenden ist. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Für Fotojournalisten bedeutet die Namensnennung eine Anerkennung ihrer Arbeit. Folgeaufträge hängen nicht zuletzt von der Namensnennung ab." Die Pflicht zur Namensnennung gelte auch gegenüber Agenturfotografen. Die Angabe des Kürzels der Agentur sei aus DJV-Sicht nicht ausreichend, unterstrich Konken.
Wer sich an der Aktion "Fotografen haben Namen" beteiligen möchte, wird gebeten, die Auswertung der jeweiligen Tageszeitung (mit Belegexemplar) an das DJV-Referat Bildjournalisten, Bennauerstraße 60, 53115 Bonn zu schicken.
Die Aktion "Fotografen haben Namen" steht im Zusammenhang mit dem Welttag des Urheberrechts am 23. April und wird vom DJV bereits im dritten Jahr durchgeführt.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Berlin, 12.04.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband ruft dazu auf, bei der DJV-Aktion "Fotografen haben Namen" mitzumachen. Die Aktion findet am Donnerstag, 14. April, statt. Journalistinnen und Journalisten, aber auch Leserinnen und Leser werden vom DJV gebeten, an dem Tag ihre Tageszeitungen vor Ort darauf zu prüfen, ob Bilder mit korrekter Urhebernennung veröffentlicht werden.
Die Pflicht zur Urhebernennung ergibt sich aus dem Paragraphen 13 des Urheberrechtsgesetzes. Demzufolge hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden muss und welche Bezeichnung zu verwenden ist. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Für Fotojournalisten bedeutet die Namensnennung eine Anerkennung ihrer Arbeit. Folgeaufträge hängen nicht zuletzt von der Namensnennung ab." Die Pflicht zur Namensnennung gelte auch gegenüber Agenturfotografen. Die Angabe des Kürzels der Agentur sei aus DJV-Sicht nicht ausreichend, unterstrich Konken.
Wer sich an der Aktion "Fotografen haben Namen" beteiligen möchte, wird gebeten, die Auswertung der jeweiligen Tageszeitung (mit Belegexemplar) an das DJV-Referat Bildjournalisten, Bennauerstraße 60, 53115 Bonn zu schicken.
Die Aktion "Fotografen haben Namen" steht im Zusammenhang mit dem Welttag des Urheberrechts am 23. April und wird vom DJV bereits im dritten Jahr durchgeführt.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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Über Deutscher Journalisten-Verband (DJV):
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
Firmenkontakt:
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
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