13.05.2014 10:45 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
KanAm grundinvest: Anleger können Anspruch auf Schadensersatz geltend machen
KanAm grundinvest: Anleger können Anspruch auf Schadensersatz geltend machenKurzfassung: Wurden Anleger des KanAm grundinvest von den Banken nicht über das Schließungsrisiko informiert, können sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 13.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwei Mal erlebten Anleger des KanAm grundinvest, was die Schließung eines offenen Immobilienfonds bedeutet. In den Jahren 2008 und 2010 wurde die Rücknahme der Anteile ausgesetzt und die Anleger konnten während der Schließungsphase nicht über ihr Geld verfügen. Nach der zweiten Schließung kam es schließlich nicht mehr zu einer Wiedereröffnung. Stattdessen wird der KanAm grundinvest, wie viele andere offene Immobilienfonds auch, abgewickelt. Dabei müssen die Anleger allerdings mit finanziellen Verlusten rechnen.
Nun macht ein aktuelles Urteil des BGH den betroffenen Anlegern aber wieder Mut, doch nicht auf ihrem finanziellen Schaden sitzen bleiben zu müssen. Der Bundesgerichtshof entschied am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass die vermittelnden Banken die Anleger ungefragt über das Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds hätten hinweisen müssen.
Haben die Banken dieses Risiko verschwiegen, können nach Auffassung der Karlsruher Richter Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Die Möglichkeit die Rücknahme der Anteile auszusetzen, sei für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der gesamten Investitionsphase. Dabei spiele es laut BGH keine Rolle, ob die Schießung des Fonds absehbar war oder nicht. Auch gelte diese Beratungspflicht der Banken für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.
Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bietet auch Anlegern, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, nun eine zweite Chance. Denn die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können, sind durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen.
Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger des KanAm grundinvest an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/KanAm-grundinvest-Fonds.html
Nun macht ein aktuelles Urteil des BGH den betroffenen Anlegern aber wieder Mut, doch nicht auf ihrem finanziellen Schaden sitzen bleiben zu müssen. Der Bundesgerichtshof entschied am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass die vermittelnden Banken die Anleger ungefragt über das Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds hätten hinweisen müssen.
Haben die Banken dieses Risiko verschwiegen, können nach Auffassung der Karlsruher Richter Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Die Möglichkeit die Rücknahme der Anteile auszusetzen, sei für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der gesamten Investitionsphase. Dabei spiele es laut BGH keine Rolle, ob die Schießung des Fonds absehbar war oder nicht. Auch gelte diese Beratungspflicht der Banken für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.
Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bietet auch Anlegern, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, nun eine zweite Chance. Denn die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können, sind durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen.
Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger des KanAm grundinvest an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "KanAm grundinvest: Anleger können Anspruch auf Schadensersatz geltend machen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.