13.05.2014 13:51 Uhr in Medien & Presse von Südwestrundfunk (SWR)
SWR-Justitiar begrüßt Koblenzer Entscheidung
Kurzfassung: SWR-Justitiar begrüßt Koblenzer EntscheidungDas Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zum Rundfunkbeitrag hat eine über Rheinland-Pfalz hinausreichende Bedeutung für die Rundfunkfina ...
[Südwestrundfunk (SWR) - 13.05.2014] SWR-Justitiar begrüßt Koblenzer Entscheidung
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zum Rundfunkbeitrag hat eine über Rheinland-Pfalz hinausreichende Bedeutung für die Rundfunkfinanzierung in Deutschland. Mit dieser sehr sorgfältig begründeten Entscheidung haben die rheinland-pfälzischen Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag einer eingehenden finanzverfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen und seine Rechtmäßigkeit ausdrücklich bestätigt. Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justitiar Hermann Eicher begrüßte die Entscheidung: "Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative."
Dies bedeute allerdings nicht, dass nun dem vom Gesetzgeber angekündigten Evaluierungsverfahren keine eigenständige Bedeutung mehr zukomme. Vielmehr bleibe es sinnvoll, das neue Modell auf seine konkreten Auswirkungen hin zu überprüfen und sich mögliche Folgewirkungen jenseits rechtlicher Fragestellungen genau anzusehen. Dies falle umso leichter, als nun feststehe, dass die Grundstruktur des Beitragsmodells verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, so Eicher.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zum Rundfunkbeitrag hat eine über Rheinland-Pfalz hinausreichende Bedeutung für die Rundfunkfinanzierung in Deutschland. Mit dieser sehr sorgfältig begründeten Entscheidung haben die rheinland-pfälzischen Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag einer eingehenden finanzverfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen und seine Rechtmäßigkeit ausdrücklich bestätigt. Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justitiar Hermann Eicher begrüßte die Entscheidung: "Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative."
Dies bedeute allerdings nicht, dass nun dem vom Gesetzgeber angekündigten Evaluierungsverfahren keine eigenständige Bedeutung mehr zukomme. Vielmehr bleibe es sinnvoll, das neue Modell auf seine konkreten Auswirkungen hin zu überprüfen und sich mögliche Folgewirkungen jenseits rechtlicher Fragestellungen genau anzusehen. Dies falle umso leichter, als nun feststehe, dass die Grundstruktur des Beitragsmodells verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, so Eicher.
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