13.05.2014 13:45 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV begrüßt Google-Urteil zum Persönlichkeitsschutz
Kurzfassung: DJV begrüßt Google-Urteil zum PersönlichkeitsschutzDer Deutsche Journalisten-Verband hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Persönlichkeitsschutz in den Google- Suchergebnissen begrüß ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 13.05.2014] DJV begrüßt Google-Urteil zum Persönlichkeitsschutz
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Persönlichkeitsschutz in den Google- Suchergebnissen begrüßt (Az. C-131/12). Das Gericht hatte am heutigen Dienstag entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten nur dann löschen muss, wenn der Betroffene seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht und sie gegenüber den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit überwiegen.
Das leite sich aus der Europäischen Datenschutzrichtlinie einerseits, dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen andererseits ab, das je nach der Rolle der Person im öffentlichen Leben gewichtiger sein könne, urteilten die Richter. "Starke Persönlichkeitsrechte sind unverzichtbar", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "insbesondere dann, wenn die Intimsphäre betroffen ist." Das Urteil dürfe aber nicht als Einschränkung der Berichterstattung ausgelegt werden, ihre Suchergebnisse nach eigenem Belieben zu manipulieren. "Suchmaschinen sind wichtige Rechercheinstrumente für Journalisten, die nach dem Urteil nicht als Quelle versiegen dürfen." Konken forderte die Verantwortlichen bei Google und anderen Suchmaschinen auf, das Gerichtsurteil in diesem Sinn anzuwenden. Es liege auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Persönlichkeitsschutz in den Google- Suchergebnissen begrüßt (Az. C-131/12). Das Gericht hatte am heutigen Dienstag entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten nur dann löschen muss, wenn der Betroffene seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht und sie gegenüber den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit überwiegen.
Das leite sich aus der Europäischen Datenschutzrichtlinie einerseits, dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen andererseits ab, das je nach der Rolle der Person im öffentlichen Leben gewichtiger sein könne, urteilten die Richter. "Starke Persönlichkeitsrechte sind unverzichtbar", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "insbesondere dann, wenn die Intimsphäre betroffen ist." Das Urteil dürfe aber nicht als Einschränkung der Berichterstattung ausgelegt werden, ihre Suchergebnisse nach eigenem Belieben zu manipulieren. "Suchmaschinen sind wichtige Rechercheinstrumente für Journalisten, die nach dem Urteil nicht als Quelle versiegen dürfen." Konken forderte die Verantwortlichen bei Google und anderen Suchmaschinen auf, das Gerichtsurteil in diesem Sinn anzuwenden. Es liege auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/deutscher-journalisten-verband-djv-pressefach.html
Die Pressemeldung "DJV begrüßt Google-Urteil zum Persönlichkeitsschutz" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "DJV begrüßt Google-Urteil zum Persönlichkeitsschutz" ist Deutscher Journalisten-Verband (DJV), vertreten durch .