Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI): Insolvenzverfahren eröffnet

Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI): Insolvenzverfahren eröffnet
Kurzfassung: Am Amtsgericht Dresden wurde das Insolvenzverfahren über die Vertriebsgesellschaft Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut eröffnet.
Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI): Insolvenzverfahren eröffnet GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 14.05.2014] Das Insolvenzverfahren über die so genannte "blaue Infinus" wurde jetzt nach Medienberichten am Amtsgericht Dresden eröffnet. Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) war u.a. für den Vertrieb der Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen verschiedener zum Konzern der Future Business (FuBus) zählenden Unternehmen zuständig. Dazu gehörten die Future Business KG aA, die Prosavus AG und die ecoConsort AG. Die FDI fungierte zudem als Haftungsdach für die vertraglich gebundenen Vermittler.

Gegen eine Reihe von leitenden Personen der FuBus wird derzeit u.a. wegen Kapitalanlagebetrug ermittelt. Sofern sich die Vorwürfe bestätigen, sei damit zu rechnen, dass die FDI auf Schadensersatz haftet, gab der Insolvenzverwalter bekannt. Insgesamt geht es dabei um Forderungen von rund 920 Millionen Euro. Die Gläubiger werden nun voraussichtlich bis Ende Mai Post vom Insolvenzverwalter mit den notwendigen Forderungsanmeldungsunterlagen erhalten.

Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:

Sollte sich der Betrugsverdacht gegen die verantwortlichen Personen bestätigen könnten rund 40.000 Gläubiger ihre Forderungen von ca. 920 Millionen Euro gegen die "blaue Infinus" geltend machen. Bei derartigen Zahlen ist allerdings nicht von einer hohen Quote für den einzelnen Gläubiger auszugehen. Daher sollten Anleger jetzt zweigleisig planen. Zum einen müssen die Forderungen form- und fristgerecht eingereicht werden und zum anderen sollten auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden.

In Betracht kommt beispielsweise Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Im Zuge einer anleger- und objektgerechte Beratung hätten die Anleger über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Zudem kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung bestehen. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein und dürfen keine irreführenden Angaben erhalten.

Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche und auch um die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anzumelden, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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