14.05.2014 10:09 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
CS Euroreal: Banken hätten laut BGH über Schließungsrisiko aufklären müssen
CS Euroreal: Banken hätten laut BGH über Schließungsrisiko aufklären müssenKurzfassung: Nach einem aktuellen Urteil des BGH (Az. XI ZR 477/12 u.a.) können sich Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal berechtigte Hoffnung auf Schadensersatz machen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 14.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der bereits 1992 aufgelegte offene Immobilienfonds CS Euroreal wurde im Jahr 2008 zum ersten Mal geschlossen. Zwei Jahre später wurde die Anteilsrücknahme erneut ausgesetzt und im Mai 2012 schließlich die Liquidation des Fonds beschlossen. Die Abwicklung wird voraussichtlich am 30. April 2017 abgeschlossen sein.
Die Anleger des CS Euroreal mussten also schon zwei Mal erfahren, was die Schließung eines offenen Immobilienfonds bedeutet. Sie kommen während dieser Zeit nicht an ihr Geld. Nachdem der Fonds nach der zweiten Schließung nicht mehr wiedereröffnet wurde, sondern abgewickelt wird, drohen ihnen erhebliche finanzielle Verluste.
Dazu muss es allerdings nicht kommen. Denn mit Urteil vom 29. April 2014 hat der Bundesgerichtshof klar gestellt, dass die Anleger über das Schließungsrisiko von ihrer vermittelnden Bank hätten ungefragt informiert werden müssen. Haben die Banken dieses Risiko verschwiegen, können Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Die Möglichkeit die Rücknahme der Anteile auszusetzen, sei für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der gesamten Investitionsphase. Dabei spiele es laut BGH keine Rolle, ob die Schießung des Fonds absehbar war oder nicht. Auch gelte diese Beratungspflicht der Banken für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.
Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bietet auch Anlegern, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, nun eine zweite Chance. Denn die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können, sind durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen.
Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html
Die Anleger des CS Euroreal mussten also schon zwei Mal erfahren, was die Schließung eines offenen Immobilienfonds bedeutet. Sie kommen während dieser Zeit nicht an ihr Geld. Nachdem der Fonds nach der zweiten Schließung nicht mehr wiedereröffnet wurde, sondern abgewickelt wird, drohen ihnen erhebliche finanzielle Verluste.
Dazu muss es allerdings nicht kommen. Denn mit Urteil vom 29. April 2014 hat der Bundesgerichtshof klar gestellt, dass die Anleger über das Schließungsrisiko von ihrer vermittelnden Bank hätten ungefragt informiert werden müssen. Haben die Banken dieses Risiko verschwiegen, können Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Die Möglichkeit die Rücknahme der Anteile auszusetzen, sei für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der gesamten Investitionsphase. Dabei spiele es laut BGH keine Rolle, ob die Schießung des Fonds absehbar war oder nicht. Auch gelte diese Beratungspflicht der Banken für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.
Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bietet auch Anlegern, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, nun eine zweite Chance. Denn die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können, sind durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "CS Euroreal: Banken hätten laut BGH über Schließungsrisiko aufklären müssen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.