14.05.2014 11:18 Uhr in Medien & Presse von Bundesregierung
Kulturstaatsministerin Grütters schreibt den Deutschen Kurzfilmpreis 2014 aus
Kurzfassung: Kulturstaatsministerin Grütters schreibt den Deutschen Kurzfilmpreis 2014 ausAm 20. November 2014 wird Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Deutschen Kurzfilmpreis 2014 als nationalen Spitzenp ...
[Bundesregierung - 14.05.2014] Kulturstaatsministerin Grütters schreibt den Deutschen Kurzfilmpreis 2014 aus
Am 20. November 2014 wird Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Deutschen Kurzfilmpreis 2014 als nationalen Spitzenpreis in Kooperation mit der Hamburg Media School und der Studio Hamburg GmbH verleihen.
Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgefordert, ihre Vorschläge für den Deutschen Kurzfilmpreis bis zum 13. Juni 2014 an folgende Anschrift zu senden:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
-Filmreferat K 35-
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Das Merkblatt zum Antrag und das für die Einreichung auszufüllende Datenblatt sind unter www.kulturstaatsministerin.de (Filmförderung/Preise/Deutscher Kurzfilmpreis) abrufbar.
Ausgezeichnet werden herausragende künstlerische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten in den Kategorien Spiel-, Dokumentar- Experimental- und Animationsfilm. Fakultativ kann an diesem Abend ein Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten vergeben werden. Mit den Auszeichnungen sind Preisgelder von insgesamt 275.000 Euro verbunden.
Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Deutschen Kurzfilmpreises trifft die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 272-0
Telefax: 030 18 10 272-0
Mail: internetpost@bundesregierung.de
URL: http://www.bundesregierung.de/
Am 20. November 2014 wird Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Deutschen Kurzfilmpreis 2014 als nationalen Spitzenpreis in Kooperation mit der Hamburg Media School und der Studio Hamburg GmbH verleihen.
Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgefordert, ihre Vorschläge für den Deutschen Kurzfilmpreis bis zum 13. Juni 2014 an folgende Anschrift zu senden:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
-Filmreferat K 35-
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Das Merkblatt zum Antrag und das für die Einreichung auszufüllende Datenblatt sind unter www.kulturstaatsministerin.de (Filmförderung/Preise/Deutscher Kurzfilmpreis) abrufbar.
Ausgezeichnet werden herausragende künstlerische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten in den Kategorien Spiel-, Dokumentar- Experimental- und Animationsfilm. Fakultativ kann an diesem Abend ein Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten vergeben werden. Mit den Auszeichnungen sind Preisgelder von insgesamt 275.000 Euro verbunden.
Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Deutschen Kurzfilmpreises trifft die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 272-0
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