14.05.2014 16:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Immobilien Scout 24
Bundesgerichtshof zum Bearbeitungsentgeld bei Privatkrediten
Kurzfassung: Bundesgerichtshof zum Bearbeitungsentgeld bei PrivatkreditenUrteil betrifft auch viele ImmobilienkäuferDer Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil zum Bearbeitungsentgelt bei Privatkrediten geäuà ...
[Immobilien Scout 24 - 14.05.2014] Bundesgerichtshof zum Bearbeitungsentgeld bei Privatkrediten
Urteil betrifft auch viele Immobilienkäufer
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil zum Bearbeitungsentgelt bei Privatkrediten geäußert. Vorausgegangen waren verschiedene bei Oberlandesgerichten anhängige Klagen, die sich mit dem Sachverhalt beschäftigten. Der Bundesgerichtshof hat sich klar geäußert, dass Reglungen in den AGB verschiedener Banken, die ein Bearbeitungsgeld für Privatkredite vorsehen, unwirksam sind. Der Bundesgerichtshof sieht in der Bearbeitungsgebühr eine unangemessene Benachteiligung der Kreditnehmer nach dem Gebot von Treu und Glauben. Die Kosten der Bearbeitung werden durch die laufzeitabhängigen Zinsen abgedeckt.
Wer einen Privatkredit mit einer Bearbeitungsgebühr abgeschlossen hat und die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordert, muss dies individuell bei seinem Kreditinstitut tun. Für die Rückforderung finden sich bereits Musterbriefe im Netz. Dabei spielt die Verjährung eine entscheidende Rolle. Unstreitig sind drei Jahre Verjährungsfrist, die auch von den Banken anerkannt werden. Darüber hinaus gibt es eine geteilte Rechtsauffassung, ob als Verjährungsstart erst gilt, wenn die Verbraucher von der Möglichkeit erfahren haben, sie zurückzufordern. Da die Banken hier die enge Auffassung vertreten, dass die drei Jahre mit der Zahlung des Kredites beginnen, sind dazu bereits mehrere Verfahren anhängig. Es ist mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Teilproblematik zu rechnen.
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Urteil betrifft auch viele Immobilienkäufer
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil zum Bearbeitungsentgelt bei Privatkrediten geäußert. Vorausgegangen waren verschiedene bei Oberlandesgerichten anhängige Klagen, die sich mit dem Sachverhalt beschäftigten. Der Bundesgerichtshof hat sich klar geäußert, dass Reglungen in den AGB verschiedener Banken, die ein Bearbeitungsgeld für Privatkredite vorsehen, unwirksam sind. Der Bundesgerichtshof sieht in der Bearbeitungsgebühr eine unangemessene Benachteiligung der Kreditnehmer nach dem Gebot von Treu und Glauben. Die Kosten der Bearbeitung werden durch die laufzeitabhängigen Zinsen abgedeckt.
Wer einen Privatkredit mit einer Bearbeitungsgebühr abgeschlossen hat und die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordert, muss dies individuell bei seinem Kreditinstitut tun. Für die Rückforderung finden sich bereits Musterbriefe im Netz. Dabei spielt die Verjährung eine entscheidende Rolle. Unstreitig sind drei Jahre Verjährungsfrist, die auch von den Banken anerkannt werden. Darüber hinaus gibt es eine geteilte Rechtsauffassung, ob als Verjährungsstart erst gilt, wenn die Verbraucher von der Möglichkeit erfahren haben, sie zurückzufordern. Da die Banken hier die enge Auffassung vertreten, dass die drei Jahre mit der Zahlung des Kredites beginnen, sind dazu bereits mehrere Verfahren anhängig. Es ist mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Teilproblematik zu rechnen.
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