15.05.2014 11:29 Uhr in Medien & Presse von Bayerischer Rundfunk (BR)
Entscheidung BayVerfGH Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
Kurzfassung: Entscheidung BayVerfGH Rundfunkbeitrag verfassungsgemäßZur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen gegen den RundfunkbeitragsstaatsvertragDer Ju ...
[Bayerischer Rundfunk (BR) - 15.05.2014] Entscheidung BayVerfGH Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
Zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Der Juristische Direktor des Bayerischen Rundfunks Prof. Dr. Albrecht Hesse zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
"Es ist sehr erfreulich, dass nach dem Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz auch der Bayerische Verfassungsgerichthof den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt hat. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit. Das Fundament der Reform hat sich damit als stabil und tragfähig erwiesen. Auf gesicherter Grundlage besteht nun die Chance, im Rahmen der geplanten Evaluierung die Auswirkungen des Staatsvertrags noch einmal sorgfältig zu prüfen und, wo nötig, einzelne Regelungen zu überarbeiten."
Prof. Dr. Albrecht Hesse
Bayerischer Rundfunk (BR)
Rundfunkplatz 1
80335 München
Deutschland
Telefon: (089) 5900 - 10560
Telefax: (089) 5900 - 10555
Mail: presse@br.de
URL: http://br.de
Zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Der Juristische Direktor des Bayerischen Rundfunks Prof. Dr. Albrecht Hesse zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
"Es ist sehr erfreulich, dass nach dem Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz auch der Bayerische Verfassungsgerichthof den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt hat. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit. Das Fundament der Reform hat sich damit als stabil und tragfähig erwiesen. Auf gesicherter Grundlage besteht nun die Chance, im Rahmen der geplanten Evaluierung die Auswirkungen des Staatsvertrags noch einmal sorgfältig zu prüfen und, wo nötig, einzelne Regelungen zu überarbeiten."
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