3.527 Asylanträge im März 2011

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 12.04.2011
Pressemitteilung vom: 12.04.2011 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin

Kurzfassung: Im März 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.527 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 237 Personen (7,2 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2010 stieg die Zahl ...

[Bundesministerium des Innern (BMI) - 12.04.2011] 3.527 Asylanträge im März 2011


Im März 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.527 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 237 Personen (7,2 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2010 stieg die Zahl der Asylbewer-ber um 854 Personen (32,0 Prozent).
624 Personen erhielten im März 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (14,2 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 323 Personen (7,4 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthalts-gesetz).

Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im März 2011 3.527 Personen (Vormonat 3.290 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 237
(7,2 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (März 2010: 2.673 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im März 2011 um 854 (32,0 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im März 2011 waren:
Zum Vergleich
Januar Februar März
1. Afghanistan 666 540 656
2. Irak 513 500 467
3. Serbien 499 365 334
4. Iran 262 242 204
5. Syrien 151 160 176
6. Russische Föderation 115 114 144
7. Kosovo 139 89 136
8. Mazedonien 101 76 133
9. Türkei 139 131 130
10. Pakistan 114 111 111

Neben den 3.527 Erstanträgen wurden im März 2011 549 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.
Im März 2011 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.394 Personen (Vormonat: 4.316) entschieden.
Insgesamt 624 Personen (14,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 62 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 562 Personen (12,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im März 2011 bei 323 Personen (7,4 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.563 Personen (58,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 884 Personen (20,1 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis März 2011 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis März 2011 haben insgesamt 10.812 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (7.865 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 2.947 Personen
(37,5 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis März 2011:
1. Afghanistan 1.880 Personen
2. Irak 1.563 Personen
3. Serbien 1.217 Personen
4. Iran 715 Personen
5. Syrien 494 Personen
6. Türkei 413 Personen
7. Russ. Föderation 372 Personen
8. Kosovo 370 Personen
9. Pakistan 340 Personen
10. Mazedonien 313 Personen

Neben den 10.812 Erstanträgen wurden insgesamt 1.540 Folgeanträge ge-stellt.
Im Zeitraum von Januar bis März 2011 hat das Bundesamt 12.708 Entscheidungen (Vorjahr: 8.698) getroffen.
Insgesamt 1.797 Personen (14,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 154 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.643 Personen (12,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis März 2011 bei 741 Personen (5,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 7.542 Personen (59,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 2.628 Personen (20,7 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende März 2011 23.468, darunter 20.353 Erstanträge und 3.115 Folgeanträge (Vormonat: 23.589 anhängige Verfahren, davon 20.361 Erst- und 3.228 Folgeanträge).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.


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