16.05.2014 10:17 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Stratego Grund: Anleger können nach BGH-Urteil auf Schadensersatz hoffen
Stratego Grund: Anleger können nach BGH-Urteil auf Schadensersatz hoffenKurzfassung: Nach Urteil des BGH müssen vermittelnde Banken auf das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hinweisen. Das Urteil kann auch für Anleger des Dachfonds Stratego Grund Auswirkungen haben.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 16.05.2014] Der Dachfonds LBB Stratego Grund investierte u.a. in offene Immobilienfonds. Als viele der Zielfonds in Schwierigkeiten gerieten, geschlossen wurden und nun zum Teil abgewickelt werden, bereitete das auch dem Stratego Grund erhebliche Probleme: Die Rücknahme der Anteile wurde am 30. März 2012 ausgesetzt.
Der Bundesgerichtshof entschied am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass vermittelnde Banken über das Schießungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären müssen. Bleibt diese Aufklärung aus, können die Anleger Schadensersatz verlangen.
Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:
Auch wenn der Stratego Grund kein offener Immobilienfonds ist, könnte die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anwendung finden. Denn als Dachfonds investierte der Stratego Grund untere anderem in offene Immobilienfonds und auch die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds und eines Dachfonds ist vergleichbar. Vor allem haben beide die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und zu schließen. Der BGH vertritt die Auffassung, dass diese Möglichkeit für die Anleger eines offenen Immobilienfonds ein ständiges Liquiditätsrisiko darstelle. Dies werde auch nicht durch die Option, Anteile an der Börse zu handeln, ausgeglichen. Daher hätten die Anleger über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme unterrichtet werden müssen, so die Karlsruher Richter.
Diese Argumentation trifft ebenso auf Dachfonds wie den Stratego Grund zu. Demnach hätten auch die Anleger des Dachfonds über das Schließungsrisiko ungefragt durch die vermittelnden Banken aufgeklärt werden müssen.
Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.
Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance.
http://www.grprainer.com/LBB-Invest-Stratego-Grund-Fonds.html
Der Bundesgerichtshof entschied am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass vermittelnde Banken über das Schießungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären müssen. Bleibt diese Aufklärung aus, können die Anleger Schadensersatz verlangen.
Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:
Auch wenn der Stratego Grund kein offener Immobilienfonds ist, könnte die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anwendung finden. Denn als Dachfonds investierte der Stratego Grund untere anderem in offene Immobilienfonds und auch die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds und eines Dachfonds ist vergleichbar. Vor allem haben beide die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und zu schließen. Der BGH vertritt die Auffassung, dass diese Möglichkeit für die Anleger eines offenen Immobilienfonds ein ständiges Liquiditätsrisiko darstelle. Dies werde auch nicht durch die Option, Anteile an der Börse zu handeln, ausgeglichen. Daher hätten die Anleger über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme unterrichtet werden müssen, so die Karlsruher Richter.
Diese Argumentation trifft ebenso auf Dachfonds wie den Stratego Grund zu. Demnach hätten auch die Anleger des Dachfonds über das Schließungsrisiko ungefragt durch die vermittelnden Banken aufgeklärt werden müssen.
Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.
Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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