16.05.2014 10:26 Uhr in Energie & Umwelt von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Verbände sprechen sich gegen Länderregelung für Mindestabstände von Windenergieanlagen aus
Kurzfassung: Verbände sprechen sich gegen Länderregelung für Mindestabstände von Windenergieanlagen ausVorhandene Planungsinstrumente berücksichtigen regionale GegebenheitenDie Verbände BDEW, BWE und VDMA Po ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 16.05.2014] Verbände sprechen sich gegen Länderregelung für Mindestabstände von Windenergieanlagen aus
Vorhandene Planungsinstrumente berücksichtigen regionale Gegebenheiten
Die Verbände BDEW, BWE und VDMA Power Systems sprechen sich gegen ländereigene Regeln für Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden aus, wie sie die Politik derzeit plant. Mit Blick auf das eigentliche Ziel der neuen Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, mehr Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie zu schaffen, sei die geplante Regelung sogar kontraproduktiv. "Die neue Länderöffnungsklausel würde zu lähmenden Debatten führen. Die regional verschiedenen Gegebenheiten werden bereits durch die vorhandenen kommunalen Handlungsinstrumente wie den Flächennutzungs- und Regionalplänen hervorragend berücksichtigt. Wir sehen die Gefahr von negativen Auswirkungen auf die weitere erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Daher lehnen wird die geplante Neuregelung ab." Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) und des Fachverbands Power Systems des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hervor.
Pauschale Mindestabstände würden die zur Verfügung stehenden Räume für neue Windenergieanlagen unnötig einengen und damit dem nationalen Ausbaukorridor zuwider laufen. Damit droht letztlich auch eine Erhöhung der Kosten der Energiewende, heißt es in der Stellungnahme der drei Verbände.
BDEW, BWE und VDMA Power Systems erwarten mit einer Länderöffnungsklausel automatisch auch neue Konfliktlinien, die dem zukünftigen Ausbau der Windenergie und der Akzeptanz vor Ort großen Schaden zuführen könnten. Die zu erwartende Fragmentierung der Standortanforderungen in den einzelnen Ländern könne zu bundesweiten Belastungsungleichgewichten in der Bevölkerung führen und würde der Akzeptanz abträglich sein. Schließlich bestehe die reale Gefahr einer massiven Reduktion der Potenzialflächen für Windenergie. Dies würde einen weiteren Zubau von Windenergieanlagen in vielen Gebieten kaum mehr möglich machen.
Die Länderöffnungsklausel konterkariere auch die Bund-Länder-Einigung. "Eine Länderöffnungsklausel leistet keinen Beitrag zu einer stärkeren gemeinsamen Anstrengung der Länder mit Blick auf die Energiewende. Vielmehr steht sie handhabbaren, rechtssicheren und bundesweit einheitlichen Rahmenbedingungen entgegen", so BDEW, BWE und VDMA.
Das Bundeskabinett hat am 8. April 2014 den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen" beschlossen und dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats haben den Gesetzentwurf am 12. Mai 2014 beraten und empfehlen dem Bundesrat, ihn abzulehnen. Die Verbände unterstützen diese Empfehlung und bitten auch den Bundestag dringend, die sogenannte Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch abzulehnen.
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 32
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 / 300 199-0
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Mail: presse@bdew.de
URL: http://www.strom.de
Vorhandene Planungsinstrumente berücksichtigen regionale Gegebenheiten
Die Verbände BDEW, BWE und VDMA Power Systems sprechen sich gegen ländereigene Regeln für Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden aus, wie sie die Politik derzeit plant. Mit Blick auf das eigentliche Ziel der neuen Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, mehr Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie zu schaffen, sei die geplante Regelung sogar kontraproduktiv. "Die neue Länderöffnungsklausel würde zu lähmenden Debatten führen. Die regional verschiedenen Gegebenheiten werden bereits durch die vorhandenen kommunalen Handlungsinstrumente wie den Flächennutzungs- und Regionalplänen hervorragend berücksichtigt. Wir sehen die Gefahr von negativen Auswirkungen auf die weitere erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Daher lehnen wird die geplante Neuregelung ab." Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) und des Fachverbands Power Systems des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hervor.
Pauschale Mindestabstände würden die zur Verfügung stehenden Räume für neue Windenergieanlagen unnötig einengen und damit dem nationalen Ausbaukorridor zuwider laufen. Damit droht letztlich auch eine Erhöhung der Kosten der Energiewende, heißt es in der Stellungnahme der drei Verbände.
BDEW, BWE und VDMA Power Systems erwarten mit einer Länderöffnungsklausel automatisch auch neue Konfliktlinien, die dem zukünftigen Ausbau der Windenergie und der Akzeptanz vor Ort großen Schaden zuführen könnten. Die zu erwartende Fragmentierung der Standortanforderungen in den einzelnen Ländern könne zu bundesweiten Belastungsungleichgewichten in der Bevölkerung führen und würde der Akzeptanz abträglich sein. Schließlich bestehe die reale Gefahr einer massiven Reduktion der Potenzialflächen für Windenergie. Dies würde einen weiteren Zubau von Windenergieanlagen in vielen Gebieten kaum mehr möglich machen.
Die Länderöffnungsklausel konterkariere auch die Bund-Länder-Einigung. "Eine Länderöffnungsklausel leistet keinen Beitrag zu einer stärkeren gemeinsamen Anstrengung der Länder mit Blick auf die Energiewende. Vielmehr steht sie handhabbaren, rechtssicheren und bundesweit einheitlichen Rahmenbedingungen entgegen", so BDEW, BWE und VDMA.
Das Bundeskabinett hat am 8. April 2014 den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen" beschlossen und dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats haben den Gesetzentwurf am 12. Mai 2014 beraten und empfehlen dem Bundesrat, ihn abzulehnen. Die Verbände unterstützen diese Empfehlung und bitten auch den Bundestag dringend, die sogenannte Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch abzulehnen.
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, 10117 Berlin, Deutschland
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