Europawahl 2014: Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne

Kurzfassung: Europawahl 2014: Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur WahlurneWahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtung verlegt oder verloren haben, können dennoch bei der Europawahl am 25. Mai 2014 wählen. Wie de ...
[Statistisches Bundesamt - 16.05.2014] Europawahl 2014: Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne

Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtung verlegt oder verloren haben, können dennoch bei der Europawahl am 25. Mai 2014 wählen. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist dafür aber Voraussetzung, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.

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