Stimmkreisreform

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 12.04.2011
Pressemitteilung vom: 12.04.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Innenminister Herrmann: "Stimmkreisbericht entspricht bei Mandatsverteilung in Oberfranken und der Oberpfalz der Verfassung" Innenminister Joachim Herrmann hat die Kritik am Stimmkreisbericht der Staatsregierung zurückgewiesen: "Das von Freien ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 12.04.2011] Stimmkreisreform


Innenminister Herrmann: "Stimmkreisbericht entspricht bei Mandatsverteilung in Oberfranken und der Oberpfalz der Verfassung"

Innenminister Joachim Herrmann hat die Kritik am Stimmkreisbericht der Staatsregierung zurückgewiesen: "Das von Freien Wählern und Grünen in Auftrag gegebene Gutachten geht von unzutreffenden Annahmen aus." Der im Gutachten nach einer Reduzierung von 17 auf 16 Mandate in Oberfranken und der Oberpfalz behauptete erforderliche Stimmanteil von über 5 Prozent pro Mandat komme nur dadurch zustande, dass er sich nicht an den tatsächlichen Gegebenheiten orientiere. Für die Mandatsverteilung seien nicht nur ganze Zahlen, sondern auch Nachkommastellen maßgeblich, was das Gutachten übersehe. Herrmann: "Auch bei einer Reduzierung der Mandate würde der Mindeststimmanteil für ein Mandat deutlich unter fünf Prozent liegen." Das zeige folgendes Beispiel: Bei der Landtagswahl 2008 habe die FDP in Oberfranken bereits mit 1,7 Prozent der gültigen Gesamtstimmen ein Mandat errungen. Im Falle einer fiktiven Reduzierung der Gesamtmandatszahl auf 16 würde der prozentuale Mindeststimme!
nanteil in Oberfranken auf 2,0 Prozent steigen.

Herrmann betonte, dass das Innenministerium derzeit an einem Bericht zu Möglichkeiten und Auswirkungen einer Änderung der Bayerischen Verfassung arbeite. Dabei werde geprüft, ob künftig eine Mindestzahl von Mandaten für jeden Regierungsbezirk festgeschrieben werden sollte. Herrmann: "Wir dürfen die demographische Entwicklung nicht ignorieren und müssen uns daher mit der Frage auseinandersetzen, wie wir auch bei einem weiteren Bevölkerungsrückgang in einem Regierungsbezirk eine fortschreitende Mandatsverringerung verhindern können. Freie Wähler und Grüne sollten sich besser an der Diskussion über eine Verfassungsänderung beteiligen statt mit neuen Gutachten Verwirrung zu stiften."


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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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