19.05.2014 12:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return: BGH ebnet den Weg für Schadensersatzforderungen
SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return: BGH ebnet den Weg für SchadensersatzforderungenKurzfassung: Laut BGH müssen vermittelnde Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren. Von diesem Urteil könnten auch Anleger profitieren, die in Dachfonds investiert haben.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 19.05.2014] Der Santander SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return wurde 2008 aufgelegt. Der Dachfonds investierte insbesondere in offene Immobilienfonds. Als diese vermehrt in Schwierigkeiten gerieten, rutschte auch der Dachfonds in die Krise. Wie viele offene Immobilienfonds setzte auch der Dachfonds die Anteilsrücknahme aus und wurde im Februar 2012 geschlossen. Ende 2013 folgte die Mitteilung, dass der Fonds aufgelöst wird. Für die Anleger ist dies in der Regel mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden.
Mit Urteilen vom 29. April 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass vermittelnde Banken auf das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hinweisen müssen. Für die Karlsruher Richter bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger. Dieses werde auch nicht durch die Möglichkeit, Anteile an der Börse zu handeln wieder ausgeglichen. Daher hätten die Anleger vor den Erwerb der Fondsanteile von ihrer Bank ungefragt über das Schließungsrisiko aufgeklärt werden müssen, argumentiert der BGH.
Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:
Dachfonds wie der SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return ähneln in ihrer Funktionsweise den offenen Immobilienfonds. Ein wesentliches Merkmal beider Kapitalanlageformen ist die Möglichkeit, dass die Anleger jederzeit ihre Anteile zu eine festgelegten Preis zurückgeben können. Allerdings können auch Dachfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen und geschlossen werden, wenn die Liquidität nicht ausreicht, die Rückgabewünsche der Anleger zu bedienen. Die Anleger eines Dachfonds sind also dem gleichen Schließungsrisiko ausgesetzt wie die Anleger offener Immobilienfonds.
Insofern müsste sich die Argumentation des Bundesgerichtshofs auch auf Dachfonds anwenden lassen. Anleger des SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return können ihre Schadensersatzansprüche von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt prüfen lassen. Es muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.
Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance.
http://www.grprainer.com/SEB-Vermoegensverwaltungsfonds-Total-Return.html
Mit Urteilen vom 29. April 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass vermittelnde Banken auf das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hinweisen müssen. Für die Karlsruher Richter bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger. Dieses werde auch nicht durch die Möglichkeit, Anteile an der Börse zu handeln wieder ausgeglichen. Daher hätten die Anleger vor den Erwerb der Fondsanteile von ihrer Bank ungefragt über das Schließungsrisiko aufgeklärt werden müssen, argumentiert der BGH.
Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:
Dachfonds wie der SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return ähneln in ihrer Funktionsweise den offenen Immobilienfonds. Ein wesentliches Merkmal beider Kapitalanlageformen ist die Möglichkeit, dass die Anleger jederzeit ihre Anteile zu eine festgelegten Preis zurückgeben können. Allerdings können auch Dachfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen und geschlossen werden, wenn die Liquidität nicht ausreicht, die Rückgabewünsche der Anleger zu bedienen. Die Anleger eines Dachfonds sind also dem gleichen Schließungsrisiko ausgesetzt wie die Anleger offener Immobilienfonds.
Insofern müsste sich die Argumentation des Bundesgerichtshofs auch auf Dachfonds anwenden lassen. Anleger des SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return können ihre Schadensersatzansprüche von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt prüfen lassen. Es muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.
Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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