19.05.2014 13:07 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Computer & Internet von KuV24.de - Konzept und Verantwortung Versicherungsmakler GmbH
IT-Haftpflichtversicherung - unverzichtbar für IT-Unternehmen
IT-Haftpflicht von KuV24 mit verbesserten Leistungen und Rabatten für ExistenzgründerKurzfassung: Schon ein kleiner Fehler kann bei einem IT-Projekt einen hohen Schaden verursachen. Eine IT-Haftpflichtversicherung schützt IT-Dienstleister vor Schadenersatzansprüchen. KuV24 überzeugt mit verbesserten Leistungen und Rabatten für Existenzgründer und Vertragstreue.
[KuV24.de - Konzept und Verantwortung Versicherungsmakler GmbH - 19.05.2014] Die IT-Branche unterliegt permanenten Veränderungen. Die Technik wird komplexer und auch die Vernetzung, der Datenaustausch, das Internet sowie die Entwicklung und Bereitstellung von Software bergen immer mehr Risiken. Viren, Spyware und trojanische Pferde sind nur einige Beispiele. Wenn Webseiten ausfallen, Programme abstürzen oder Daten gelöscht werden, kann Auftraggebern ein hoher Schaden entstehen. IT-Dienstleister haften dafür.
Dienstvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen schützen nicht
Noch immer herrscht die weitverbreitete Annahme, dass ein Dienstvertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) IT-Dienstleister vor Schadensersatzansprüchen schützen. Haftungsausschlüsse und Freizeichnungsklauseln halten vor Gericht jedoch nicht Stand. So besteht ein Schadensersatzanspruch grundsätzlich für alle fehlerhaften Leistungen, auch wenn sie in einem Dienstvertrag oder in den AGBs von Haftungsansprüchen ausgeschlossen wurden.
IT-Haftpflichtversicherung: Versicherte Gefahren und Berufsgruppen
IT-Dienstleister haften für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die sie ihren Auftraggebern zufügen. Ein umfassender Versicherungsschutz mit einer IT-Haftpflichtversicherung ist daher für jedes IT-Unternehmen unverzichtbar. Obwohl eine Versicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, fordern mittlerweile auch viele Auftraggeber zur Sicherung ihrer Ansprüche den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes von ihren IT-Dienstleistern.
Die IT-Haftpflichtversicherung versichert IT-Dienstleister gegen gerechtfertigte Schadensersatzansprüche und schützt durch den passiven Rechtsschutz, wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Schadenersatzansprüche entstehen durch Schäden aufgrund der Implementierung von Software-Modulen, Programmierungsfehlern, Serverwartung, Datensicherung, Virenbefall und Web-Hosting. Außerdem sind Schäden durch Beratungsfehler, Unterlassung und aufgrund der Verletzung des Namens-, Urheber- oder Markenrechts in der IT-Haftpflicht versichert. Im Streitfall überprüft die Versicherung, ob Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind, zahlt bei berechtigten Ansprüchen die geforderte Entschädigung und übernimmt auch die Kosten für die Rechtsverteidigung bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
Es gibt zahlreiche Fälle, die eine IT-Haftpflicht abdecken kann. Ein Beispiel: Unvollständige Installation
Dabei installierte ein IT-Dienstleister versehentlich und entgegen seines Auftrages die neue Software nicht auf allen Computern des Auftraggebers. Die Folge waren erhebliche Umsatzausfälle, weil Mitarbeiter mit der veralteten Software keinen Zugriff mehr auf wichtige Programme hatten und so Kundenbestellungen nicht bearbeitet werden konnten. Für den entgangenen Umsatz forderte der Auftraggeber Schadenersatz.
Weitere Schadensbeispiele auf der Webseite von KuV24:
http://www.kuv24.de/IT-Haftpflicht+von+KuV24/Schadensf%C3%A4lle/index.html?pageid=31&
Versicherbar sind alle Berufsbilder der IT- und EDV-Branche, wie Datenbank-Entwickler, Software-Programmierer, SAP-Entwickler, Webentwickler und -designer, SEO-Consultants, Betreiber von Onlineshops und andere. Bevor man sich für ein Angebot entscheidet, sollten die verschiedenen Tarife miteinander verglichen werden. Ein guter Tarif zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass die IT-Haftpflicht alle für den IT- und EDV-Bereich typischen Leistungen abgedeckt, Folgeschäden beinhaltet sind, eine offene Deckung vorhanden ist und eine Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers enthält. In diesem Fall bekommt der Versicherte auch den Verdienstausfall ersetzt, wenn der Auftraggeber berechtigt vom Projekt zurücktritt.
IT-Haftpflicht von KuV24 mit verbesserten Leistungen und Rabatten für Existenzgründer
KuV24 bietet seit 2002 Versicherungslösungen zur optimalen Absicherung der Risiken von IT-Experten. Diese reichen von der passenden IT-Haftpflichtversicherung, über eine maßgeschneiderte Einkommenssicherung durch ein IT-Tagegeld bis zur individuellen IT-Berufsunfähigkeitsversicherung.
Nachdem in 2013 der Versicherungsumfang für IT-Haftpflichtversicherungen erheblich verbessert wurde, macht KuV24 den Vertragsabschluss nun noch attraktiver. So profitieren IT-Unternehmen von einer Absenkung der Versicherungsbeiträge, zusätzlichen Rabatten für Existenzgründer und einem Nachlass von 10% bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren. Während eine IT Haftpflicht bei Wettbewerbern über 1.000 EUR kosten kann, ist bei KuV24 eine Absicherung schon ab 309,52 EUR Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer möglich. Laut Unternehmensaussagen haben schon mehr als 2.000 IT-Experten eine IT-Haftpflichtversicherung über die Webseite KuV24.de abgeschlossen.
Mehr Informationen zur IT-Haftpflichtversicherung:
Telefon: 0731-27703 63
Webseite: http://www.kuv24.de/IT-Haftpflicht+von+KuV24/index.html?pageid=25&
Dienstvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen schützen nicht
Noch immer herrscht die weitverbreitete Annahme, dass ein Dienstvertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) IT-Dienstleister vor Schadensersatzansprüchen schützen. Haftungsausschlüsse und Freizeichnungsklauseln halten vor Gericht jedoch nicht Stand. So besteht ein Schadensersatzanspruch grundsätzlich für alle fehlerhaften Leistungen, auch wenn sie in einem Dienstvertrag oder in den AGBs von Haftungsansprüchen ausgeschlossen wurden.
IT-Haftpflichtversicherung: Versicherte Gefahren und Berufsgruppen
IT-Dienstleister haften für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die sie ihren Auftraggebern zufügen. Ein umfassender Versicherungsschutz mit einer IT-Haftpflichtversicherung ist daher für jedes IT-Unternehmen unverzichtbar. Obwohl eine Versicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, fordern mittlerweile auch viele Auftraggeber zur Sicherung ihrer Ansprüche den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes von ihren IT-Dienstleistern.
Die IT-Haftpflichtversicherung versichert IT-Dienstleister gegen gerechtfertigte Schadensersatzansprüche und schützt durch den passiven Rechtsschutz, wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Schadenersatzansprüche entstehen durch Schäden aufgrund der Implementierung von Software-Modulen, Programmierungsfehlern, Serverwartung, Datensicherung, Virenbefall und Web-Hosting. Außerdem sind Schäden durch Beratungsfehler, Unterlassung und aufgrund der Verletzung des Namens-, Urheber- oder Markenrechts in der IT-Haftpflicht versichert. Im Streitfall überprüft die Versicherung, ob Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind, zahlt bei berechtigten Ansprüchen die geforderte Entschädigung und übernimmt auch die Kosten für die Rechtsverteidigung bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
Es gibt zahlreiche Fälle, die eine IT-Haftpflicht abdecken kann. Ein Beispiel: Unvollständige Installation
Dabei installierte ein IT-Dienstleister versehentlich und entgegen seines Auftrages die neue Software nicht auf allen Computern des Auftraggebers. Die Folge waren erhebliche Umsatzausfälle, weil Mitarbeiter mit der veralteten Software keinen Zugriff mehr auf wichtige Programme hatten und so Kundenbestellungen nicht bearbeitet werden konnten. Für den entgangenen Umsatz forderte der Auftraggeber Schadenersatz.
Weitere Schadensbeispiele auf der Webseite von KuV24:
http://www.kuv24.de/IT-Haftpflicht+von+KuV24/Schadensf%C3%A4lle/index.html?pageid=31&
Versicherbar sind alle Berufsbilder der IT- und EDV-Branche, wie Datenbank-Entwickler, Software-Programmierer, SAP-Entwickler, Webentwickler und -designer, SEO-Consultants, Betreiber von Onlineshops und andere. Bevor man sich für ein Angebot entscheidet, sollten die verschiedenen Tarife miteinander verglichen werden. Ein guter Tarif zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass die IT-Haftpflicht alle für den IT- und EDV-Bereich typischen Leistungen abgedeckt, Folgeschäden beinhaltet sind, eine offene Deckung vorhanden ist und eine Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers enthält. In diesem Fall bekommt der Versicherte auch den Verdienstausfall ersetzt, wenn der Auftraggeber berechtigt vom Projekt zurücktritt.
IT-Haftpflicht von KuV24 mit verbesserten Leistungen und Rabatten für Existenzgründer
KuV24 bietet seit 2002 Versicherungslösungen zur optimalen Absicherung der Risiken von IT-Experten. Diese reichen von der passenden IT-Haftpflichtversicherung, über eine maßgeschneiderte Einkommenssicherung durch ein IT-Tagegeld bis zur individuellen IT-Berufsunfähigkeitsversicherung.
Nachdem in 2013 der Versicherungsumfang für IT-Haftpflichtversicherungen erheblich verbessert wurde, macht KuV24 den Vertragsabschluss nun noch attraktiver. So profitieren IT-Unternehmen von einer Absenkung der Versicherungsbeiträge, zusätzlichen Rabatten für Existenzgründer und einem Nachlass von 10% bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren. Während eine IT Haftpflicht bei Wettbewerbern über 1.000 EUR kosten kann, ist bei KuV24 eine Absicherung schon ab 309,52 EUR Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer möglich. Laut Unternehmensaussagen haben schon mehr als 2.000 IT-Experten eine IT-Haftpflichtversicherung über die Webseite KuV24.de abgeschlossen.
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Weitere Informationen
KuV24.de - Konzept und Verantwortung Versicherungsmakler GmbH, Herr Matthias Talpa
Karlstrasse 99, 89073 Ulm, Deutschland
Tel.: 0731-27703-63; http://www.kuv24.de
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