21.05.2014 10:40 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
KanAm US grundinvest: Nach BGH-Urteil können Anleger Anspruch auf Schadensersatz geltend machen
KanAm US grundinvest: Nach BGH-Urteil können Anleger Anspruch auf Schadensersatz geltend machenKurzfassung: Anleger des offenen Immobilienfonds KanAm US grundinvest können sich nach einem aktuellen Urteil des BGH Hoffnung auf Schadensersatz machen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 21.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm US grundinvest hat etliche Anleger hart getroffen. Der Fonds setzte zunächst die Anteilsrücknahme aus, so dass die Anleger nicht mehr über ihr Geld verfügen konnten. Schließlich fiel die Entscheidung, den KanAm US grundinvest nicht wieder zu eröffnen, sondern abzuwickeln. Dabei werden die Immobilien aus dem Bestand des Fonds veräußert und die Anleger erhalten aus den erzielten Verkaufspreisen turnusmäßig Ausschüttungen. Allerdings ist die Abwicklung des Fonds für die Anleger in der Regel mit finanziellen Verlusten verbunden.
Bei diesen Verlusten muss es allerdings nicht bleiben. Denn ein aktuelles Urteil des BGH macht den betroffenen Anlegern wieder Hoffnung, Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können. Der Bundesgerichtshof entschied am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass die vermittelnden Banken die Anleger ungefragt über das Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds hätten hinweisen müssen.
Haben die Banken dieses Risiko verschwiegen, können nach Auffassung der Karlsruher Richter Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Die Möglichkeit die Rücknahme der Anteile auszusetzen, sei für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der gesamten Investitionsphase. Dabei spiele es laut BGH keine Rolle, ob die Schießung des Fonds absehbar war oder nicht. Auch gelte diese Beratungspflicht der Banken für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.
Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bietet auch Anlegern, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, nun eine zweite Chance. Denn die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können, sind durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen.
Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/KanAm-US-grundinvest-Fonds.html
Bei diesen Verlusten muss es allerdings nicht bleiben. Denn ein aktuelles Urteil des BGH macht den betroffenen Anlegern wieder Hoffnung, Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können. Der Bundesgerichtshof entschied am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass die vermittelnden Banken die Anleger ungefragt über das Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds hätten hinweisen müssen.
Haben die Banken dieses Risiko verschwiegen, können nach Auffassung der Karlsruher Richter Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Die Möglichkeit die Rücknahme der Anteile auszusetzen, sei für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der gesamten Investitionsphase. Dabei spiele es laut BGH keine Rolle, ob die Schießung des Fonds absehbar war oder nicht. Auch gelte diese Beratungspflicht der Banken für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.
Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bietet auch Anlegern, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, nun eine zweite Chance. Denn die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können, sind durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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