KanAm Grundinvest: Bank muss Anleger Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zahlen

KanAm Grundinvest: Bank muss Anleger Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zahlen
Kurzfassung: Wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die Bank sprach das Landgericht Hannover einem Anleger des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest Schadensersatz zu.
KanAm Grundinvest: Bank muss Anleger Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zahlen GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 22.05.2014] Der Mandant der Kanzlei GRP Rainer hatte sich im Dezember 2009 an dem offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest beteiligt. Die Investition sollte zum Aufbau einer Altersvorsorge dienen. Daher habe er im Beratungsgespräch seine Bank ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er in eine sichere Kapitalanlage investieren wolle.

Von der Bank sei ihm dann die Beteiligung an dem KanAm Grundinvest empfohlen worden. Allerdings habe die Bank nicht darauf hingewiesen, dass der Fonds die Rücknahme der Anteile bereits einmal ausgesetzt hatte. Wegen fehlerhafter Anlageberatung klagte er daher auf Schadensersatz.

Das Landgericht Hannover folgte den Ausführungen des Klägers. Die Bank habe durch das Verschweigen der Risiken wie die Schließung bzw. Auflösung des Fonds ihre Beratungspflicht verletzt. Denn mit der Aussetzung der Anteilsrücknahme sei dem Fonds ein wesentliches Merkmal abhanden abgekommen - nämlich die Möglichkeit, die Anteile jederzeit zurückgeben zu können. Ferner sei der KanAm Grundinvest daher auch nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet gewesen.

Mit Entscheidung vom 19. März 2014 verurteilte das LG Hannover die Bank zur Zahlung von Schadensersatz zzgl. Zinsen. Im Gegenzug tritt der Kläger seine Fondanteile an die Bank ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:

Ein wesentliches Merkmal offener Immobilienfonds ist die Möglichkeit der Anteilsrückgabe. Dieses wichtige Kriterium wird durch die Aussetzung der Anteilsrücknahme ausgehebelt. Dies kann mit erheblichen finanziellen Verlusten für den Anleger verbunden sein. Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass die Bank ihren Kunden über dieses Risiko aufklären muss.

Diese Auffassung wird durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 bekräftigt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ungefragt aufklären müssen. Diese Aufklärung muss unabhängig davon erfolgen, ob die Schließung des Fonds absehbar ist oder nicht. Das Urteil gilt auch für Verträge, die vor 2008 geschlossen wurden.

Anleger, die ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen möchten, sollten sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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