22.05.2014 17:21 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Jägerschaft rüttelt an Gesetzesentwurf
Kurzfassung: Jägerschaft rüttelt an GesetzesentwurfMit massivem Druck versucht die Jägerschaft aktuell eine Novelle des baden-württembergischen Jagdgesetzes zu verhindern. Der Deutsche Tierschutzbund und sein ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 22.05.2014] Jägerschaft rüttelt an Gesetzesentwurf
Mit massivem Druck versucht die Jägerschaft aktuell eine Novelle des baden-württembergischen Jagdgesetzes zu verhindern. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Baden-Württemberg appellieren daher an die Regierungsparteien, insbesondere an die SPD, am bisherigen Entwurf festzuhalten. Während Tier- und Naturschutzverbände wie auch der Ökologische Jagdverband den gefundenen Kompromiss zähneknirschend mittragen, versucht vor allem der Landesjagdverband weitere Zugeständnisse zu erreichen. So möchte dieser besonders die höheren Auflagen für den Abschuss von Haustieren aufweichen. Die Tierschützer fordern dagegen die Verabschiedung des aktuellen Entwurfs für ein "Jagd- und Wildtiermanagementgesetz" als Minimalkompromiss, inklusive einer erheblichen Einschränkung des Haustierabschusses, dem Verbot der Totschlagfallen sowie dem Aus für die Baujagd auf Füchse im Naturbau.
"Der Gesetzentwurf ist ein Kompromiss, an dem auch die Jägerschaft beteiligt war und den die rot-grüne Landesregierung nun umsetzen sollte. Dass die Jägerschaft diesen Kompromiss aufweichen und nun doch wieder unkontrolliert über Leben und Tod von Hunden und Katzen entscheiden will, zeigt die ewige Gestrigkeit vieler Jäger", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. SPD-intern scheinen besonders die strengeren Auflagen für den Abschuss von Haustieren umstritten. Herbert Lawo, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes dazu: "Die SPD als Regierungspartei in Baden-Württemberg darf nicht vor dem Druck der Jäger kapitulieren und im Nachhinein einen Rückzieher machen. Der Abschuss von Tausenden Katzen und Hunden ist aus Naturschutzsicht völlig sinnlos und mit dem Tierschutz unvereinbar".
Für den Naturschutz seien flächendeckende Kastrationsprogramme für freilebende Katzen, wie es das Tierschutzgesetz vorsieht, wesentlich effektiver. Bei Hunden, die wegen mangelnder Beaufsichtigung Wildtiere gefährden, wäre beispielsweise ein Einfangen bis hin zur Wegnahme sowie ein Hundehaltungsverbot für uneinsichtige Halter denkbar. Der jetzt vorliegende Entwurf ist bereits mit zahllosen Einschränkungen im Bereich Tierschutz verbunden. Eine weitere Aufweichung zu Lasten der Tiere wird von Seiten der Tierschützer nicht mehr mitgetragen.
Hintergrund Jagdgesetz Baden-Württemberg
Der grün-rote Gesetzentwurf sieht unter anderem das Verbot von Totfangfallen und des unkontrollierten Abschießens streunender Hunde und Katzen vor. Zudem soll es eine zweimonatige Jagdruhe im Frühjahr und, aus Gründen des Tier- und Artenschutzes, ein zeitlich begrenztes Fütterungsverbot geben. Von 2017 an soll nur noch bleifreie Munition verwendet werden. Der Gesetzentwurf befindet sich momentan in der Ressortabstimmung zwischen den zuständigen Ministerien und wird dann erneut dem Kabinett zugeleitet. Der Landtag verabschiedet das Gesetz voraussichtlich im Spätsommer.
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Baumschulallee 15
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: (0228) 60 49 60
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Mail: presse@tierschutzbund.de
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Mit massivem Druck versucht die Jägerschaft aktuell eine Novelle des baden-württembergischen Jagdgesetzes zu verhindern. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Baden-Württemberg appellieren daher an die Regierungsparteien, insbesondere an die SPD, am bisherigen Entwurf festzuhalten. Während Tier- und Naturschutzverbände wie auch der Ökologische Jagdverband den gefundenen Kompromiss zähneknirschend mittragen, versucht vor allem der Landesjagdverband weitere Zugeständnisse zu erreichen. So möchte dieser besonders die höheren Auflagen für den Abschuss von Haustieren aufweichen. Die Tierschützer fordern dagegen die Verabschiedung des aktuellen Entwurfs für ein "Jagd- und Wildtiermanagementgesetz" als Minimalkompromiss, inklusive einer erheblichen Einschränkung des Haustierabschusses, dem Verbot der Totschlagfallen sowie dem Aus für die Baujagd auf Füchse im Naturbau.
"Der Gesetzentwurf ist ein Kompromiss, an dem auch die Jägerschaft beteiligt war und den die rot-grüne Landesregierung nun umsetzen sollte. Dass die Jägerschaft diesen Kompromiss aufweichen und nun doch wieder unkontrolliert über Leben und Tod von Hunden und Katzen entscheiden will, zeigt die ewige Gestrigkeit vieler Jäger", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. SPD-intern scheinen besonders die strengeren Auflagen für den Abschuss von Haustieren umstritten. Herbert Lawo, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes dazu: "Die SPD als Regierungspartei in Baden-Württemberg darf nicht vor dem Druck der Jäger kapitulieren und im Nachhinein einen Rückzieher machen. Der Abschuss von Tausenden Katzen und Hunden ist aus Naturschutzsicht völlig sinnlos und mit dem Tierschutz unvereinbar".
Für den Naturschutz seien flächendeckende Kastrationsprogramme für freilebende Katzen, wie es das Tierschutzgesetz vorsieht, wesentlich effektiver. Bei Hunden, die wegen mangelnder Beaufsichtigung Wildtiere gefährden, wäre beispielsweise ein Einfangen bis hin zur Wegnahme sowie ein Hundehaltungsverbot für uneinsichtige Halter denkbar. Der jetzt vorliegende Entwurf ist bereits mit zahllosen Einschränkungen im Bereich Tierschutz verbunden. Eine weitere Aufweichung zu Lasten der Tiere wird von Seiten der Tierschützer nicht mehr mitgetragen.
Hintergrund Jagdgesetz Baden-Württemberg
Der grün-rote Gesetzentwurf sieht unter anderem das Verbot von Totfangfallen und des unkontrollierten Abschießens streunender Hunde und Katzen vor. Zudem soll es eine zweimonatige Jagdruhe im Frühjahr und, aus Gründen des Tier- und Artenschutzes, ein zeitlich begrenztes Fütterungsverbot geben. Von 2017 an soll nur noch bleifreie Munition verwendet werden. Der Gesetzentwurf befindet sich momentan in der Ressortabstimmung zwischen den zuständigen Ministerien und wird dann erneut dem Kabinett zugeleitet. Der Landtag verabschiedet das Gesetz voraussichtlich im Spätsommer.
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