Steuerhinterziehung: Schweiz verstärkt Kooperation mit deutschem Fiskus

Steuerhinterziehung: Schweiz verstärkt Kooperation mit deutschem Fiskus
Kurzfassung: Deutsche Steuerhinterzieher mit Schwarzgeldkonto in der Schweiz müssen mehr denn je damit rechnen, entdeckt zu werden. Grund ist das Steueramtshilfegesetz in der Schweiz.
Steuerhinterziehung: Schweiz verstärkt Kooperation mit deutschem Fiskus GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bereits am 1. Februar diesen Jahres ist in der Schweiz das neue Steueramtshilfegesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz ermöglicht deutschen Steuerfahndern Gruppenanfragen an die Schweiz zu stellen, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Bei diesen Gruppenanfragen dreht es sich demnach um Personenkreise, deren Verhaltensmuster den Verdacht auf Steuerbetrug nahe legen. In diesen Fällen sichert die Schweiz Amtshilfe zu.

Die Schweiz wird immer weniger zu einem Ort, um hinterzogene Steuern am deutschen Fiskus vorbei auf einem Schwarzgeldkonto zu parken. Das Risiko, entdeckt zu werden, steigt immer mehr. Das gilt auch für andere ehemalige Steueroasen, die verstärkte Kooperationsbereitschaft mit deutschen Ermittlungsbehörden zeigen.

Für deutsche Steuersünder gibt es im Grunde genommen nur noch einen Weg, wieder in die Legalität zurückzufinden: Die strafbefreiende Selbstanzeige. Doch auch hier werden die Regeln ab Anfang 2015 voraussichtlich deutlich verschärft und es wird auch ein höherer Strafzuschlag fällig. Daher sollte mit der Selbstanzeige nicht mehr lange gewartet werden.

Damit die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann, müssen allerdings einige Regeln beachtet werden. Vor allem muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Wird die Selbstanzeige erst gestellt, nachdem die deutschen Behörden ihre Ermittlungen aufgenommen haben, verpufft die strafbefreiende Wirkung. Vollständigkeit heißt, dass alle Steuerangelegenheiten aus den vergangenen fünf Jahren restlos aufgedeckt werden müssen. Ab 2015 sind voraussichtlich vollständige Angaben für die vergangenen zehn Jahre erforderlich.

Damit bei der Selbstanzeige keine Fehler passieren, die die strafbefreiende Wirkung aufheben, sollte sie nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen gestellt werden. Stattdessen sollte unbedingt die juristische Hilfe eines im Steuerrecht versierten Rechtsanwalts hinzugezogen werden. Er sorgt dafür, dass die Selbstanzeige form- und fristgerecht sowie vollständig beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird.

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