23.05.2014 12:26 Uhr in Gesellschaft & Familie von Grüne Fraktion Landtag Brandenburg
Polizei nutzt Videoüberwachung stärker als bislang bekannt gegeben
Kurzfassung: Polizei nutzt Videoüberwachung stärker als bislang bekannt gegebenDie innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat die unzureichende Information des Inn ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 23.05.2014] Polizei nutzt Videoüberwachung stärker als bislang bekannt gegeben
Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat die unzureichende Information des Innenministeriums über die Datenerhebung der brandenburgischen Polizei kritisiert. So sei in einem - ohnehin bereits korrigierten - Bericht des Ministeriums vom 12. Mai zur Datenerhebung im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr der Polizei an den Innenausschuss des Landtags nur von vier Orten die Rede, an denen Videoüberwachung stattfindet.*
Erst auf Nachfragen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke zum Thema gab das Ministerium schriftlich bekannt, dass an fünf Orten überwacht wird. Zuvor nicht genannt worden war die "temporäre" Videoüberwachung am Karl-Liebknecht-Stadion in Potsdam-Babelsberg bei Fußballspielen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Ihren Nachfragen, an wie vielen darüber hinaus gehenden Orten "temporäre" Maßnahmen zur Videoüberwachung stattfinden, sei Innenminister Ralf Holzschuher in der Ausschusssitzung am Donnerstagnachmittag ausgewichen, habe aber die Nachreichung der Informationen in Aussicht gestellt, sagte die Abgeordnete.
"Die Informationspolitik des Innenministeriums ist nicht gerade vertrauenserweckend", sagte URSULA NONNEMACHER. Abgeordnete und Öffentlichkeit hätten jedoch ein Anrecht auf unzweideutige Auskünfte. "Ich hatte erwartet, dass das Ministerium aus der Debatte über Manipulationen an der Polizeistatistik Lehren gezogen hat. Das ist offenkundig nicht der Fall."
Grundlage der Berichtspflicht ist eine Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2006, nach der das Ministerium verpflichtet ist, dem Innenausschuss über Maßnahmen der verdeckten und offenen Datenerhebung im Rahmen der Gefahrenabwehr der Polizei Auskunft zu geben.
Aufgrund der Berichterstattung über den Einsatz von juristisch höchst strittigen sogenannten "stillen SMS" in Berlin und anderen Bundesländern hatte URSULA NONNEMACHER auch angefragt, in wie vielen Fällen dieses Instrument 2013 in Brandenburg zum Einsatz kam. Dies war nach Auskunft des Innenministeriums 28.995 Mal der Fall. In den ersten drei Monaten 2014 wurden zu Ermittlungszwecken 18.027 "stille SMS" verschickt.
* Es handelt sich dabei um den Bahnhofsvorplatz in Potsdam, die Stadthalle und den Bahnhofsvorplatz in Erkner, die Slubicer Straße in Frankfurt (Oder) und die Gasstraße in Guben.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Alter Markt 1, 14467 Potsdam
Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 9661706
Fax.: 0331 9661702
tobias.arbinger@gruene-fraktion.brandenburg.de
http://www.gruene-fraktion-brandenburg.de
Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat die unzureichende Information des Innenministeriums über die Datenerhebung der brandenburgischen Polizei kritisiert. So sei in einem - ohnehin bereits korrigierten - Bericht des Ministeriums vom 12. Mai zur Datenerhebung im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr der Polizei an den Innenausschuss des Landtags nur von vier Orten die Rede, an denen Videoüberwachung stattfindet.*
Erst auf Nachfragen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke zum Thema gab das Ministerium schriftlich bekannt, dass an fünf Orten überwacht wird. Zuvor nicht genannt worden war die "temporäre" Videoüberwachung am Karl-Liebknecht-Stadion in Potsdam-Babelsberg bei Fußballspielen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Ihren Nachfragen, an wie vielen darüber hinaus gehenden Orten "temporäre" Maßnahmen zur Videoüberwachung stattfinden, sei Innenminister Ralf Holzschuher in der Ausschusssitzung am Donnerstagnachmittag ausgewichen, habe aber die Nachreichung der Informationen in Aussicht gestellt, sagte die Abgeordnete.
"Die Informationspolitik des Innenministeriums ist nicht gerade vertrauenserweckend", sagte URSULA NONNEMACHER. Abgeordnete und Öffentlichkeit hätten jedoch ein Anrecht auf unzweideutige Auskünfte. "Ich hatte erwartet, dass das Ministerium aus der Debatte über Manipulationen an der Polizeistatistik Lehren gezogen hat. Das ist offenkundig nicht der Fall."
Grundlage der Berichtspflicht ist eine Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2006, nach der das Ministerium verpflichtet ist, dem Innenausschuss über Maßnahmen der verdeckten und offenen Datenerhebung im Rahmen der Gefahrenabwehr der Polizei Auskunft zu geben.
Aufgrund der Berichterstattung über den Einsatz von juristisch höchst strittigen sogenannten "stillen SMS" in Berlin und anderen Bundesländern hatte URSULA NONNEMACHER auch angefragt, in wie vielen Fällen dieses Instrument 2013 in Brandenburg zum Einsatz kam. Dies war nach Auskunft des Innenministeriums 28.995 Mal der Fall. In den ersten drei Monaten 2014 wurden zu Ermittlungszwecken 18.027 "stille SMS" verschickt.
* Es handelt sich dabei um den Bahnhofsvorplatz in Potsdam, die Stadthalle und den Bahnhofsvorplatz in Erkner, die Slubicer Straße in Frankfurt (Oder) und die Gasstraße in Guben.
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