ecoConsort: Schadensersatz für Anleger - Ansprüche prüfen lassen

ecoConsort: Schadensersatz für Anleger - Ansprüche prüfen lassen
Kurzfassung: Das Amtsgericht Dresden hat das Insolvenzverfahren über die ecoConsort AG im April 2014 eröffnet. Die Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.
ecoConsort: Schadensersatz für Anleger - Ansprüche prüfen lassen GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 26.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die ecoConsort AG ist ein Tochterunternehmen, der sich ebenfalls im Insolvenzverfahren befindlichen Prosavus AG. Beide Unternehmen sind Teil der Teil der Future Business- / Infinus-Gruppe. Gegen Verantwortliche der Unternehmensgruppe wird seit Ende 2013 wegen des Verdachts auf Betrug ermittelt. Seitdem musste eine ganze Reihe von Tochterunternehmen, die zu der Gruppe zählten, Antrag auf Insolvenz stellen.

Dazu zählt auch die ecoConsort AG, die überwiegend in nachhaltige, ökologische Kapitalanlagen investierte. Anleger konnten sich über Orderschuldverschreibungen an den Anlagen beteiligen. Fonds professionell berichtete, dass das Emissionshaus auf diesem Weg rund 28 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt haben soll. Im Insolvenzverfahren müssen sie jetzt mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen, da nicht davon auszugehen ist, dass ausreichend Masse vorhanden ist, um alle Forderungen der Gläubiger auch zu bedienen.

Dennoch sollten die Forderungen zur Insolvenztabelle natürlich form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dabei kann ein im Bank- und Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt behilflich sein. Zudem kann er auch prüfen, ob möglicherweise auch Ansprüche auf Schadensersatz gestellt werden können. Das kann erfolgversprechender sein, als ausschließlich auf das Insolvenzverfahren zu hoffen.

Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. Jeweils im Einzelfall gilt es zu prüfen, ob die Anleger ordnungsgemäß beraten wurden. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten sie über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage und deren Funktionsweise informiert werden müssen. Ist dies nicht geschehen, haben die Vermittler ihre Beratungspflicht verletzt.

Darüber hinaus kommen Ansprüche auf Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig sein, alle für den Anleger relevanten Daten enthalten und der Wahrheit entsprechen. Sollten die Angaben unvollständig, falsch oder irreführend sein, kann das Geschäft rückabgewickelt werden.

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