Ab 1. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem
Ambassador Europe: Fahrverbot war gestern / Warum denn MPUKurzfassung: Ab 1. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem und dann ist der Schein nicht mehr erst bei 18 Punkten, sondern schon bei acht Punkten weg. In England interessiert sich niemand dafür was in Deutschland war. Auch eine MPU kennt man nicht. Unter Berücksichtigung etwaiger Sperrfristen kann man seinen alten Führerschein neu beantragen. Es handelt sich dabei um einer Wiedererteilung.
[Ambassador Europe Ltd - 26.05.2014] Dass der englische Führerschein, wie auch alle anderen in einem EU-Land erworbenen Führerscheine, in allen EU-Ländern, und damit auch in Deutschland, seine Gültigkeit besitzt, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Seit der dritten EU Führerscheinrichtlinie vom 19.1.2013 werden nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt. Damit sind auch die englischen Führerscheine gänzlich vom EU Recht abgedeckt.
Weil das englische Recht sehr liberal ist, kann man jederzeit einen Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Allerdings muss man auch dort eventuell auferlegte Sperren beachten. Ganz so einfach, wie es manche Angebote im Internet erscheinen lassen wollen, ist es dann doch nicht. Besonders vor solchen, die behaupten nach Recht und Gesetz zu handeln und gleichzeitig anbieten, die sogenannte 185-Tage-Regelung einfach umgehen zu können, ist Vorsicht geboten.
Was ist die 185-Tage-Regelung? Zu den neuen EU Regelungen gehört auch die sogenannte 185-Tage-Regelung. Die besagt, dass man mindestens 185 Tage in dem Land seinen Wohnsitz gehabt haben muss, in dem man die Wiedererteilung beantragt. Das trifft auch für England zu. Allerdings ist der Nachweis darüber, wie lange man in England war oder ob überhaupt, nicht so einfach zu erbringen weil es in England keine Meldebehörden gibt. Aber man sollte die deutschen Behörden nicht unterschätzen. Es ist sicher nicht angenehm, seinen gerade wieder erlangten EU-Führerschein wieder abgeben zu müssen, weil man in eine rechtliche Falle getappt ist.
Die Firma Ambassador-Europe, mit ihrer Kanzlei vor Ort, hat seit Jahren Erfahrung mit der Abwicklung von Rechtsgeschäften im Bereich Insolvenzen, Firmengründungen sowie der Wiedererlangung von Führerscheinen in England. Die Verfahren werden professionell, kostengünstig und rechtssicher abgewickelt. Da ein Deutscher in der Regel in England kein Fahrverbot hat, steht einer Wiedererteilung nichts im Wege. Ambassador Europe übernimmt als Service die gesamte Organisation in England. Dank der Fachanwälte, die Ambassador Europe stellt, sind keine Englischkenntnisse. Es wird auch keine Prüfung abgelegt.
Weil das englische Recht sehr liberal ist, kann man jederzeit einen Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Allerdings muss man auch dort eventuell auferlegte Sperren beachten. Ganz so einfach, wie es manche Angebote im Internet erscheinen lassen wollen, ist es dann doch nicht. Besonders vor solchen, die behaupten nach Recht und Gesetz zu handeln und gleichzeitig anbieten, die sogenannte 185-Tage-Regelung einfach umgehen zu können, ist Vorsicht geboten.
Was ist die 185-Tage-Regelung? Zu den neuen EU Regelungen gehört auch die sogenannte 185-Tage-Regelung. Die besagt, dass man mindestens 185 Tage in dem Land seinen Wohnsitz gehabt haben muss, in dem man die Wiedererteilung beantragt. Das trifft auch für England zu. Allerdings ist der Nachweis darüber, wie lange man in England war oder ob überhaupt, nicht so einfach zu erbringen weil es in England keine Meldebehörden gibt. Aber man sollte die deutschen Behörden nicht unterschätzen. Es ist sicher nicht angenehm, seinen gerade wieder erlangten EU-Führerschein wieder abgeben zu müssen, weil man in eine rechtliche Falle getappt ist.
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Weitere Informationen
Ambassador Europe Ltd, Herr Martin Wagner
Office London 152-160 City Road 152, 00000 London EC1V 2NX, Großbritannien
Tel.: +44 20 3355 3662; http://ambassador-europe.info/
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Cosena Managment S.L.
P. Maritimo Ciudad Melilla 3
29016 Malaga
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Autor der Pressemeldung "Ab 1. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem" ist Ambassador Europe Ltd, vertreten durch Martin Wagner.