Steuerhinterziehung: Selbstanzeige hilft nur, wenn sie rechtzeitig gestellt wird

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige hilft nur, wenn sie rechtzeitig gestellt wird
Kurzfassung: Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung härtere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung beschließen. Für Steuersünder läuft die Zeit langsam ab.
Steuerhinterziehung: Selbstanzeige hilft nur, wenn sie rechtzeitig gestellt wird GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 27.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Finanzminister von Bund und Ländern hatten sich bereits Anfang Mai weitestgehend auf schärfere Regeln bei der strafbefreienden Selbstanzeige geeinigt. Demnach wird es für die Steuersünder schwieriger und teurer, sollte die Bundesregierung die Änderungen beschließen. Diese würden dann voraussichtlich Anfang 2015 in Kraft treten.

Steuersünder, die mit einer Selbstanzeige zurück in die Steuerehrlichkeit finden wollen, müssen sich dann auf höhere Strafzuschläge und niedrigere Grenzbeträge einstellen. Völlig straffrei bleibt die Selbstanzeige dann wohl nur noch bei hinterzogenen Steuern in einer Höhe von maximal 25.000 Euro. Bei höheren Summen wird ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent fällig. Ab 100.000 Euro hinterzogener Steuern steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent, und ab einer Million Euro werden 20 Prozent fällig. Darüber hinaus müssen voraussichtlich die Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre und nicht mehr wie bisher fünf Jahre offengelegt werden.

In den ersten vier Monaten seien bereits 17.000 Selbstanzeigen bei den zuständigen Behörden eingegangen, meldet die Wirtschaftswoche online. Im gesamten Jahr 2013 lag die Zahl der Selbstanzeigen demnach bei 26.000. War diese Zahl bisher Rekord, dürfte sie in den kommenden Wochen und Monaten getoppt werden. Denn die Angst vor Entdeckung wächst und die Selbstanzeige bietet den legalen Ausweg.

Allerdings ist das Verfassen einer Selbstanzeige ein komplexes Thema und nur wenn sie vollständig ist und rechtzeitig bei den Finanzbehörden eingeht, wirkt sie auch strafbefreiend. Darum sollten Selbstanzeigen auch nur mit Hilfe eines im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwaltes verfasst werden und nicht im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen. Die Gefahr, dass dann etwas schiefläuft und eine saftige Strafe droht, ist groß.

Da auch ehemalige Steueroasen eine verstärkte Kooperation mit den deutschen Finanzbehörden angekündigt haben, steigt für Steuersünder das Risiko, entdeckt zu werden. Haben die Behörden erstmal Ermittlungen aufgenommen, kommt die Selbstanzeige zu spät

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