27.05.2014 12:03 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Nach dem Google-Urteil ist der Gesetzgeber am Zug
Kurzfassung: Nach dem Google-Urteil ist der Gesetzgeber am ZugDer Deutsche Journalisten-Verband hat den Deutschen Bundestag aufgefordert, die notwendigen Konsequenzen aus dem Google-Urteil des Europäischen Gerich ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 27.05.2014] Nach dem Google-Urteil ist der Gesetzgeber am Zug
Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Deutschen Bundestag aufgefordert, die notwendigen Konsequenzen aus dem Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem Bundesgesetz zu regeln. Es gelte, eine verlässliche Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz von Menschen einerseits und dem Interesse der Öffentlichkeit an weitgehendem Zugang zu Informationen zu finden, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Europäische Gerichtshof hatte am 13. Mai geurteilt, dass der Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten löschen muss, wenn der Betroffene seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht und sie gegenüber den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit überwiegen. Seit der Urteilsverkündung gingen Medienberichten zufolge Tausende Anträge auf Datenlöschung bei Google ein. Konken: "Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug. Journalistinnen und Journalisten sind für ihre Recherchen in Suchmaschinen auf einen verlässlichen Rahmen angewiesen."
Der DJV-Vorsitzende machte deutlich, dass nicht allein die Interessen des Daten- und Verbraucherschutzes berücksichtigt werden dürften: "Der freie Informationszugang muss den gleichen Stellenwert haben wie der Datenschutz." Ob und in welchem Umfang Suchmaschineneinträge gelöscht werden müssten, dürfe nicht allein unter Google-Repräsentanten und Datenschutzbeauftragten ausgemacht werden. "Das Informationsinteresse der Bürger und der Rechercheauftrag der Journalisten müssen ebenso angemessen berücksichtigt werden."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Deutschen Bundestag aufgefordert, die notwendigen Konsequenzen aus dem Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem Bundesgesetz zu regeln. Es gelte, eine verlässliche Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz von Menschen einerseits und dem Interesse der Öffentlichkeit an weitgehendem Zugang zu Informationen zu finden, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Europäische Gerichtshof hatte am 13. Mai geurteilt, dass der Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten löschen muss, wenn der Betroffene seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht und sie gegenüber den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit überwiegen. Seit der Urteilsverkündung gingen Medienberichten zufolge Tausende Anträge auf Datenlöschung bei Google ein. Konken: "Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug. Journalistinnen und Journalisten sind für ihre Recherchen in Suchmaschinen auf einen verlässlichen Rahmen angewiesen."
Der DJV-Vorsitzende machte deutlich, dass nicht allein die Interessen des Daten- und Verbraucherschutzes berücksichtigt werden dürften: "Der freie Informationszugang muss den gleichen Stellenwert haben wie der Datenschutz." Ob und in welchem Umfang Suchmaschineneinträge gelöscht werden müssten, dürfe nicht allein unter Google-Repräsentanten und Datenschutzbeauftragten ausgemacht werden. "Das Informationsinteresse der Bürger und der Rechercheauftrag der Journalisten müssen ebenso angemessen berücksichtigt werden."
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