Allianz Flexi Immo: Anleger können nach BGH-Urteil Schadensersatz geltend machen

Allianz Flexi Immo: Anleger können nach BGH-Urteil Schadensersatz geltend machen
Kurzfassung: Vermittelnde Banken müssen auf das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds hinweisen. Das hat der BGH aktuell entschieden. Das Urteil hat auch Konsequenzen für den Dachfonds Allianz Flexi Immo.
Allianz Flexi Immo: Anleger können nach BGH-Urteil Schadensersatz geltend machen GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 27.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Allianz Flexi Immo ist ein Dachfonds, der auch in offene Immobilienfonds investiert hat. Als immer mehr offene Immobilienfonds im Zuge der Finanzkrise in Schwierigkeiten gerieten, blieb der Allianz Flexi Immo davon nicht verschont und musste im Jahr 2012 auf Grund von Liquiditätsschwierigkeiten ebenfalls geschlossen werden. Den Anlegern drohten damit hohe Verluste.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) macht den geschädigten Anlegern wieder Hoffnung. Der BGH entschied, dass Banken, die offene Immobilienfonds vermitteln, auf das Schließungsrisiko derselben ungefragt hinweisen müssen. Unabhängig davon, ob die Schließung des Fonds vorhersehbar war oder nicht. Die Aussetzung der Anteilsrücknahme sei ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger während der gesamten Investitionsphase. Bleibt die Aufklärung über das Schließungsrisiko aus, sind die Banken nach Ansicht des BGH schadensersatzpflichtig. Die Beratungspflicht der Banken gilt auch für Verträge, die vor 2008 geschlossen wurden.

Der Allianz Flexi Immo ähnelt in seiner Funktionsweise den offenen Immobilienfonds und investierte auch vorwiegend in selbige. Insofern liegt es nah, den Allianz Flexi Immo auch nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu offenen Immobilienfonds zu behandeln. Demnach hätten auch die Anleger des Dachfonds über die Aussetzung der Anteilsrücknahme ungefragt durch die vermittelnden Banken aufgeklärt werden müssen.

Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.

Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance.

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