27.05.2014 17:29 Uhr in Medien & Presse von ZDF
Bundesregierung: Edward Snowden nicht zur Fahndung ausgeschrieben
Kurzfassung: Bundesregierung: Edward Snowden nicht zur Fahndung ausgeschriebenExperte in ZDF-Magazin "Frontal 21": Nach deutsch-amerikanischem Auslieferungsvertrag wäre dies Pflicht Edward Snowden ist in Deutschl ...
[ZDF - 27.05.2014] Bundesregierung: Edward Snowden nicht zur Fahndung ausgeschrieben
Experte in ZDF-Magazin "Frontal 21": Nach deutsch-amerikanischem Auslieferungsvertrag wäre dies Pflicht
Edward Snowden ist in Deutschland nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Das erklärt Johannes Dimroth, Sprecher des Bundesinnenministeriums, im ZDF-Magazin "Frontal 21" am Dienstag, 27. Mai 2014, 21.00 Uhr. Ein Eintrag im Polizeifahndungssystem Inpol wäre aber die Voraussetzung für eine Festnahme Snowdens in Deutschland und für eine Auslieferung an die USA. Die Bundesregierung argumentiert jedoch, man könne Snowden nicht zur Vernehmung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss einreisen lassen, weil ihm hier Verhaftung drohe.
In den USA wird der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Snowden per Haftbefehl gesucht, nachdem er geheime Abhöraktivitäten der NSA, der amerikanischen Nationalen Sicherheitsbehörde, öffentlich gemacht hatte. Snowden hält sich derzeit in Moskau auf, nachdem er dort für ein Jahr Asyl erhielt.
Der Straf- und Völkerrechtler Nikolaos Gazeas von der Universität Köln zeigte sich gegenüber "Frontal 21" verwundert, dass Snowden nicht zur Fahndung ausgeschrieben wurde: "Nach dem deutsch-amerikanischen Auslieferungsvertrag besteht grundsätzlich die Pflicht, bei einem vorläufigen Festnahmeersuchen wie dem aus den USA, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Und hierzu zählt zumindest die Ausschreibung in dem polizeilichen Fahndungssystem."
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Nachfragen bitte unter 030 - 2099-1254 (Michael Hölting)
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Experte in ZDF-Magazin "Frontal 21": Nach deutsch-amerikanischem Auslieferungsvertrag wäre dies Pflicht
Edward Snowden ist in Deutschland nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Das erklärt Johannes Dimroth, Sprecher des Bundesinnenministeriums, im ZDF-Magazin "Frontal 21" am Dienstag, 27. Mai 2014, 21.00 Uhr. Ein Eintrag im Polizeifahndungssystem Inpol wäre aber die Voraussetzung für eine Festnahme Snowdens in Deutschland und für eine Auslieferung an die USA. Die Bundesregierung argumentiert jedoch, man könne Snowden nicht zur Vernehmung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss einreisen lassen, weil ihm hier Verhaftung drohe.
In den USA wird der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Snowden per Haftbefehl gesucht, nachdem er geheime Abhöraktivitäten der NSA, der amerikanischen Nationalen Sicherheitsbehörde, öffentlich gemacht hatte. Snowden hält sich derzeit in Moskau auf, nachdem er dort für ein Jahr Asyl erhielt.
Der Straf- und Völkerrechtler Nikolaos Gazeas von der Universität Köln zeigte sich gegenüber "Frontal 21" verwundert, dass Snowden nicht zur Fahndung ausgeschrieben wurde: "Nach dem deutsch-amerikanischen Auslieferungsvertrag besteht grundsätzlich die Pflicht, bei einem vorläufigen Festnahmeersuchen wie dem aus den USA, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Und hierzu zählt zumindest die Ausschreibung in dem polizeilichen Fahndungssystem."
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