Emig muss 1,1 Millionen Euro an hr zahlen

  • Pressemitteilung der Firma Hessischer Rundfunk (HR), 13.04.2011
Pressemitteilung vom: 13.04.2011 von der Firma Hessischer Rundfunk (HR) aus Frankfurt

Kurzfassung: Hessischer Rundfunk gewinnt Rechtsstreit gegen Jürgen Emig Jürgen Emig muss dem Hessischen Rundfunk (hr) mehr als 1,1 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Dazu hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main am Mittwoch den früheren hr-Sportmoderator ...

[Hessischer Rundfunk (HR) - 13.04.2011] Emig muss 1,1 Millionen Euro an hr zahlen


Hessischer Rundfunk gewinnt Rechtsstreit gegen Jürgen Emig

Jürgen Emig muss dem Hessischen Rundfunk (hr) mehr als 1,1 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Dazu hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main am Mittwoch den früheren hr-Sportmoderator verurteilt. Die Kündigungsschutzklage Emigs gegen Hessischen Rundfunk wurde damit abgewiesen. Damit steht fest, dass Jürgen Emig durch die Tatkündigung vom 11.8.2005 mit sofortiger Wirkung aus dem Arbeitsverhältnis zum hr ausgeschieden ist. Der hr hatte Emig auf Schadenersatz in Höhe von 1,7 Mio. Euro verklagt.

"Wir sehen uns in unserer Position bestätigt", sagte hr-Intendant Helmut Reitze nach der Urteilsverkündung. Das Landgericht Frankfurt hatte Emig 2008 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte 2009 dieses Urteil bestätigt. Reitze: "Damit ist ein weiteres Mal klar geworden, dass der hr Opfer war und nicht Täter. Emig hat durch sein Fehlverhalten dem hr und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt großen Schaden zugefügt. Wer gegenüber Veranstaltern und Sponsoren so tut, als gehe es ihm um den Programmauftrag, dabei aber Geld in die eigene Tasche steckt, der verkauft die Rundfunkfreiheit." Das Landgericht Frankfurt hatte in seinem Urteil 2008 festgestellt, dass Emig über eine eigene Firma in großem Umfang Gelder, die für hr-Sendungen bestimmt waren, in die eigene Tasche gewirtschaftet hatte.

In dem Zahlungsrechtsstreit sah das Gericht die vom hr erhobene Forderung weitgehend als berechtigt an. Dr. Emig wurde dazu verurteilt, an den hr die Gelder zu zahlen, die er dem hr vorenthalten hatte. Hinzu können erhebliche Verzugszinsen kommen. Aufwendungen für eine Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft zur Aufklärung der Vorgänge wurden vom Gericht nur zum Teil aner-kannt.

Sowohl der hr wie auch Jürgen Emig können gegen das Urteil Berufung einlegen.


Rückfragen an: Brigitte Schulz, hr-Pressestelle, Telefon: 069 / 155 4549, bschulz@hr-online.de

Über Hessischer Rundfunk (HR):
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